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Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Patrick S, 17. März 2006.

  1. Mammi2000

    Mammi2000 Senior Member

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Das ALLE Kunden das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können, bezweifle ich stark.
    Es ist zwar verständlich, dass viele Kunden das Komplettpaket wählen, weil man für ein paar Euro mehr einen deutlichen Mehrwehrt gegenüber der Einzelpakete bekommt. Allerdings zählt dies im Rechtsverkehr wenig.

    Wer ausschließlich ein Paket abschließt, weil das Einzelpaket Fußball-Live nicht buchbar ist, dürfte wesentlich bessere Karten haben.

    So sehe ich das, aber auch ich bin nur ein Kunde und habe von den juristischen Feinheiten bei Abo-Verträgen keine Ahnung. Interessiert mich auch nicht. Mein Abo läuft 10/06 aus und ich werde wegen der 3 Monate, die ich dann eventuell keine Bundesliga mehr sehen kann, auch nicht extra sonderkündigen. Es besteht aber auch kein Grund (für mich) ein neues Abo abzuschließen. Keine Bundesliga mehr, Championsleague interessiert mich nur, wenn Hertha BSC mitspielt (also nicht), der restliche europäische Fußball ist für mich auch uninteressant. Das Filmangebot hat mich im Februar/März maßlos geärgert - da kaum Highlihts. Außerdem wird Premiere auf absehbare Zeit zu wenig American Football übertragen!
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Eigentlich dürften alle Kunden SoKü haben, außer FILM, THEMA, FILM+THEMA, START Kunden.

    Also auch FILM+LIVE Kunden.
     
  3. Digitalfan

    Digitalfan Platin Member

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    und wie beweist du,das du nicht den anderen Fussball konsumiert hast?
    Es gibt kein "nur Buli" abo,da war premiere schlauer als alle hier.
     
  4. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Film+Fussball Live Kunden denke ich im jeden Fall. Aber Komplett Kunden ? Das ist die interessante Frage !
    Aber das haben wir jetzt in diesem Thread schon x-mal durchgekaut, wenn man sich die Mühe macht das denn durchzulesen...

    Frage ist, ob Du das beweisen musst, dass Du Premiere nur wegen Buli abonniert hast oder Premiere anders herum, dass es nicht so war.
    Und es ist klar letzteres, sonst könnte Premiere bei Wegfall großer Programmteile ja immer sagen hast Du doch gar nicht geguckt.
    Die Frage ist, ob man ein Sonderkündigungsrecht für den ganzen Vertrag hat oder ob Premiere bei einigen Verträgen sagen kann, er bleibt bestehen und wird lediglich günstiger.
    Wie Premiere argumentieren könnte, hatte ich zuvor bereits ausgeführt (siehe Zitat). Aber es kann sein, dass das Gerichtsurteil um welches es im Thread geht, Premiere dazu verdonnert, jedem, dessen Vertrag Fussball Live enthält, ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Aber dazu müssen wir erstmal abwarten, wie das Urteil im Detail aussieht. Und rechtskräftig werden muss es natürlich auch erstmal...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2006
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Die Argumentation ist doch einfach: Durch den Wegfall der BuLi steigt auch der Preis für den Rest des Abopaketes, ob Premiere nun LIVE gestreicht, oder nicht. So können auch KOMPLETT Kunden argumentieren, dass ihnen nach Wegfall von LIVE bzw. der BuLi das Paket zu teuer ist. Und auch die Herunterstufung auf FILM ist verhältnismäßig überteuert.
     
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Aber was machst Du wenn Premiere Dir anbietet Komplett zum jetzigen Preis minus 14,90EUR für Fussball Live weiterzubeziehen.
    Das wurde zwar nicht angekündigt, aber auf die Idee könnte Premiere noch kommen. Dann fällt die von Dir genannte Argumentation in sich zusammen.

    Ich könnte mir gut vorstellen, dass Premiere je nach Details des Urteils versucht es zu umgehen, indem man das Fairplay-Angebot so abändert, dass die Urteilsbegründung nicht mehr greifen würde. Premiere könnte das Urteil dann anfechten...


    Deswegen macht es ja auch keinen Sinn jetzt ewig weiter zu diskutieren, wenn wir gar nicht wissen, was das Urteil im Detail aussagt und wie die genaue Begründung ist...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2006
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Dann sage ich, dass mir 28,10 EUR für FILM+SPORT+THEMA nicht wert sind. Premiere kann ja noch ein besseres Angebot machen, ich kann JA sagen, aber ich hab halt auch das Recht NEIN zu sagen, auch wenn KOMPLETT nur 5 EUR kosten sollte. Das ist der Kern.
     
  8. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Nein - ist er nicht !
    Bei Komplett könnte Premiere sagen Du hast für das restliche Programm freiwillig mehr als eine Minimalkombination für Fussball Live bezahlt. Mindestens die Differenz zwischen einer Minimalkombination für Fussball Live und Komplett müßtest Du also akzeptieren, denn zumindest das muss es Dir ja Wert gewesen sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2006
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Die Argumenation ist SPORT+LIVE nur wegen BuLi macht 19,90+14,90 EUR = 34,80.

    Komplett kostet 44,90 EUR, also ist mir die Different 10,10 EUR für FILM+THEMA wert. SPORT ausschließlich wegen BuLi macht dann eben als Premiere-Angebot 10,10 EUR für FILM+THEMA. Dahin würde ich argumentieren.
     
  10. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Premiere-Verträge nach Livespiel-Verlust kündbar?

    Und wenn Premiere Film+Thema für 10EUR anbieten sollte, um Dich erstmal im Vertrag zu halten ?
    Schließlich gibt es Komplett ja auch für 20EUR für den der weiß wie. Das wäre umgerechnet auf Film+Thema in etwa dasselbe....

    Und noch einmal:
    Unsere oder Premieres Ansichten und Argumentationen sind das eine. Ein Gerichtsurteil das andere !
    Deswegen macht es ja auch keinen Sinn jetzt ewig weiter zu diskutieren, wenn wir gar nicht wissen, was das Urteil im Detail aussagt und wie die genaue Begründung ist...