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Premiere: Start-Abonnenten müssen Abo aufstocken

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nylz, 26. April 2004.

  1. nylz

    nylz Junior Member

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    Die Aussage in dem Beitrag stimmt so leider nicht! Premiere hat zwar in dem Schreiben erwähnt, dass alle Start-Abos mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden können, verweigert aber bei fast jedem Kunden diese Kündigung.

    Bereits 3 Mal habe ich eine Kündigung an Premiere geschickt, jede wurde abgelehnt, da 1. die Überschrift "Ausserordendliche Kündigung" und nicht nur "Kündigung" heissen muss, 2. ich angeblich bereits vor 14 Monaten hätte wissen müssen, dass ab April 2004 das Startabo im 2. Jahr nur noch mit Plus verkauft wird (was gar nicht möglich ist ohne hellseherische Fähigkeiten) und 3. Der Punkt 3.4 in den AGBs, auf dem in dem Schreiben von Hernn Koffler im März ausdrücklich hingewiesen wurde, plötzlich nicht mehr greifen soll (oder darf) ...

    Es betrifft nicht nur mich. Eine generfte Kollegin am Telefon meinte, dass wir Kunden schon recht haben, aber Premiere dies halt nicht will. Ein klarer Aufruf zum Betrug. Die illigalen und betrügerischen Geschäftspraktiken, die schon die Strafgrenze deutlich überschritten haben, sollten mal durch DF oder den Staatsanwalt untersucht werden.

    Alle, die so einen Stress wie ich hatten empfehle ich folgendes:
    1. Beschwerde bei der Verbraucherzentrale (die sammeln schon) 2. Einzugsermächtigung entziehen und jede abgebuchte Rechnung sofort zurück buchen lassen 3. die Karte am Ende des Abos zurück senden (man kann somit nicht mehr Premiere schauen...also auch nicht zahlen). 4. Anwalt einschalten (wenn unbedingt nötig).

    Premiere gibt dann meistens auf und entlässt einen aus der Sektenstruktur winken
     
  2. tim.baum

    tim.baum Guest

    steht das in Zusammenhang mit dem neune KDG angebot.

    ich meine, wenn es Start immer noch dauerhaft einzeln für 5 EUR geben würde, und man bedenkt, dass der Kern des 7 EUr Paketes von KDG Start ist, dann könnte man ja übelegen, ob man Start bei KDG oder bei Premiere nimmt ...
     
  3. ???-???

    ???-??? Silber Member

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    Mal ne Frage dazu
    in dem Bericht von DF steht
    das sich die Zwangsaboerweiterung auf Kunden bezieht die seit einem Jahr nur den Startkanal beziehen was ist aber nun wenn man einen Pluskanal(z.b. Hit24) dazu abonniert hat?
    Muß man dann auch auf das komplette Plus erweitern oder bleibts dann so wie es ist weil man ja mehr als nur Start hat?
     
  4. tim.baum

    tim.baum Guest

    also das ganze ergibt für mich nur einen Sinn, wenn alle, die nicht Film oder Sport oder Super haben, grundsätzlich PLUS nehmen müssen,d.h. defacto ist eine Einzelabbonnierung von Plus Kanälen nur nohc für Abonnenten von Film, Sport oder Super möglich!

    Mfg
    Tim
     
  5. ???-???

    ???-??? Silber Member

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    Naja aber genau ist das halt nicht geschrieben worden winken
    Vielleicht gehts ja doch breites_

    Weil die Betonung liegt im Text auf dem "Wer nur Start hatte" winken
    aber egal wenn BigBrother in einem Jahr zuende ist kündige ich sowiso wieder von daher solls nicht mein Problem sein breites_

    <small>[ 27. April 2004, 00:01: Beitrag editiert von: ???-??? ]</small>
     
  6. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    "Wenn Big Brother in einem Jahr zuende ist"... das disqualifiziert Dich leider jetzt.

    12 * 15 Euro = 180 Euro (bzw. 360DM) für ein Jahr Volksverdummung? Also da fehlen mir die Worte. Dazu genieße ich zu sehr das Leben und meine sozialen Kontakte, als auch nur eine Minute dieses Programm zu schauen. Aber auch noch dafür zahlen?

    Zum Theme "Premiere Start" und "Start-Abonnenten müssen Abo aufstocken": Da fällt mir nur eines ein, besser gestern als heute kündigen. Müssen muss man gar nichts, schon gar nicht bei einem Sender, dessen Geschäftsmodell auf Betrug ausgelegt ist.
     
  7. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Also man muss nur das Schreiben richtig formulieren und zar im kategorischen Imperativ. Und gleich vor dem klassischen "Hochachtungsvoll ..." noch eine Frist setzen und auf juristische Schritte verweisen. Und wenn man keinen Rechtsschutz hat und unberechtigte Kündigugnsabweisungen bekommt, einfach zur freundlichen Polizeistation um die Ecke gehen und eine Anzeige aufgeben. Dann reagiert der Verein so schnell, man glaubt es kaum.
     
  8. tschippi

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    Also wenn das stimmt (weshalb sollte nylz so etwas erfinden?), ist das die Bankrotterklärung eines Dienstleistungsunternehmens (Premiere) in Deutschland schlechthin. Mir fallen hierzu keine Worte ein. durchein