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Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von wilma693, 4. April 2006.

  1. wilma693

    wilma693 Neuling

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Premiere haben einige Dinge im Vertrag geändert, von denen wir nichts gewusst haben. Angeblich hat man uns schriftlich darauf hingewiesen. Bzw. wir hätten diese in einer Zeitschrift nachlesen können, die wir aber nicht abboniert haben. Leider haben wir nichts erhalten und somit steht Aussage gegen Aussage. Auch auf Nachfrage, ob Premiere uns das Schreiben erneut mit den Änderungen schicken könnte, kam nichts. Wäre was gekommen, hätten wir ja nicht so einen Aufstand gemacht. Daraufhin haben wir gekündigt und sind nun in einem bösen Rechtstreit, der so langsam eskalierte, da sich jeder auf der sicheren Seite fühlt. Außer unfreundlichen Aussagen von denen kam kein Gespräch mehr zustande.Leider verweigerte Premiere auch unserem RA erneut die kompl. AGB von 2002 noch einmal zu schicken. Diese sind bei uns zu Schaden gegkommen, als wir einen Wasserschaden hatten. Nun sind wir in der Beweispflicht, damit wir früher, nämlich zu unserem genannten Termin und nicht deren Termin aus dem Vertrag kommen. Es handelt sich bei uns um einen Vertragsbruch, was auch unser RA bestätigt.
     
  2. wilma693

    wilma693 Neuling

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Ich müßste die komplette AGB bzw. eigentlich nur Kündigung - stand 2002 haben. Kannst du uns helfen?
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Seh ich auch so. Es geht wie es aussieht letztendlich um den Beweis, dass das Infoschreiben mit den Änderungen beim Sportpaket beim Abonennten angekommen ist. Und da ist die Sachlage recht eindeutig..."Premiere" kann es nicht beweisen. Damit erübrigen sich alle anderen Überlegungen. "Premiere" hat damit ohne Einverständnis des Kunden eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen, erschwerend auch noch zuungunsten des Abonnenten. Damit Sonderkündigungsrecht. Ich hab noch AGB von 2000 gefunden (Premiere World). Auch da steht der Passus bzgl. Umstrukturierung des Programmes und Preisänderungen unter 6.3 wie heute. Diesen Punkt hat "Premiere" in deinem Fall verletzt (Informationspflicht).

    Das allerdings halte ich für den größten Unsinn. Ich glaube eher ihr braucht einen neuen RA. "Premiere" schickt einen normalen Brief, der kommt nicht an und jetzt sagen sie "beweist mal dass ihr den Brief nicht bekommen habt". Das ist zwar typisch "Premiere", aber genaugenommen Absurdistan. Der Absender muss beweisen, dass er den Krempel abgeschickt und der Empfänger Kenntnis davon erlangt hat...nämlich durch Zugang. Bei normalem Brief nicht nachweisbar. Deswegen kann doch die Beweispflicht nicht auf den Empfänger übergehen, dass er nix bekommen hat. Wenn einer überhaupt was beweisen kann dann eben der Absender, durch einen Einlieferungsbeleg oder Unterschrift des Empfängers. Oder anders gesagt..wie soll ein Empfänger beweisen, dass er einen Brief nicht bekommen hat? :eek:

    Natürlich ist es unsinnig, an 700.000 Abonnenten per Boten einen Infobrief zuzustellen. Schwund scheint man eh einzukalkulieren. Aber wenn es zum Streitfall kommt, weiß "Premiere" denk ich auch, dass sie den schwarzen (Beweis-) Peter haben und eine Sonderkündigung akzeptieren müssen.

    Das lustige wird sein....dieses Chaos droht demnächst wieder, wenn die Preisstruktur wegen Wegfall von Bundesliga überarbeitet wird. Denn wenn "Premiere" die Preise wegen Umstrukturierungen im Programm ändert (egal ob nach oben oder unten) muss der Kunde abnicken. Also vorher schriftliche Mitteilung. Kommt es so, haben wohl über 1,5 Millionen Kunden ein Sonderkündigungsrecht (1,1 Millionen Komplettkunden und 300.000 Fussball live Abonnenten + alte Super/Sport Pakete). Die wenigsten werden aber wissen, dass sie sonderkündigen können, denn die Preise werden ja gesenkt und da werden viele denken, dass man da sowieso nicht kündigen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2006
  4. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    ja, aber erst morgen :winken:
     
  5. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    -gelöscht-
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2006
  6. wilma693

    wilma693 Neuling

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    DANKE für deine Hilfe!! :love: Vielleicht hilft uns das schon wieder weiter.
     
  7. wilma693

    wilma693 Neuling

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt


    DANKE, das war alles sehr hilfreich. Vielleicht kann ich das auch noch in irgendeiner Art verwenden. :love:
     
  8. Milanix

    Milanix Neuling

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Nach Bundesliga-Verlust: Premiere darf Verträge nicht beliebig ändern

    Premiere-Verträge jetzt kündbar

    17.03.2006 - Beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen des Bezahlsenders Premiere sind unzulässig. Das Landgericht München I erklärte jetzt mehrere Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam. Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern, ohne die Belange der Verbraucher hinreichend zu berücksichtigen. Insbesondere hatte Premiere seinen Kunden häufig ein Sonderkündigungsrecht vorenthalten. Das Urteil ist besonders brisant, nachdem Premiere bei der Vergabe der Senderechte für die Fußball-Bundesliga leer ausgegangen war.
    "Das Urteil stärkt die Rechtsstellung der Verbraucher, die sich von ihrem Vertrag lösen wollen, sollte Premiere in der kommenden Saison keine Fußball-Bundesliga mehr übertragen", sagte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Er begrüßte die klaren Worte des Gerichts, etwa dass bei der Abwägung "dem Interesse des Kunden an der versprochenen Leistung grundsätzlich der Vorrang gebührt." Dies untermauere die Position des vzbv, dass Premiere den Kunden mit der Komponente "Premiere Fußball Live" zumindest ein Kündigungsrecht gewähren muss, wenn der Sender seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann. "Nach dem Vertrag schuldet Premiere gerade bei laufenden Vereinbarungen die Übertragung der Fußball-Bundesliga auch in der kommenden Saison", so von Braunmühl. Unzulässig wäre es dann, die Kunden im Falle der Nichterfüllung an den Vertrag zu binden.


    Das Urteil

    http://www.vzbv.de/mediapics/urteil_premiere_lg_mncheni_23_02_2006.pdf

    Da stehen auch interesante sachen über die automatische Vertragsverlängerung und die Preisanhebung von Premiere
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Das war aber keine Rechtsberatung, nur meine Meinung, die sich nicht mit der Rechtslage decken muss :D
     
  10. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Premiere Sport 2002 - Hilfe benötigt

    Das kostet per Gerichtsvollzeiher übrigens nur 15€, und das find ich bei wirklich wichtigen Sachen gar nicht so teuer!