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Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fuzzipelz, 7. Oktober 2003.

  1. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @uli12us

    Das sehe ich nicht falsch, sondern das ist dem Wortlaut des Gesetzes nach so. Oder willst du allen Ernstes, daß die Betroffenen mit der Begründung vor Gericht ziehen, daß das so nicht sein kann?

    Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander. Was muß du tun um eine legale Soft das legale Gerät zum laufen zu bringen? Richtig. Du muß eine Sicherheitsmaßnahme (Signaturüberprüfung) außer Kraft setzen. In diesem Moment kommt es zu dem Gesetzesverstoß gemäß Urheberrechtsgesetz.


    Der Vergleich mit einem normalen PC hat hiermit überhaupt nichts zu tun. Bei der D-Box wird durch einen "Patch" die Signaturüberprüfung außer Kraft gesetzt, gemäß UrhG illegal:

    "Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."

    Blödsinn, die Microcodes die vorher durch diese Sicherheitsmaßnahme geschützt waren und der Bootloader werden weiterhin verwendet. Das in einer Umgebung wie sie unter Garantie nicht vorgesehen war. Damit hat der ertappte User schon verloren.

    Ich gebe dir abschließend den Rat, dich erst mal mit der ganzen Materie vertraut zu machen, bevor du hier weiter mit deiner subjektiven Rechtsauffassung all jene verwirrst, die es bereits getroffen hat.

    Der Verkuender

    <small>[ 08. Okober 2003, 15:58: Beitrag editiert von: Der Verkuender ]</small>
     
  2. DrGreen

    DrGreen Junior Member

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    tja wenn ich recht gehe in der annahme ist der jungendschutzpin nur in deutschland notwendig, was wiederum bedeutet, das alle leute die ihre d-boxen mit linux nach ösi-land winken verkaufen sich nicht strafbar machen. wer aber bitte gibt premiere das wissen, wohin die box verkauft wird, damit sie es von vornherein unterbinden kann? verkünder meint sicherlich §95 urhg ...ich zitiere

    § 95a Schutz technischer Maßnahmen


    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

    (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder

    sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

    1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit

    oder der Strafrechtspflege.

    ..was bedeuten könnte, wer nicht mehr werbung für den abstellbaren jugendschutz auf der linux-box macht oder aber wenn doch den verkauf auf östereich beschränkt nicht von premiere abgemahnt werden kann?
    durchein
     
  3. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Die einzige Möglichkeit, die ich momentan sehe, um Ärger beim Ebay-Verkauf aus dem Weg zu gehen ist, die D-Box ohne die beliebten Features anzubieten. Sowohl bei der 1er, als auch beim 2er Modell.

    Der Verkuender
     
  4. manbock

    manbock Gold Member

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    @Der Verkuender:
    &gt; Die einzige Möglichkeit, die ich momentan sehe, um Ärger beim Ebay-Verkauf aus dem Weg zu gehen ist, die D-Box ohne die beliebten Features anzubieten. Sowohl bei der 1er, als auch beim 2er Modell.

    Noch nicht gelesen?

    http://www.digitalfernsehen.de/news/news_1443.html
     
  5. amsp

    amsp Platin Member

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    Auf gut Deutsch man suche sich das Zeugs im Net und löse das Problem allein. Wobei fragt sich: Wie kann ein Stück Papier 500,-? kosten. Ich glaub ich satell um auf Abmahnanwalt und werd Millionär.
     
  6. sky

    sky Gold Member

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    Ich würde doch mal gwerne wissen wieviel DBOX2er mit Linux insgesamt verkauft wurden.
    eBay muss doch Tausende an Gebühren dafür bekommen haben.
     
  7. thowi

    thowi Guest

    Das heißt das im Prinzip jeder der ein Alphacryp Modul über e-bay verkauft (das ja auch mehr oder weniger offen mit dem abschaltbaren Jugendschutz beworben wird) sich auch auf Post freuen darf ???!!
     
  8. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Das werde ich auch NIE verstehen, warum das Modul noch beworben und verkauft werden darf, per Definition ist auch das Alphacrypt eine Umgehungseinrichtung!
     
  9. thowi

    thowi Guest

    da mich schon wieder der Schalk reitet:

    Die Anzeigen auf e-bay müssen also in Zukunft wie folgt fomuliert sein:

    d-Box2 beschädigt durch Linux an Reperaturwilligen anzugeben !

    Schadensumfang: Betanova nicht mehr Bootfähig, Jugendschutz abschaltbar, Kartenüberprüfung erfolgt nicht mehr.

    Daher nur 299,- EUR und nicht Nokia Standardpreis
    (450,-)
     
  10. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Ach manbock, da wolltest du mit deiner Belehrung mal wieder ganz schlau sein.

    Schau mal HIER. breites_ breites_

    Dazu habe ich bereits gestern geraten. winken


    Der Verkuender