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Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Münchner Kindl, 14. Dezember 2009.

  1. fcsh

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Wie bist denn du heute drauf? Wenn du hier als Hobbyjurist auftreten willst dann bitte schön, aber mache dann doch keine Aussagen, ohne diese zu begründen. Und nein, ich möchte mich natürlich nicht mir dir darüber streiten, aber wenn du etwas postest was so nicht stimmt, dann solltest du eben Beweise dafür liefern oder akzeptieren, dass andere dir widersprechen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2009
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Es ist aber auch nicht deine Aufgabe hier falsche Informationen zu schreiben. Sorry, für die klare Worte, aber deine Einwendungen sind hanebüchener Nonsens!

    Der Vertrag beginnt mit Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (Fernabsatzgesetz). Und die Laufzeit mit Aktivierung der Smartcard.
     
  3. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Na gut ich lasse mich mal hinreißen

    jur-abc: Pay-TV-Verträge - kein Widerrufsrecht: BGH I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnenten steht kein Widerrufsrecht zu - Archiv - Handelsblatt.com


    Pay-TV-Vertrag, Widerrufsrecht

    Institut für Urheber- und Medienrecht :: News


    So ihr Hobbyjuristen :)

    bitteschön!

    hier der ofiz. link vom Bundesgerichtshof:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ient=2&anz=42&pos=0&nr=25593&id=1048523933.93

    Nunja wer jetzt weiter Argumentiert ist gerade im Stande sich lächerlich zu machen, ich habe den ganzen TAg mit Verträge zu tun und ich glaube zu wissen was gerade aktuell ist und was nicht, ansonsten bezahlt mich mein Arbeitgeber wohl für Fehlentscheidungen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Dezember 2009
  4. Bommelitos

    Bommelitos Silber Member

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Du bist heute echt mein Held. :rolleyes:

    Hast du dir überhaupt die Links, die du gepostet hast komplett angeschaut, durchgelesen und verstanden?? Komplett?

    Den interessantesten Teil auf der Seite des Urteils von 2000 finde ich die Worte „nicht rechtskräftig“. Was wolltest du damit genau beweisen?? :eek:

    Es geht bei dem Urteil, um dass es sich in 4 deiner 5 Links handelt um eine Klage, dass ein Pay-TV-Anbieter wettberwerbswidrig handelt, wenn er nicht auf ein Widerrufsrecht (BGB §355) gemäß BGB §505 Abs. 1 (2) aufmerksam macht.

    Hierzu wurde entschieden, dass der Pay-TV-Anbieter nicht auf ein solches Widerrufsrecht aufmerksam machen müsse, da dem Verbraucher für Pay-TV-Verträge kein Widerrufsrecht (BGB §355) gemäß BGB §505 Abs. 1 (2) zustehe.

    Allerdings kann es sein, dass bei Vertragsabschluss andere Paragraphen zum Tragen kommen, die dir ein Widerrufsrecht (BGB §355) einräumen. Dies passiert zum Beispiel bei Haustürgeschäften (BGB §312), Fernabsatzverträgen (BGB §312d), etc. Diese bleiben von all deinen Urteilen völlig unangetastet.

    Deshalb steht ja auch in DEINEM ersten Link von dir "Das Widerrufsrecht kann sich aber aus anderen Vorschriften ergeben, z.B. beim Abschluß des Vertrages an der Haustür, oder im Wege des so gennanten Verabsatzes.". So etwas ähnliches versuchst du auch mitzuteilen.

    (Im Folgenden spare ich mir weitere Paragraphen, weil es dann hier noch dröger wird. Es gibt noch zahlreiche weitere Abschnitte die bei solchen Verträgen Anwendung finden und mir ist auch bewusst, dass es auch durchaus wieder Einschränkungen für einen Widerruf nach BGB §355 gibt.)


    Falsch, man kann die Verträge nicht innerhalb von 14 Tagen kündigen (nach dem was du meinst), sondern man widerruft sie (sofern das entsprechende Gesetz zutrifft). Das ist ein essentieller Unterschied.

    Die Widerrufsfrist (minimal 2 Wochen) gilt nicht nur, wenn der Kunde angerufen wurde, sondern auch wenn du anrufst oder ein Vertreter plötzlich an deiner Tür steht. Und die Frist beginnt auch erst zu laufen, sobald du diese Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten hast. Solltest du sie erst nach Vertragsabschluss erhalten, hast du sogar einen Monat. Spätestens nach 6 Monaten erlischt sie aber komplett.

    Ach ja: es ist das sogenannte „Fernabsatzgeschäft“ (und nicht „Telefongeschäft“)

    Und der Rest ist Bullshit. Du hast ein Widerrufsrecht, wenn du nachweisen kannst, dass das Vertragsverhältnis nie geschlossen wurde?! Wie willst du einen Vertrag widerrufen, den du nie abgeschlossen hast. Das ist unlogisch und geht einfach nicht. :eek:

    Übrigens, es ist die sogenannte „Legitimation“ die du meinst :cool:

    Außerdem gelten dem Gesetzgeber deine persönlichen Daten nicht als Legitimation. Stell dir vor ich hätte durch Zufall deine persönlichen Daten und würde damit auf dich ein Sky-Abo abschließen. Deiner Argumentation nach, könntest du nichts dagegen unternehmen (nicht man vor Gericht gehen, denn laut deiner Aussage hat der Anbieter ja deine Daten zur Legitimation). Auch du bei Sky auch telefonisch bestellen kannst und denen Name, Anschrift, Konto und Geburtsdatum reichen – es ist erstmal (einkalkuliertes) Risiko dass es alles so stimmt.

    Du verstehst die Urteile nicht, die du anführst (s. o. z. B. ist dir offenbar entgangen, dass Urteile auch erst rechtskräftig werden müssen), du hast offenbar keine Ahnung von Verbraucherverträgen und welche Paragraphen da wie zusammenspielen. Du kennst dich nicht Begrifflichkeiten aus (s. o. z.B. Verwechselung von Kündigung und Widerruf) und nennst uns Hobbyjuristen?

    Ich habe es gewagt weiter zu argumentieren, trotz deiner Killerphrase. Und irgendwie sehe ich nicht, dass ich mich lächerlich gemacht habe. Ich habe hier nur die Links, die du angegeben hast und die aktuellen Gesetze, auf die sie sich beziehen angeführt.

    Deine Aussagen über aktuelles Wissen, deinen Arbeitgeber und Fehlentscheidungen lasse ich mal lieber unkommentiert :winken:
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Ups, da hast du uns Hobbyjuristen aber voll erwischt, :eek:
    nur schade das all deine Links
    a) die Gleichen Inhalte haben also eigentlich immer dasselbe sind, und
    B) rein gar nichts mit dieser Sache hier zu tun haben!

    Es geht hier nicht um Widerrufsrecht sondern darum das SKY einem Kunden Schriftlich mitteilt das seine Vertragslaufzeit erst mit der Telefonischen Aktivierung der Smardcard beginnt
    und auch in ihren AGB schreibt
    7.1……………Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung Der Smartcard.“

    Dann aber entgegen ihrer eigenen Aussage die Karte ohne Telefonischen Auftrag des Kunden Aktiviert
    und nu behauptet der Vertrag kam schon vorher zu stande.
    Mit anderen Worten SKY hält sich nicht an ihre eigenen Aussagen,
    aber das braucht der Kunde sich nicht gefallen zu lassen!
     
  6. fcsh

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    Sorry, aber der einzige, der gerade im Stande ist, sich hier lächerlich zu machen bist du. Wenn du weisst was aktuell ist dann poste bitte keine Urteile, die nicht rechtskräftig sind und auch nur solche, die für diesen Fall relevant sind. Es mag sein, dass du mit Verträgen arbeitest (eventuell nur B2B, also andere Welt?) aber du verwechselst auch noch wesentliche Begriffe (z.B. Widerruf / Kündigung), was deine Aussagen leider nur noch unglaubwürdig machen.

    Nichts für ungut, aber warum machst du hier Leute an (und ich meine nicht nur mich), die offensichtlich mehr Ahnung haben?
     
  7. Münchner Kindl

    Münchner Kindl Neuling

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    AW: Premiere schaltet Karte ungefragt frei!

    So, die Sache fand doch ein positives Ende.
    Die können also tatsächlich kulant sein.
    Hab gestern folgende mail bekommen:
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    Sehr geehrter Herr XXXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die späte Bearbeitung. Sie teilen uns mit, dass Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind. Gern informieren wir Sie.

    Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Die Freischaltung der Smartcard ist automatisiert nach vier Wochen erfolgt.
    Aus diesem Grund haben wir die Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren wieder gutgeschrieben.

    Die Freischaltung Ihres Vertrages erfolgt nun im Januar 2010 mit der Verrechnung der Gutschrift von uns. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit kein Anpassung Ihres Vertragsbeginns vornehmen können.

    Wir bedanken uns für Ihre Geduld und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

    Viele Grüße aus Hamburg

    Jörg S.
    Kundenservice
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