1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Premiere mit Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von almir_de, 4. August 2005.

  1. ingomd

    ingomd Silber Member

    Registriert seit:
    19. Dezember 2002
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Die Einzelheiten des Gerichtsbeschlusses würden mich jetzt aber mal interessieren.
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

    Registriert seit:
    26. Dezember 2002
    Beiträge:
    23.539
    Zustimmungen:
    6.345
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DM 7080HD Twin DVB S2 und Single DVB C/T - Dreambox ONE mit Partnerbox Plugin über WLAN - LG 55 E6V-Z - Stab 120 - PS5 mit PSVR 2 - PCVR mit Pimax 8KX
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Ich auch :rolleyes:
     
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

    Registriert seit:
    2. März 2001
    Beiträge:
    9.908
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    BTW:
    Mich auch - soweit ich weiß kann ein Vermieter nichts gegen eine Schüssel machen, solange man sie nicht mit der Bausubstanz verbindet. Wenn man sie also an einen Schirmständer auf den Balkon o.ä. fest macht, kann der Vermieter nichts machen. Soweit zumindest mein Kenntnisstand...
     
  4. Hose

    Hose Lexikon

    Registriert seit:
    26. Dezember 2002
    Beiträge:
    23.539
    Zustimmungen:
    6.345
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DM 7080HD Twin DVB S2 und Single DVB C/T - Dreambox ONE mit Partnerbox Plugin über WLAN - LG 55 E6V-Z - Stab 120 - PS5 mit PSVR 2 - PCVR mit Pimax 8KX
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Außerdem hatte er ja nun schon 15 Jahre die Schüssel!
    Gibt es da nicht schon eine Art Bestandsschutz :eek:
     
  5. almir_de

    almir_de Senior Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2004
    Beiträge:
    228
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Ich schaue zwar schon 15 Jahre SAT,jedoch habe ich seitdem auch 3 Wohnungen gewechselt.In der Wohnung in der ich jetzt lebe,bin ich seit 4 Jahren.
    Ich wohne bei der GBG Mannheimer Wohnungsbau-Gesellschaft.
    DIe Sache sieht so aus,dass im Mietvertrag eigentlich auch drinsteht,dass man keine Sat-Schüssel ohne Genehmigung montieren darf.Ich habe es trotzdem gemacht,da es sowieso jeder ignoriert und es trotzdem macht.Es sind so viele Sat-Schüsseln montiert,so viele AUsländer,dass die GBG eigenlich einen Krieg mit den Ausländern anfangen müsste,um denen die geliebten ausländischen Programme wegzunehmen.Alle haben sich auch sicher gefühlt,weil es da ein Gesetz gibt,das es jedem ausländischem Bürger das Recht gibt,heimatsprachige Sender empfangen zu dürfen.
    Die GBG hat mir auch nie gesagt,ich solle die ANtenne verschwinden lassen,sondern ich solle sie auf das Dach montieren lassen und von der Fassade weg.Ich habe nicht eingelenkt und die haben mich verklagt.Nun nach ca. 1 Jahr,kam vor kurzem ein Bescheid vom AMtsgericht,dass die Antenne innerhalb 1 Woche verschwinden muss.Nun bekomme ich auch keine Erlaubnis fürs Dach.Ich wollte sie nie auf dem Dach haben,da mir der Kostenaufwand zu hoch war und die damit verbundene Kaution,die die GBG dafür verlangt.
    Ich bin deshalb nicht böse auf die GBG,jedoch ärgert mich das schon.Ich meine,seit 20 Jahren stört sich keiner an den vielen SAT-Schüsseln an den Fassaden und jetzt plötzlich müssen sie aus den Sichtfeldern der anderen verschwinden.

    Zitat von BTW : BTW:
    Mich auch - soweit ich weiß kann ein Vermieter nichts gegen eine Schüssel machen, solange man sie nicht mit der Bausubstanz verbindet.

    WIe soll man denn bitteschön sonst eine Schüssel montieren,ausser sie auf irgendeine Art und Weise mit der Bausubstanz zu verbiden ???

    Grüsse ALMIR
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    338
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Sofern ein Balkon vorhanden ist, kann man einen Balkonständer nutzen, der dann nicht mehr in den Erlaubnisbereich des Vermieters fällt, sofern die Schüssel nicht zu auffällig ist.

    Beispiele für Balkonständer
    Oder selber bauen/lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2005
  7. almir_de

    almir_de Senior Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2004
    Beiträge:
    228
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    1. Habe ich keinen Balkon
    2.Wenn ich einen hätte,würde ihn mir nicht mit einer riesigen Wavefrontier verunstalten wollen und noch dazu Platzeinbußen in Kauf nehmen wollen
    3.Die meisten Balkone haben ein Geländer aus Beton - das bedeutet,die Antenne müsste man wieder höher sezten damit man überhaupt Empfang hat,ausser man hat nur Metallstäbe als Geländer,könnte man es irgendwie hinkriegen - Grundsätzlich sind für mich solche Montagen halbe Sachen,sieht aus wie gepfuscht und Pfuscherei mag ich persönlich nicht.
    4.Mein Vermieter - die GBG - sagt,die Antenne darf von der Strasse aus nicht sichtbar sein,es sei dem sie ist auf dem Dach angebracht.Würde man die Antenne irgendwie auf dem Balkon platzieren und eine Person oder auch die GBG selbst würde das bisschen ins Auge stechen was über dem geländer rauskuckt,könnte diese Person sich beschweren und von mir eine unsichtbare Montage verlangen und das ist mit einer Sat-Schüssel unmöglich.

    AUs genau diesen vielen Gründen habe ich vorläufig mit dem Thema SAT abgeschlossen,den ich konnte deswegen wochenlang nicht ruhig schalfen,eben drum,weil ich sehr viel Geld in die gesamte SAT-Sammlung investiert habe.Ich weiss dass ich hier nicht mehr lange wohnen werde,jetzt erst recht nicht,deswegen mache ich kurz und schmerlos - melde Kabel an und lebe damit.

    Gruss ALMIR
     
  8. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.567
    Zustimmungen:
    31.530
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Und wenn es keine Satantenne wäre sondern eine Solarzelle, dürfte die dann auch nicht sichbar sein?
    Solche Regeln sind unfug. Wenn Du natürlich eine 1,5m große Antenne anbastelst, dann wäre eswas anderes. Aber wenn man die Antenne etwas tiefer anbringt und nicht gerade im Ergeschoß wohnt, kann man die Antenne von der Starße eh nicht sehen.

    Gruß Gorcon
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    auhc eine unsichtbare MOnatge wäre mit einer sat schüssel möglich. aufkleber etc gibt es doch zur genüge.

    Aber wie schon gesgat keiner darf dir verbieten was du in deiner wohnung machst.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Premiere mit Kabelanschluss

    Natürlich darf man das, angefangen vom Vermieter bis zum Gesetzgeber.