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Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fuzzipelz, 7. Oktober 2003.

  1. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Richtig durchgeführt sicherlich auch meine Meinung. Allerdings in der von Premiere durchgeführten Form doch recht dilletantisch.
    Ob das jetzt durch die LMA oder von PRemiere verbockt wurde - keine Ahnung. SO wie der Jugendschutz in die "geeigneten" Receiver implementiert wurde taugt er allerdings GAR NICHT!
     
  2. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    @F H
    einen besonderen Schutz des Geschäftsmodells von Premiere gibts wohl nicht, aber besonders gegen gewerbsmäßige Händler könnte man sich mit dem Wettbewerbsrecht etwas zusammenkonstruieren.

    Ein Händler verkauft ein Gerät mit einer besonderen Zusatzfunktion (dem abschaltbaren Judendschutz), diese Zusatzfunktion verschafft ihm einen Wettbewerbsvorteil (Linux-Boxen sind gefragter und erzielen auch einen höheren Preis, eben wegen dieser Zusatzfunktion), diese besondere Funktion gefährtet aber in direkter Weise die Geschäftsgrundlage eines Dritten (in dem Fall eben Premiere - nachdem nur Premiere seine Filme mit dem Jugendschutz-PIN schützt, ist ein Abschalten desselben eine Gefahr für das Geschäftsmodell von Premiere)

    kurz also - Die Erzielung eines Wettbewerbsvorteils durch Inkaufnahme der Gefährdung von Geschäften Dritter.

    Nimrai
     
  3. Elmo

    Elmo Gold Member

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    Sorry, aber das der Jugendschutz nicht taugt, ist quatsch.
    Das einzige was nicht taugt, wenn die Kinder den PIN haben, sind die Eltern / Geschwister.
    Kein Kind / Jugendlicher kann OHNE kriminelles und oder besonders geschicktes Handeln den PIN in Erfahrung bringen. Daß es trotzdem irgendwelche "minderjährige Leuchten" immer mal schaffen werden, den Code in Erfahrung zu bringen, weil sie besondern begabt und / oder kriminell veranlagt sind, wird man nie vermeiden können.

    Mir wäre kein Grund bekannt, warum eine 4 stellige PIN-Nummer das gesamte private Kapital Deutschlands (EC-Karten) sichern kann aber angeblich nicht ausreichen sollte einen Jugendlichen von einem Film auszusperren...

    Letztendlich ist der ganze Jugendschutz doch für den Eimer. Wer schaltet denn den Fernseher aus, wenn auf Pro7 der nette Hinweis kommt, daß "die folgende Sendung nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre geeignet ist"?!? Richtig: die Eltern oder Keiner. Und warum sollte Premiere dafür Verantwortung tragen? Weil es technisch möglich ist? Dann kann man so auch bei der GEZ argumentieren. Auch dort wäre eine Grundverschlüsselung möglich, um Unwilligen die GEZ zu ersparen.

    Hier geht es mal wieder um den Lobbyismus, der leider zur Zeit in Deutschland von allen Politikern gerne gesehen ist (siehe neues Urheberrecht).
    wüt

    <small>[ 09. Okober 2003, 15:29: Beitrag editiert von: Elmo ]</small>
     
  4. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Eine kurze Frage:

    Wie schütze ich mit dem in den Boxen integrierten Jugendschutz 12jährige vor Sendungen für 16jährige? boah! boah!

    Problem verstanden?

    Mit dem in meinen Hyundai/Kathrein Receivern integrierten Jugendschutz habe ich die Möglichkeit diesen auf meinen Bedarf einzustellen, das ist bei Premiere Boxen nicht möglich. Auch kann ich einzelne Sender sperren und mit PIN versehen, auch das geht bei den DBoxen nicht.

    Wie schütze ich Kinder vor dem Programm TV6 aus Österreich mit der DBox?

    Sorry, das Ganze ist ein EINZIGER WITZ!

    Eigentlich müsste man Premiere abmahnen, wegen unzureichender Implementation des Jugendschutzes!

    <small>[ 09. Okober 2003, 15:36: Beitrag editiert von: digitalreceiver24 ]</small>
     
  5. Commander Keen

    Commander Keen Gold Member

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    Zumal die DBox2 den automatisch in die Kanalliste (ohne Suchlauf) aufnimmt...
    Man kann ihn mit der Betanova-Soft gar nicht mal aus der Kanalliste löschen!

    D.h. mit der LinuxSoftware kann man die Jugendschutzbestimmungen besser erfüllen als mit der Betanova.

    Man könnte jetzt genau darum Premiere verklagen!

    <small>[ 09. Okober 2003, 15:44: Beitrag editiert von: Commander Keen ]</small>
     
  6. epapress

    epapress Gold Member

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    Und bei einer dbox1 mit Nokia FTA 2.4 ist der Jugendschutz ebenfalls "anwenderfreundlich einzustellen" !!
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    1. Weil bei einer EC-Karte nach drei Fehlversuchen Feierabend ist.
    2. Weil bei einer EC-Karte die Geheimnummer vom Karteninhaber nicht selbst gewählt werden kann.
    3. Weil Kinder Hintergrundwissen über den Karteninhaber (die Eltern) haben, so daß die Geheimnummer leichter erraten werden kann.
    4. Weil eine EC-Karte sorgfältiger aufbewahrt wird (oder läßt Du die Karte 24 Stunden unbeobachtet im Geldautomaten eingesteckt?).
    5. Weil der Mißbrauch einer EC-Karte strafbar ist und dieses anschließend auch vom Karteninhaber bemerkt wird.

    Genau das meinte Ziggy ja wohl auch.
     
  8. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    @digitalreceiver24
    Premiere hat in ihre DBoxen eingebaut wozu sie laut Jugendschutzgesetz verpflichtet sind.
    Die Jugendschutzbestimmungen sind damit erfüllt, mehr Komfort wäre wünschenswert ist aber halt nicht einklagbar.

    Der hellste Stern am Softwarehimmel ist die BN-Software nicht gerade, das ist schon klar.
    Darum sind die alternativen Betriebsystem auch so gefragt, auch die Jugendschutzabfrage ist dort besser einstellbar, aber es nun mal die FSK16-Sperre dort abschaltbar und das darf Premiere scheinbar nicht egal sein.

    Nimrai
     
  9. Elmo

    Elmo Gold Member

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    1. Wie sieht es bei der Smartcard aus? Habe ich noch nicht versucht. Wenn dem nicht so ist, sollte man das schleunigst installieren. (Ich habe aber noch eine Sperre nach mehreren falschen Versuchen in Erinnerung, kann mich aber täuschen...) Spielt aber keine Rolle, weil letztendlich eh die Eltern haften / schuld sind.
    2. Ist auch egal 4 stellige Nummer ist 4 stellige Nummer.
    3. Eltern schuld, nicht Premiere.
    4. Nein, aber in meiner Geldbörse in der Jacke. Da könnten Kinder auch ran kommen.
    5. Ein Verstoß gegen geltende Gesetze, die dem Schutze der Jugend dienen ist auch strafbar. Und wenn ich nicht ganz falsch liege, sind hier in erster Linie die Erziehungsberchtigten HAFTBAR (noch...., nach Wünschen der Regierung wohl nicht mehr lange...), wenn sie ihre Sorgfaltspflicht und Ausichtspflicht mißachten. Nur wird heutzutage ja nicht mehr geltendes Recht durchgesetzt, sondern die Politiker messen scheinbar ihren Erfolg an der Anzahl neu erlassener Gesetze. Blinder Aktionismus ist hier wohl eine sehr passende Beschreibung. Aber hauptsache die Tabaklobby zahlt noch schon fleißig die Steuern für die an Automaten an Kinder verkauften Kippen... w&uuml;t Und ob die Karte im Receiver ist oder nicht ist belanglos. Wenn meine Kinder den PIN nicht kennen, ist es egal.

    Und warum soll jetzt auf einmal Premiere angekreidet werden, daß andere Sender "jugendgefährdende" Sendungen ausstrahlen. Wenn, dann müßten die doch dafür sorgen, daß ihr Programm nur von den Personen gesehen wird, die das dürfen. Aber auch hier gilt: inerster Linie gibt es immer noch Erziehungsberechtigte. Leider kann man bei vielen Erziehungsberechtigten heute eine Erziehungsfähigkeit vollkommen ausschließen....

    <small>[ 09. Okober 2003, 16:17: Beitrag editiert von: Elmo ]</small>
     
  10. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Ich kreide Premiere an, das die eigenen Boxen unzureichend gegen solche Sender schützen, bzw. unzugänglich gemacht werden können.

    Der Jugendschutz in den Boxen ist daher unzureichend, weil sich Fernsehen im digitalen Bereich nunmal nicht nur um Premiere dreht, sondern auch um ausländisches Fernsehen. Daher sollte man die zuständige LMA abmahnen, die wohl für die derzeitige Integration des JuSchn in der DBox verantwortlich ist.

    Edit: Bei jedem billigen Schabenreceiver ausm Baumarkt kann ich Sender sperren und mit einem PIN versehen - nur nicht bei den DBoxen - das ganze ist ein Witz auf Kosten der Abgemahnten. Pfui Deibel...

    <small>[ 09. Okober 2003, 17:00: Beitrag editiert von: digitalreceiver24 ]</small>