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Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fuzzipelz, 7. Oktober 2003.

  1. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @Nimrai

    1. Premiere ist Lizenznehmer von Betaresearch.

    2. Als Lizenznehmer kann Premiere ebenso als Geschädigter in Erscheinung treten, wie der Lizenzgeber.

    3. Der Bootloader der D-Box wurde in den Debug-Mode geschalten.

    4. Damit wurde gemäß § 95a "eine wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes aufgehoben, was die Vorraussetzung für den Zugriff auf die urheberrechtlich geschützte interne Software, zum Aufspielen einer Altenativsoftware mit deaktiviertem Jugendschutz und Macrovision Off darstellt.

    5. Die Rechte von Premiere als Lizenznehmer wurden somit verletzt.

    6. Premiere macht Streß.

    Der nächste "Experte" bitte ! ! !

    Zum Zitat von Frau Gogl:

    Was soll sie anderes sagen, wenn niemand nachprüfen kann, was der Einzelne Daheim mit seiner Box veranstaltet. Gemäß den geltenden Jugendschutzbestimmungen, muß Premiere jedoch, erlangen sie hiervon Kenntnis, entsprechend reagieren, da ansonsten eine Duldung vorliegt. Darum jetzt auch der Streß mit Ebay.

    Der Verkuender

    <small>[ 09. Okober 2003, 00:32: Beitrag editiert von: Der Verkuender ]</small>
     
  2. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    @Der Verkuender
    Ich weiß nicht so recht, kenn mich ehrlich gesagt im Urheberrecht nicht so gut aus, aber -

    UrhG § 69a (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
    UrhG § 69a (5) Die Vorschriften der §95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

    Warum soll dann der §95a auf die Betriebsystemsoftware der Dbox anwendbar sein?

    Nimrai
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    @Verkünder du kannst deine §95a noch so oft verkünden. Der läuft trotzdem an den Tatsachen vorbei. Da ja die Schutzmassnahmen dazu umgangen werden um ein anderes Programm draufzumachen und nicht dazu ein geschütztes Programm dazu zu bewegen etwas zu tun was es normalerweise nicht macht. z.B. Sichern und drucken in einer Demo von nem Cad-Programm.

    Ausserdem sind wohl die Rechte die den einzelnen Leute im GG zugestanden werden deutlich höher zu bewerten als diejenigen die im Urhrg stehen.

    Für mich ist das auf alle Fälle ein weiterer Grund niemals etwas was auch nur entfernt mit Premiere zu tun hat auch nur mit der Beisszange anzufassen.

    Gruss Uli
     
  4. F H

    F H Junior Member

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    Abmahnung wegen fehlenden Jugenschutzes?

    Wo steht denn, da? Jugenschutz softwaremäßig geregelt sein muß?

    Sollte ich eine D-box verkaufen, mit welcher Software auch immer, dann nur mit einem Vorhängeschloß (;in jedem 55-Cent-Laden zu haben).

    Und schon ist dem Jugenschutz genüge getan.
    Denn nur Volljährige erhalten dieses Set. ha!

    Natürlich haben das alle abgemahnten Ebayverkäufer genauso gemacht. breites_
    Sie haben in ihrer Verkaufsbeschreibung nicht gesondert darauf hingewiesen, da ja ein Verkauf ohne Jugendschutz gar nicht Rechtens ist. Das muß auch der Käufer wissen und daher nicht extra belehrt werden.

    Eine Abmahnung hätte also nur einen Grund, wenn kein "Jugenschutz" vorhanden wäre.
    Um das exat zu wissen zu können, muß die Box schon gekauft werden.

    Und wenn man den Jugenschutz im Päckchen vergessen hat, schickt man ihn ( - das Vorhängeschloß - ) einfach mit einem kleinen Enschuldigunsbrief nach. Kommt auch bei IKEA oder OTTO vor, daß ein Teil im Paket fehlt.

    Wenn also die Abmahnung ohne Grund ist, muß ich doch auch keine Kosten übenehmen, oder?


    Bin ich mit dieser Argumentation richtig?
     
  5. yoshi2001

    yoshi2001 Board Ikone

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    Mich wunderts nur das Premiere die ganze zeit nichts zu der D-Box 1 und DVB geschrieben hat !

    Denn hier ist ja auch kein Jugendschutz und MV off.

    Oder sind schon fälle bekannt wo auch D-Box1 verkäufer abgemahnt wurden ?
     
  6. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @yoshi2001 winken

    Es hat auch schon ein paar mit einer DB1 erwischt.

    @all

    Ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Mir ging es darum die Risiken für den User, sowie die Angriffsmöglichkeiten seitens der Jusitz aufzuzeigen. Stattdessen meinen hier einige K l u g s c h e i ß e r die Betroffenen mit ihren subjektiven Rechtsauffassungen gezielt verunsichern und in Richtung des offenen Messers treiben zu müssen. Die Betroffenen werden es euch später ganz bestimmt danken.

    Der Verkuender
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Dann sollte man in Zukunft die D-Box2 nur mit BN1.5 Verkaufen die hat kein MV und der Jugendschutz funktioniert auch nicht bzw. lässt sich ganz leicht aushebeln (nagut, das tut er bei der neuen ja auch nicht aber das interessiert ja Premiere offensichtlich überhaupt nicht).
    Gruß Gorcon

    Nachtrag: und die D-Box1 kann man ohne rechliche Probleme als MM9500 verkaufen und dort DVB2000 drauf machen oder die FTA2.4 draufmachen.
    Gruß Gorcon

    <small>[ 09. Okober 2003, 12:25: Beitrag editiert von: Gorcon ]</small>
     
  8. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    @F H
    Der Verkauf einer DBox mit abschaltbarer Jugendschutzsperre dürfte nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, da in diesem Gesetz "technisches Zugangsgerät" überhaupt nicht erwähnt wird.
    Also darf man einen Videorecorder verkaufen obwohl man damit jugendgefährdende Filme abspielen kann, ebenso DVD-Player, Spielekonsolen, Computer und eigentlich auch eine Dbox mit Linux oder DVB2000.

    Das Jugendschutzgesetz greift auf Seiten des Medienanbieter, also beim Vertrieb von DVDs, Spielen oder eben auch bei Premiere.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube Premiere argumentiert folgendermaßen:

    --- Das Geschäftsmodell von Premiere basiert auf der Erlaubnis der Verbreitung von FSK16-Filmen rund um die Uhr. Durch den Vertrieb von Zugangsgeräten mit abschaltbaren Jugendschutz ist das weiterbestehen dieser Erlaubnis gefährdet und stellt somit eine Gefahr für die Geschäftsgrundlage von Premiere dar ---

    Also währe die Begründung der Abmahnung nicht das Jugendschutzgesetz sondern das Wettbewerbsrecht, ob das aber bei einem nichtgewerbsmäßigen Verkauf eines Privatanbieters trägt glaube ich eher nicht.

    Nimrai
     
  9. BurkhardKoenitzer

    BurkhardKoenitzer Senior Member

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    Was bilden sich die Säcke von Premiere eigentlich ein? Mit meinem Eigentum kann ich machen, was ich will und kann es auch in jedem Zustand verkaufen. Die sollen lieber ihren sogenannten "Kundenservice" verbessern, da haben sie mehr als genug zu tun.
    Mir ist am 28.09. die neue Nagrakarte ausgefallen. Ich habe sie sofort am nächsten Tag zurück geschickt. Bis heute werde ich am Servicetelefon nur mit dummen Gelabere und offensichtlichen Lügen hingehalten, eine neue Karte kommt aber nicht.
     
  10. F H

    F H Junior Member

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    @Nimrai

    Interessante Sichtweise.
    Taucht die Frage auf:
    Steht die Geschäftsgrundlage von Premiere unter Schutz?
    Wenn, ja unter welchem?

    Z.Bsp.: Es stand im Deutschen Kaiserreich (und all seinen Rechtsnachfolgern) der Zündholzverkauf für 100 Jahre unter Schutz (Monopolrecht!).
    Ähnliche Rechte gab es für Post und Bahn.
    Auch das Verlegen von Büchern steht unter besonderem Schutz (Preisbinduhng).
    Das die Geschäftsgrundlage von Premiere (i. B. das Verbreiten von nicht jugendfreigegebenen Filmen) unter Schutz steht ist mir nicht bekannt.

    @all:
    Wo kann ich den genauen Wortlaut der Premiereabmahnung sehen?

    P.S. Ich halte Jugendschutz für sinnvoll