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premiere und linux

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von pedi, 3. Oktober 2003.

  1. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Man kann aber dem User sehr wohl die Weiterverwendung von CAM-Alpha.bin, Avia500.ux, Avia600.ux, µcode.bin und Bootloader untersagen.

    Wenn du dir deine eigenen Microcodes schreibst, nicht. Ein allgemeiner Trugschluß übrigens, die interne Software oder Teile davon, mitgekauft zu haben. Was glaubst du wohl was Microsoft mit dir macht, wenn du bestimmte Teile einer Software von denen in ein von dir entwickeltes OS implementierst, weil diese Teile für das funktionieren deines OS zwingend erforderlich sind.

    Siehe weiter oben.

    Es ist nur eines von mehreren.

    Und nicht vergessen neben der Namensänderung einen eigenen Bootloader und eigene Microcodes zu schreiben.

    Auch dann dürfte die Box, wegen unwirksamen Macrovisions- und Jugendschutz, aufgrund geltenden Medienrechts und Lizenzvereinbarungen mit den Filmstudios nur als FTA Receiver, jedoch nicht für Premiere genutzt werden.

    Der Verkuender
     
  2. Gag Halfrunt

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    Nichts. Weil sie es mir nicht untersagen können, was ich privat und zu meinem persönlichen Vergnügen mache.

    Wie oben schon erwähnt: Faber kann mich auch nicht verklagen, wenn ich deren Sekt zum Blumengießen verwende (was übrigens der einzige Verwendungszweck für diese Plörre ist).
    Genausowenig kann mich Jane Rowling verklagen, wenn ich meinem Kind "Harry Potter" rückwärts, auszugsweise oder in einer von mir abgewandelten Form vorlese. Deren Roman hab ich ja auch nicht "gekauft", sondern nur das Buch und das Recht ihn zu lesen.

    Was ich damit mache, geht niemanden etwas an. Interessant wird es dann erst, wenn ich die Modifikation selber veröffentliche oder den Hersteller für die Modifikation in Produkthaftung nehmen will.

    Gag
     
  3. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Eben nicht. Solange ich es nicht weiterverbreite kann ich mit dem Code tun was ich will.
    Was ich nicht tun darf ist den Code zu nehmen und ihn dann in meine Distribution einzuschliessen, die ich dann weitergebe. Genau dies machen die Linux-Seiten aber nicht. Man muss den Original-Microcode von einer existenten Betanova-Software exzerpieren.

    Dass die Software mir nicht gehört ist klar aber das ist hier völlig irrelevant.

    Das Urheberrecht hat Schranken und eine solche ist IMHO auch hier erreicht. Der Verfügungsanspruch für die Firmware endet in meinen 4 privaten Wänden.

    Und zum PC und Windows: Windows ist nicht zwingend erforderlich um einen PC zu betreiben. Der Microcode einer digitalen Box aber schon. Dies sieht der Gesetzgeber dann als Einheit an. Entsprechende Urteile gibt es, man muss nur suchen. Zuweilen würde (das ist aber für mich nicht mehr so eindeutig) eventuell ein Richter sogar BetaNova als Einheit für die dbox ansehen - trotz der Linux-Alternative.

    Pascal
     
  4. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Vergeßt es am Besten. IHR werdet es NIE begreifen. Auch wenn ihr den Unsinn den ihr da schreibt oft genug wiederholt, wird er deshalb nicht wahrhaftiger.

    Der Verkuender
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Dann erkläre es uns und belege es mit den entsprechenden Gesetzen und/oder Urteilen.

    Gag
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und selbst wenn irgend jemand Linux verbieten würde dann wäre mir das sowas von egal!
    Für mich persönlich gilt nun mal kein Jugendschutz denn aus dem alter bin ich schon doppelt raus. winken
    Gruß Gorcon
     
  7. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Das habe ich bereits in dem ich das neue Urheberrecht zitiert habe. Die D-Box und ihre interne Software, werden durch eine besondere technische Maßnahme (Signaturüberprüfung) vor Fremdzugriff geschützt. Diese technische Maßnahme wurde mit dem Patchen des Bootloaders (Debug-Mode) außer Kraft gesetzt. Wenn ihr die rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus aufgrund des neuen Urhebergesetzes ergeben, nicht sehen wollt, ist das euer Problem, nicht meines.

    Der Verkuender
     
  8. zahni

    zahni Board Ikone

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    Warum gibt die BN 2.0x eigentlich beim Debug mit Kurzschluss "Good try winken " aus ?

    Ein Schelm...

    -Zahni
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    @Gorcon: Da könnte sogar was dran sein! Ich glaube nicht, dass es illegal (im Sinne des JÖSchG) ist, den von Premiere vorgegebenen Jugendschutz von der Box zu entfernen, wenn Du anderweitig sicherstellst, dass kein Jugendlicher unbefugt diese Box nutzt. Man verstößt lediglich gegen den mit Premiere geschlossenen Vertrag. Und das ist mir auch wiederum völlig egal breites_ breites_ breites_
    Denn dasselbe gilt ja für die Pornosammlung und Splatterfilme, die man so üblicherweise zu Hause herumstehen hat winken

    Gag
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    boah! Tut sie das?