1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

PREMIERE : Sonderrechte ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von hottibu, 20. September 2006.

  1. solid2000

    solid2000 Lexikon

    Registriert seit:
    28. April 2002
    Beiträge:
    36.640
    Zustimmungen:
    463
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Dampfmaschine
    Anzeige
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Ich vermute mal der Schadensersatz errechnet sich doch am offiziellen UVP und nicht an Grabbeltisch Preisen. :D ;)
     
  2. headhunter04

    headhunter04 Gold Member

    Registriert seit:
    7. Januar 2004
    Beiträge:
    1.287
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Was sagt denn die Verbraucherschutzzentrale, die dir diesen Weg vorgeschlagen hat? Ich meine, sie haben ihre Aussage an dich richtig durchdacht unter Berücksichtigung der Fakten die vorlagen, oder?
     
  3. baer

    baer Talk-König

    Registriert seit:
    11. Dezember 2001
    Beiträge:
    5.590
    Zustimmungen:
    171
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Ich denke das dein Sonderabo in ein normales Komplett gegangen ist.
    Es scheint da Fehler in der Umstellung zur Programmreform gegeben haben.
    Am besten ist es wirklich sich mit Premiere auseinanderzusetzen, ein Schreiben aufzusetzen das du die zurückgehaltenen Abopreise von 20 € nachüberweist udn bittest das dein Abo wieder freigeschaltet wird.
     
  4. IGLDE

    IGLDE Talk-König

    Registriert seit:
    31. August 2003
    Beiträge:
    6.109
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Hallo hier geht es um eine Vorgang aus dem Jahre 2002.

    bye OPa:winken:
     
  5. Mammi2000

    Mammi2000 Senior Member

    Registriert seit:
    23. September 2005
    Beiträge:
    446
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Humax PDR 9700C
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Immer die selbe Frage: Was nötigt Verbraucher dazu, trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Gegenseite und immer höheren Forderungen und Kosten, die Sache mit Telefonanrufen und mehr oder minder qualitativen Schriftwechseln aus der Welt zu schaffen?
    Warum gibt man, wenn man sich im Recht fühlt und auch (von fachkundiger Stelle) darin bestätigt wird, die Sache nicht an einen Anwalt ab? Mehr als die Gebühr, die im Erfolgsfall sogar zurückerstattet wird, kostet das doch nicht. Und eine kostenlose Rechtsberatung mit Erstellung einer Erfolgsprognose bieten auch viele Anwälte.

    Wenn der Threadersteller hier auf Hilfe hofft, dann ist er m.E. ca. 4 Jahre zu spät dran. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass sich ein Firmenanwalt hier so lange Zeit mit der Erwirkung eines Titels läßt. Alles in allem hört sich der Sachverhalt für mich ziemlich konstruiert an.
     
  6. deepmac1

    deepmac1 Silber Member

    Registriert seit:
    14. September 2004
    Beiträge:
    913
    Zustimmungen:
    17
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Pioneer Kuro 37 V
    Dbox2 @ YUV an Yamaha RX-V 1800(Scalierung mit ABt 1030 auf 1080p)
    Technisat digit-k für Conaxprogramme(NASN)
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?


    :D :D :D und den laufweg nicht vergessen:D
     
  7. easytv

    easytv Gold Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.392
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?


    Für was soll denn ein Anwalt gut sein, wenn die Gegenseite noch keine Klage eingereicht hat? In dem Fall zahlst du deinen Anwalt selber, wenn von der Gegenseite nichts mehr kommt.
    Falls sich der Vorgang wirklich im Jahre 2002 zugetragen hat, dann ist doch eh schon alles verjährt.
     
  8. hottibu

    hottibu Neuling

    Registriert seit:
    20. September 2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    (Eigentlich wollte ich nur den 2. Absatz kopieren.)
    Anfangs habe ich ja an ein Missverständnis geglaubt und mit der "Dame" korrespondiert. Eine wirkliche Antwort habe ich allerdings nicht auf meine Schreiben bekommen.
    Die Anwaltsgesellschaft hat mir jetzt (Eing.18.9.06) mitgeteilt, daß sie bei Nichtzahlung eine Klagebegründung einreichen werden. Drohungen mit anderem Wortlaut gab es schon einige.
    KONSTRUIERT ist hier nicht`s, aber seltsam hört sich das schon an.
    Immerhin sind diese Anwälte recht schnell mit einem Titel.
    Vieleicht ein Zeichen der Erkenntnis, daß man sich zu weit vorgewagt hat ?
    Jedenfall`s ein herzliches:love: Dankeschön an alle die mir geschrieben haben:winken:
     
  9. hottibu

    hottibu Neuling

    Registriert seit:
    20. September 2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Leider weiß ich nicht, ob durch die Schreibereien die Verjährungsfrist immer unterbrochen und somit verlängert wird.:confused:
     
  10. easytv

    easytv Gold Member

    Registriert seit:
    7. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.392
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: PREMIERE : Sonderrechte ?

    Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.
    Da muss schon Klage oder ein Mahnbescheid eingereicht worden sein.