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Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fuzzipelz, 7. Oktober 2003.

  1. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Ich verstehe auch nicht was Premiere mit der ganzen Sache zu tun hat.

    Ein Premiereabonnent muss folgenden AGB-Passus akzeptieren:
    "Ferner verpflichte ich mich hiermit, zum Empfang des abonnierten Programms ausschließlich .. einen - als "Geeignet für Premiere" gekennzeichneten – Digital-Receiver ... zu verwenden."

    Eine modifizierte DBox verliert die "Premiereeignung", darf also von einem möglichen Käufer sowieso nicht zum Decodieren von Premiere verwendet werden.
    Als Verkäufer muss und kann ich das einhalten dieser AGB-Regel, durch den Käufer, nicht kontrollieren, gehe aber von einer legalen Nutzung meines verkauften Gerätes aus.

    Wenn man beim Verkauf einer DBox2 mit Linux nicht mit "Premiere geeignet" werben darf, gut damit kann man leben. Oder besser man distanziert sich gleich davon z.B
    "Der Empfang der Pay-TV-Sendungen von Premiere ist mit diesem Gerät aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt".

    Linux auf der Dbox bei mir zu Hause, privat genutzt, ist scheinbar von Premiere akzeptabel (natürlich nicht für den Premiereempfang, da steht ja die AGB dagegen), ein Verkauf dagegen in jedem Fall verboten.
    Auf Grund welcher Gesetzesvorschriften könnte Premiere eine solche Rechtsauffassung durchsetzten?
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Urheberrechtsgesetz (UrhG)
    in der seit dem 13. September 2003 gültigen Fassung


    § 95a
    Schutz technischer Maßnahmen

    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

    (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
     
  3. manbock

    manbock Gold Member

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    @ Nimrai:
    > Auf Grund welcher Gesetzesvorschriften könnte Premiere eine solche Rechtsauffassung durchsetzten?

    Da ist so wie mit dem "Kopierschutz umgehen".

    Kann ich den Kopierschutz umgehen, ist es kein Kopierschutz mehr ;-)
     
  4. Gagravarr

    Gagravarr Senior Member

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    @manbock,

    das habe ich tatsächlich überlesen - aber warum fehlt dann scheins bei den Abmahnungen die notwendige Vollmacht?


    @Verkuender,

    Du kannst das UrhG noch zehnmal zitieren - das trifft den Kern der Sache nicht, da Premiere keine Rechte an der dBox (bitte Korrektur, wenn das falsch ist, aber IMHO liegen die Rechte an der Soft alleine bei BetaResearch (nicht Betasystems, wie ich vorher geschrieben habe - das ist (oder war) eine Softwarefirma in Berlin, die nix mit PayTV zu tun hat).

    Das UrhG ist hier nicht der springende Punkt, wo Premiere was erreichen könnte, ist die Bewerbung mit "Jugendschutz bei Premiere deaktivierbar" oder "für Premiere geeignet".

    Also müsste man auch weiterhin Linux-Boxen (ich hab übrigens keine...) auf eBay vertickern können, wenn man klar dazuschreibt "diese Box aufgrund ihrer Softwareänderung nicht mehr Premiere-zertfiziert und darf daher nicht zum Empfang von Premiere verwendet werden". Zumindestens Premiere dürfte dann machtlos sein. Und BetaResearch hat im Moment wohl andere Sorgen...

    Gruß... Uwe

    <small>[ 08. Okober 2003, 23:06: Beitrag editiert von: Gagravarr ]</small>
     
  5. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Welchen Kopierschutz denn, die modifizierte DBox darf ja sowieso nicht für den empfang von Premiere genutzt werden und die FTA-Sendern sind nicht kopiergeschützt.

    Nimrai
     
  6. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Ich sage es nochmal, lesen bildet.

    Der Verkuender
     
  7. Gagravarr

    Gagravarr Senior Member

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    @Verkünder,

    das kann jetzt aber unmöglich Deine Beiträge betreffen...

    P.S.: Aber Du hast totzdem recht, also les nochmals die Beiträge von Nimrai und mir genau durch. Stichwort "Rechtsinhaber" breites_

    Gruß... Uwe
     
  8. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Tja, offensichtlich sind meine Infoquellen doch die besseren. breites_ breites_ Aber kipp die betroffenen User ruhig weiter mit deinem D ü n n p f i f f voll. Auf so einen Quark antworte ich nicht mehr.

    Der Verkuender

    <small>[ 08. Okober 2003, 23:46: Beitrag editiert von: Der Verkuender ]</small>
     
  9. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    @Der Verkuender
    Ich verstehe tatsächlich nicht warum du hier immer wieder §95a des Urheberrechtsgesetzes zitierst.
    Premiere beruft sich doch gar nicht darauf, das sie nicht die Rechteinhaber sind ist dann auch nebensächlich . Das Umgehen der BN-Software ist für Premiere scheinbar überhaupt kein grundsätzliches Problem.

     
  10. Michael

    Michael Platin Member

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    endlich mal 'ne klare Aussage von der Frau Gogl, die ich selbst schonmal am Telefon hatte.
    Also werden nur die Leute angepisst, die bei eBay Handel mit fertigen Leenux-Boxen betreiben. Tja ... mir egal. Weder nutze ich diese dämliche Software noch besitze oder verkaufe ich diese dämliche Box.