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Premiere Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Heady, 15. Januar 2004.

  1. Heady

    Heady Neuling

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    Hi...
    1. wer kann mir einen "Premiereerfahrenen" Anwalt in München empfehlen !?

    Hintergrund.. bin (war) seit 3 Jahren Premiereabonnent am 19. Oktober 2003 kam ein Brief von Premiere das die Abogebühren ab 1.11.2003 für mein Paket (Super) von ~28 € incl Decoder auf 43 € erhöht werden..
    ich habe sofort die Kündigung geschrieben und weggeschickt.
    Ende Oktober den Premiere Decoder incl. Smartcard zurückgeschickt (unaufgefordert).
    Kündigungsbestätigung zum 31.10.2004.
    MOMENT.. laut AGB habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn die Gebühren in diesem maße erhöht werden.
    die Klausel in den AGB´s mit Ankündigung in der Programmzeitschrift ist für mich (und hoffentlich auch den Anwalt) unwirksam.. steht ja schon seit Anfang 2003 drin und die Preise beziehen sich auf einen "Neuen" Abschluss..
    jetzt will Premiere auf jeden Fall Ihre Abogebühren obwohl mir von der Hotline der Eingang des Decoders bestätigt wurde Abogebühren + Decodermiete ( lustig)
    also was kann ich tun.. ????
    bin Rechtsschutzversichert
    jede witere Mail meinerseits blieb seit Nov. unbeantwortet.
    Danke
    Heady
     
  2. riffraff

    riffraff Gold Member

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    ....
    @Heady

    Falsch, steht seit März 2002 in der Zeitung und betriftt definitiv auch Altverträge. Du kannst natürlich, so Du eine vernünftige Rechtsschutz hast, dagegen klagen.
    Ich wollte immer schon wissen ob die AGB rechtsgültig sind.


    RR

    <small>[ 15. Januar 2004, 16:02: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>
     
  3. Heady

    Heady Neuling

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    Ja.. danke.
    wäre ja an einer Gütlichen Einigung interessiert gewesen...
    meinetwegen Umstellung des (Alles Drinn und Teuer)
    PAketes auf Premiere Start oder so bis ablauf des Vertrages..
    ich wehre mich halt dagegen das einem 7 Tage bevor die Gebühren erhöht werden einem dies Mitgeteilt wird so das man KEINE Chance hat die Kündigungsfrist einzuhalten.
    war auch lange Zeit in einem Fitnesstudio (länger her ver&auml ) ) und da wurden die Preise auch mehrmals erhöht (Neuabschlüsse) und ich hatte über die Jahre immer meinen Alten Vertrag zum alten Preis.

    also hätte Premiere mich darauf hinweisen müssen das zu den "alten" Bedingungen nicjts mehr geht.
    also z.b. ende September.
     
  4. baer

    baer Talk-König

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    Bei Premiere heißt es doch immer wenn nicht bis ..... gekündigt ist verlängert sich das Abo zu den dann gültigen Preisen.
    Welche Preise hättest du denn erwartet wenn nicht die die im Heft abgedruckt sind?
     
  5. riffraff

    riffraff Gold Member

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    ....
    @Heady

    müssen nicht, wäre aber seriös gewesen wenn ! Da das Wort seriös aber bei einigen P-Mitarbeiter im Wortschatz nicht vorkommt, war man so nett, Dir das erst 14 Tage vorher mitzuteilen damit DU nict eventuell die Summe zurückbuchst breites_

    RR
     
  6. Heady

    Heady Neuling

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    habe aber in einem anderen Forum gelesen
    123 recht.net (Premiere)
    das es wohl doch eine Lösung geben muss...

    p.s ich HABE zurückgebucht...
     
  7. riffraff

    riffraff Gold Member

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    @heady

    dann berichte mal wie es weitergeht l&auml;c Viel Glück

    RR
     
  8. MagicGonzo

    MagicGonzo Junior Member

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    @heady

    ich bin überzeugt, dass premiere klein beigeben wird, denn die hier von einigen premiere-jüngern gebetsmühlenhaft wiederholte behauptung, die ankündigung in der zeitung wäre eine rechtswirksame ankündigung der neuen beiträge, ist m.e. schlichtweg unfug.

    zieh das mal ruhig durch, ich ärgere mich selbst, dass ich es im herbst 2003 nicht gemacht habe.

    viel glück, aber du wirst es nicht brauchen. l&auml;c
     
  9. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    @heady:

    1.
    Ja, in diese "Falle", wie Du sie beschrieben hast, sind wohl seit letztem Jahr schon sehr viele getappt.

    2.
    Den aus Premiere - Sichtweise angeblich ausreichenden Preisinfos über das Magazin steht entgegen, da dies viele Verbraucherschützer genau anders sehen.

    Um das endgültig zu wissen, müsste wohl wirklich mal ein Betroffener diese Frage bei Gericht durchziehen und einen Musterprozess bis zu Ende führen, wo ein Gericht dies eindeutig entscheiden müsste.

    Bis heute sind uns hierzu leider keine Urteile bekannt, es gibt auch Fälle, wo Leute es auf Klagen ankommen lassen haben, aber dann Premiere einen Rückzieher machte.

    3.
    Der Witz bei dem ganzen ist ja, das Premiere selber es letztendlich gar nicht bei den Magazin-Infos belässt, sondern selber dem Kunden einen individuellen Brief mit den neuen Konditionen schickt.
    Das unfaire und richtig fiese von Premiere ist dabei, das sie den Brief eben erst dann schicken, wenn der Termin für eine normale fristgemässe Kündigung des alten Vertrages vorbei ist.

    Dieses absolut hinterhältige und unfaire Verhalten kritisieren viele hier schon lange, ich auch !

    Alles wäre in Ordnung, wenn Premiere diesen bezeichneten Brief so rechtzeitig schickt, das man als Kunde noch fair die Wahl hat, fristgemäss kündigen zu können oder aber die neuen Konditionen anzunehmen.

    Dazu kommt desweiteren noch eine echte Benachteiligung dieser Kunden, die eben nicht von alleine an eine fristgerechte Kündigung gedacht haben, denn denen bürdet man, wie von Dir beschrieben, als Neukonditionen die vollen Listenpreise auf.

    Leute, die jedoch von sich aus rechtzeitig fristgemäss gekündigt haben, lockt man wieder mit erneuten Sonderkonditionen, die gar nicht weit von den alten entfernt sind, und versucht sie so dazu zu überreden, die wirksame, weil rechtzeitige fristgemässe Kündigung wieder zurückzunehmen.

    Viele kündigen daher schon absichtlich, nur um sicher zu sein, nach Ablauf des bestehenden Vetrages wieder gute Konditionen zu kriegen.

    4. Eine "friedliche" Lösung des von Dir beschriebenen Problemes hinsichtlich eines "Kompromisses" hätte es jedoch bei Dir geben müssen.
    (Falls der Streit nicht inzwischen zu weit vorangeschritten ist, kannst Du das folgende ja noch mal versuchen.)

    Und zwar:

    Wenigstens die Möglichkeit des Downgrades müsste Dir Premiere normalerweise einräumen.

    Ich kenne auch 2-3 Leute, mit denen so verfahren würde, wie von Dir beschrieben.
    Da stellte man sich zwar auch stur und wollte weder eine ausserordentliche Kündigung noch erneute Sonderkonditionen anbieten.

    Jedoch hatte schon die ganz normale Standarthotline in allen Fällen angeboten, das die Möglicheit bestehen würde, abzurüsten, also aus einem Super-Plus nur noch ein Film oder sogar ein Startabo zu machen.
    Zwar auch zu den jeweils gültigen Listenpreisen, aber eben doch zu einer entsprechend niedrigeren monatlichen Kostenbelastung als die 43,-Euro.

    So weiss ich von einem, der dann von Super-Plus runter auf Start-Plus gegangen ist und ein anderer ist von Super-Plus auf nur Film gegangen.

    Also zumindest diese Downgradevariante hätte Premiere auch in deinem Fall anbieten und einräumen müssen, sogar die normale Hotline ohne besondere Kompetenzen.

    entt&aum

    Insoweit erst mal meine Infos zu dieser Thematik.

    Berichte hier unbedingt, wie ihr weiter verfahrt bzw. wie es weitergeht, da diese Problematik sehr viele Leute betrifft und wohl leider auch noch weiterhin betreffen wird.

    Gruss Michael1708
     
  10. miclin

    miclin Senior Member

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    Auf diesem Link erfährst du von einem Rechtsanwaltsbüro, das dir helfen könnte:

    http://www.wdr.de/tv/markt/20031110/b_2.phtml

    Auch ich streite mich. Hatte fristgerecht per E-Mail von meiner persönlichen Premiere-Internetseite gekündigt. Da man da keine Kopie seiner E-Mail bekommt, kann ich das nun nicht nachweisen. Eine Nachfrage bei der VBZ hat zudem ergeben, dass bei vereinbarter schriftlicher Kündigung eine E-Mail unwirksam ist (sie brauch es nicht sein, wenn der "Gegner mitspielt").

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhielt auch ich ein schriftliches Angebot, welches aber von allen davor angebotenen abwich! Dies stellt nach meiner Auffassung eine weitere Ankündigung der Programmänderung dar, was ich als außerordnetlichen Kündigungsgrund in Anspruch nahm (Ziff. 6.3 "meiner" AGB). Bei Premiere will man davon jedoch nichts wissen, geht mit keinem Wort auf diese Sache ein.

    In "meinen" AGB (Ziff. 3.5) steht ferner, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht "AUF DEN ZEITPUNKT DES WIRKSAMWERDENS DER ERHÖHUNG" besteht, wenn der Beitrag um mehr als 10% steigt. Das bedeutet meines Erachtens: Egal wann Premiere den höheren Preis nach Abo-Ablauf angekündigt hat: Steigt der Preis (ob angekündigt oder nicht) von heute auf morgen, eröffnet das mir die außerordentliche Kündigung.

    Aber auch davon will Premiere nichts wissen und geht darauf mit keinem Wort ein.

    Im www ist zu lesen, dass bislang jeder (!), der bei Klageerhebung einen Rechtsanwalt bemüht hat, in dem o.g. oder ähnlichen Fällen Recht bekommen hat. Die AGB sind einfach zu schwammig.

    Was wird?
    - Einzugsermächtigung entziehen
    - unrechtmäßige Abbuchungen zurückbuchen
    - erst Mahnungen von Premiere
    - dann Mahnungen eines von Premiere beauftragten Inkassobüros
    - dann Mahnungen von einem vom Inkassobüro beauftragten Rechtsanwaltbüros
    - dann Mahnbescheide vom Amtsgericht (denen stets zu widersprechen ist) und
    - letztendlich klagt Premiere seine offenen Beträge per Klage ein.
    Und schaltet man dann einen RA ein, zieht Premiere die Klage zurück und bezahlt obendrein die Rechnung für den RA.

    Ob es bei Einschaltung eines RA schon früher klappt - habe ich noch nirgends gelesen.

    Da ich rechtsschutzversichert bin, lasse ich es darauf ankommen. Die Versicherung hat die Rchtsvertretung bei Bedarf bereits bestätigt.

    Habe vorerst aber zur Geschäftsführung nach Unterföhring geschrieben, da ich in Hamburg kein Gehör finde. Auch habe ich angefangenen, E-Mails an die bekannten Premiere-Leute zu schicken.

    Schaun wir mal ...

    <small>[ 18. Januar 2004, 08:41: Beitrag editiert von: miclin ]</small>