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Premiere Kündigung und jetzt Klage

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von ricardio, 15. Februar 2006.

  1. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    a.A. AG Rudolstadt mit Hinweis auf OLG München, MDR 1999, 286 und ausdrücklich gegen BGH NJW 1995, 665, in einem Urteil vom 30. März 2004, in dem auch erläutert wird, warum die damalige BGH Rechtsprechung heute überholt ist (http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/neu/index.html?datum=2004-12-30).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2006
  2. hespertal

    hespertal Gold Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Ja Juristen u. Gerichte sind in dieser Beziehung immer noch etwas rückständig. Für viele von denen ist auch heute noch der PC mitsamt seinem technischen Umfeld ein Teufelszeug u. man macht einen großen Bogen darum.
     
  3. Reideen

    Reideen Silber Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Rudolstadt und nicht Rudolfstadt


    Reideen
     
  4. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Also mein Kentnisstand ist das Gerichte auch heute noch in einem gleichen Fall unterschiedliche Urteile fällen können.

    Winke winke :winken:
     
  5. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    hallo,

    das ist ein Punkt der mich schon seit Jahren zu tiefst ärgert bzw. interessiert.
    Wieso gilt das für einige Behörden -> Bußgeldstelle nicht?
    Da gilt das Schreiben als zugestellt, egal ob abgeholt oder nicht, Zustelldatum ist die Benachrichtigung durch den Postler.

    Zu der leeren Blatt Geschichte, erstens wie beschrieben Sichtfenster, zweitens lasse ich die Briefe grundsätzliche von Dritten eintüten und versenden. Das gilt ja ohnehin für RA Kanzleien, da sind es die Sekretärinin.
     
  6. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Das wird auch so bleiben. Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit, theoretisch kann er "fast" nach Nase entscheiden, das wird seiner Laufbahn (ja...ja....der staat ist pleite, also nix laufbahn) weniger zuträglich sein und dann gibts ja meist noch die Möglichkeit in eine nächsthöhere Instanz zu gehen. Bei unter 600 Euro allerdings nicht automatisch, dort muss das im Verfahren beantragt werden und wird ebenfalls vom Richter entschieden. Da sollte dann auch schon der ein oder andere Grund angeführt werden, das dafür ein berechtigtes allgemeines Interesse besteht. Nur weil mir danach ist, wird aus der Nummer nix.
    Ebenfalls kann ein Richter in zwei identischen Fällen, unterschiedlich entscheiden. Wenn eine Partei etwas vorträgt was zu ihrem Gunsten gewürdigt wird und eine andere Partei dies in einem anderem Verfahren nicht tut, dies aber entscheidend für den Verfahrensausgang ist, gewinnt die eine und die andere wird verlieren. Dabei ist es egal ob der Richter das evtl. aus einem vorherigem Verfahren gewusst hat. Wie sollte dann auch die Urteilsbegründung ausfallen? Wie schrieb hier schon jemand so schön....Gib mir den Sachverhalt, ich werde dir das (daraus folgende) Recht geben.... Ohne Sachverhalt "kein" Recht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2006
  7. hespertal

    hespertal Gold Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    ja da ist der Richter zu dumm oder zu faul um den richtigen Sachverhalt zu würdigen. Da nimmt er einfach den von den Parteien vorgetragenen sticvhhaltigeren Antrag u. fällt ein Urteil. Noch fauler sind die Richter, die grunsätzlich nur Vergleiche wollen, weil sie sich dann die Arbeit mit dem Urteil sparen. Und die Anwälte kuschen vor Gericht, statt mit dem Knüppel mal drauf zu hauen.
     
  8. snnt

    snnt Junior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    uhh... das sehe ich anders, deine Argumentation hältst du nur so lange aufrecht, wie es dir nützt.
    Gemäß dem Fall ein Richter würde hier Sachen selbstständig recherchieren (zeitlich nicht machbar) die gegen dich sind, würdest du das ganz schnell anders sehen.
    Nein, im Endeffekt muss ich hier ganz klar sagen, das ich mit dieser Lösung ganz glücklich bin.
    Wenn einer meint er hat Recht, dann soll er das selbständig vortragen (ggfs. sein Anwalt) ansonsten hat er halt kein Recht. Ich seh es eher so, fauler/dummer Anwalt = pech gehabt, auch da gilt, bei dem Gesetzesumfang kann ein Anwalt auch nicht alles bedenken/wissen, daher den eigenen Anwalt immer mit Material "füttern". Je besser der Input desto besser das Ergebniss..... und ich würd immer eine große Kanzlei beauftragen, dort speziallisieren sich die einzelnen Anwälte -> Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Richter = Vergleich...... du hast vollkommen recht, darauf läufts meistens hinaus. Nur kann ich die Richter auch verstehen, angesichts von bis zu 160% (das ist Länderabhängig) GEPLANTER Arbeitsauslastung, würde ich das auch permanent versuchen. Das Ergebniss dieser Politik sieht jeder selbst, wenn er mal vor Gericht zieht. Das Verrfahren z.T. mehrere Jahre dauern ist kein Einzelfall und hat nicht unbedingt was mit Arbeitsverweigerung zu tun.
     
  9. bernd_DB

    bernd_DB Neuling

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    ist es denn nicht möglich per mail zu kündigen und die mail an 2 empfänger zu schicken,da man ja, sofern die mail bei deiner zweit-email-adresse ankommt, einen nachweis hat,dass sie auch bei premiere angekommen ist!?
     
  10. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Bei Kündigung über den Kundenbereich auf der Premierewebsite: Nein!