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Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von golom12, 2. Januar 2006.

  1. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    aha, wäre mir neu....wozu dann die Klage gegen den Zusammenschluss?

    Genau das ist doch offensichtlich die Befürchtung, das der Markt abgeschottet wird.

    Wenn Premiere vom Gesetzgeber immer vollen Zugang hat, ist es aber doch unerheblich wer Programmangebot (Rechte) und Vertriebsweg kontrolliert.
    Vielmehr ist es für Premiere (und alle Anderen) eine Gefahr, wenn der Vertriebsweginhaber auch Rechteanbieter ist und die Gefahr besteht, das dieser den Markt zumacht. Gerade dann, wenn dieser sich in einer Marktbeherschenden Situation befindet. Ich kenne natürlich, wie höchstwahrscheinlich alle hier, die Klageschrift nicht im Detail (das wäre ansich nötig um überhaupt darüber zu diskutieren), aber dem Tenor der Pressemeldungen folgend, wäre doch gerade das Argument - des immer freien, gesetzlich geregelten Kabelzugangs - DAS Killerargument gegen diese Klage.
    Wenn ich mich recht erinnere, kam Premiere auch erst auf drängen von Kunden und (natürlich) Eigeninteresse in die Kabelnetze der "kleineren" Anbieter (Ish...Primacom etc...)

    Zudem müsste der Gesetzgeber/Behörde dann auch eine Preisspanne für die Einspeisung geregelt haben, ähnlich der Durchleitungsgebühr bei der Telekom oder den Stromnetzbetreibern, das ist mir nicht bekannt. Denn das ist ja seit jeher der Streitpunkt zwischen den Kabelnetzbetreibern und den Programmanbietern, einerseits kann der Programmanbieter sein Programm nicht ohne Kabel verbreiten, andererseits hat der Kabelbetreiber aber ohne den Programmanbieter auch nichts zu senden. Ich könnte mir vorstellen, keine Ahnung ob das stimmt, das der Gesetzgeber eine Grundversorgungspflicht für Kabelnetzbetreiber gesetzlich geregelt hat. So z.B. ARD, ZDF, regionales Drittes, Sat1 und RTL, denn komischerweise entspricht genau das dem Grundversorgungsangebot aller mir bekannter Kabelbetreiber. Aber Premiere (digital TV) wird wohl nicht dazugehören und bekommt, so denke ich, doch höchstens über das Kartellamt einen Zwangszugang. Diese Regelung könnte ich mir auch für den Ausgang des Verfahrens vorstellen, so dass Unity verpflichtet wird dem Konkurrenten einen Zugang zu gewähren (zu marktüblichen Preisen), um ebend nicht den Markt zuzumachen.


    Vielleicht kann jemand genauere Auskünfte erteilen und gegebenfalls Verweise auf gesetzliche Regelungen zitieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2006
  2. headhunter04

    headhunter04 Gold Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Wow, das wäre interessant. Der Kabelnetzanbieter schließt jemanden aus (bzw. verlängert den Vertrag nicht) oder verlangt horrende Gebühren um Konkurrenz auszuschalten. Genau das ist ja die Problematik. So hat es die T-Com (oder ehemals Telekom) mit neuen Firmen, die eine Flatrate günstiger angeboten haben gemacht, so dass sie schön pleite machen durften. :eek:
     
  3. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    genau und das ist ebend die Gefahr, die Premiere (zu Recht) sieht.
    Wenn alles so ist wie bisher, gibt es bei den Verhandlungen eine Patt-Situation, weil der Eine ohne den Anderen nicht kann. Nur ändert sich das dann schlagartig, sobald, wie jetzt geschehen, der Kabelbetreiber auch als Programmanbieter auftritt. Der Umkehrschluss aus dieser Argumentation wäre dann natürlich, das es ebend KEIN verbrieftes Einspeisungsrecht für Premiere gibt.
    Daher teile ich das Argument von gdbirkmann nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2006
  4. DUFFY_DUCK0808

    DUFFY_DUCK0808 Talk-König

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Nur zur Richtigstellung:

    Arena will die 6 Mio. in 3 Jahren erreichen...;)
     
  5. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Guten Morgen.
    Man kann über Karten und D-Boxen reden soviel man will was genaues weiß man nicht.Was hier überhaupt kein Thema ist ist ein Anbieter der keine Karten und Boxen braucht und ab Sommer die Exclusiv Rechte für das Internet hat.
    Ich rede hier von der T-Com.Die haben für 1/10tel des Preises was Arena bezahlt hat die gleichen Rechte bekommen.Man stelle sich mal vor die bekommen es hin in gleichem Umfang wie Premiere die Spiele im Internet zu übertragen das heißt alle Spiele einzeln und die Konferenz.Und das ganze zu 1/10tel des Preises was Arena verlangt.Denn Geld verdienen werden die bestimmt nicht mit den Rechten ohne was Live anzubieten, was die wollen ist DSL-Anschlüsse zu verkaufen.Wenn man dann noch jeden Spieltag einzeln buchen kann wird es noch billiger denn wenn nicht gespielt wird braucht man nicht bezahlen(Warum 12 Mon. wenn nur 9 Mon gespielt werden).Ob so etwas möglich ist steht in den Sternen,war auch nur eine Überlegung.

    MfG meisi
     
  6. gdbirkmann

    gdbirkmann Gold Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Hiermal ein Auszug aus den RStV:
    52 Weiterverbreitung
    (1) Die zeitgleiche und unveränderte Weiterverbreitung von bundesweit empfangbaren Fernsehprogrammen, die in Europa in rechtlich zulässiger Weise und entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen veranstaltet werden, ist durch Landesrecht im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten zu gestatten. Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen kann unter Beachtung europäischer rundfunkrechtlicher Regelungen ausgesetzt werden. Landesrechtliche Regelungen zur analogen Kanalbelegung sind zulässig, soweit sie zur Erreichung klar umrissener Ziele von allgemeinem Interesse erforderlich sind. Sie können insbesondere zur Sicherung einer pluralistischen, am Gebot der Meinungsvielfalt orientierten Medienordnung getroffen werden. Einzelheiten, insbesondere die Rangfolge bei der Belegung der Kabelkanäle, regelt das Landesrecht.

    (2) Werden in einer Kabelanlage Fernsehprogramme oder vergleichbare Telemedien zusätzlich oder ausschließlich digital verbreitet, gelten für digital genutzte Kapazitäten die Bestimmungen der Absätze 3 bis 5.

    (3) Der Betreiber einer Kabelanlage hat sicherzustellen, dass
    1. die erforderlichen Übertragungskapazitäten für die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner Programmbouquets zur Verfügung stehen,
    2. Übertragungskapazitäten für die privaten Rundfunkprogramme, die Regionalfenster gemäß § 25 enthalten, zur Verfügung stehen,
    3. die Übertragungskapazität eines analogen Fernsehkanals für die im jeweiligen Land zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme sowie die Offenen Kanäle zur Verfügung steht; soweit diese Übertragungskapazität danach nicht ausgeschöpft ist, richtet sich die Belegung nach Landesrecht; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt,
    4. die technischen Übertragungskapazitäten nach Nummern 1 bis 3 im Verhältnis zu anderen digitalen Kanälen technisch gleichwertig sind,
    5. Entgelte und Tarife für die Programme nach Nummern 1 bis 3 offengelegt werden; Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt.

    (4) Die Entscheidung über die nach Absatz 3 hinausgehende Belegung mit in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten trifft der Betreiber
    1. innerhalb einer weiteren Übertragungskapazität im Umfang von einem Drittel der für die digitale Verbreitung zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, soweit er darin unter Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer eine Vielzahl von Programmveranstaltern sowie ein vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen einbezieht sowie Mediendienste angemessen berücksichtigt,
    2. innerhalb darüber hinausgehender Übertragungskapazitäten allein nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze.

    (5) Der Betreiber einer Kabelanlage hat die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen oder Mediendiensten der zuständigen Landesmedienanstalt mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn unter Vorlage eines Belegungsplanes sowie in den Fällen des Absatzes 3 seiner Vertragsbedingungen anzuzeigen. Werden die Voraussetzungen des Absatzes 3 und des Absatzes 4 Nr. 1 durch den Betreiber einer Kabelanlage nicht erfüllt, erfolgt die Auswahl der weiterverbreiteten digitalen Fernsehprogramme und die Belegung der digitalen Kanäle nach Maßgabe des Landesrechts. Zuvor ist dem Betreiber einer Kabelanlage eine angemessene Frist zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu setzen. Bei Änderungen der Belegung gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

    (6) Die Belegung einer Kabelanlage mit Hörfunkprogrammen richtet sich nach Landesrecht.



    Das heißt auf den digitalen Kanälen hat der Kabelnetzbetreiber ziemlich freien Spielraum. Die LMK übt in diesem Bereich lediglich eine Missbrauchsaufsicht aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2006
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Nein, das ist nicht richtig, Die Verträge zwischen Premiere und sowohl KDG als auch Unity Media über die Einspeisung des Premiere-Bouquets laufen Ende 2007 aus.

    Das wird noch ein ganz heißes Eisen, weil die Kabelgesellschaften selbst zu direkten Konkurrenten von Premiere geworden sind.
     
  8. McPauli

    McPauli Silber Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    @meisi: doch, davon war auf den seiten etwas hinten schon die rede. wieviele sesselpupser soll es den geben, die sich für die bundesliga extra vor dem rechner hinsetzen um auf ihren 17-zoll-monitor einen kleinen ball anzusehen?

    und IP-TV-boxen für den fernseher zu verhökern, dürfte noch einen deut schwerer sein als digitale receiver.

    abgesehen davon: die telekom hat das gleiche problem wie arena. man braucht einen partner mit sendelizenz und ein produktionshaus, sonst kriegen die landesmedienanstalten einen ganz nervösen finger.

    das preismodell der telekom kennt auch keiner. zwar haben sie klar gemacht, dass es kein bundesliga-abo geben wird (deswegen is nix mit einzelspiele buchen und so), aber irgendein paket werden sie noch schnüren...
     
  9. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Premiere auf die Kabelkarten einen Einfluß hat. ARENA wäre ja nur Zulieferer für Kabel Deutschland, Unity, Kabel BW und weitere (vielleicht Primacom, EWT etc.).

    ARENA kann es also egal sein, wie seine Vertragspartner verschlüsseln, sprich ob die K0X, I0X, Conax oder was weiß ich benutzen. ARENA hat mit der Verschlüsselung nichts zu tun und stellt nur das Signal zur Verfügung.

    Welche konkreten Programminhalte die Kabelgesellchaften senden, kann wiederum dem Lizenzgeber für das Verschlüsselungssystem egal sein.
     
  10. McPauli

    McPauli Silber Member

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    AW: Premiere vs Arena jetzt will Kofler mit Technik punkten

    a bissl blauäugig, gell?

    haben sich die statements von kofler bislang so angehört, als ginge ihm die bundesliga und die smartcard-frage am popo vorbei?