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Premiere Kündigung und jetzt Klage

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von ricardio, 15. Februar 2006.

  1. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Sorry, aber wer sowas schreibt, hat einfach keine Ahnung.

    Der Kunde ist nachweispflichtig, dass er rechtzeitig gekündigt hat. Dazu ist nicht notwendig, dass der Kunde eine Kündigungsbestätigung von Premiere hat (was vielleicht wünschenswert wäre) aber der Kunde muss zumindest den Zugang der Kündigungserklärung rechtlich nachweisen. Dies kann definitiv nicht mittels Faxsendebericht und Telefonrechnung geschehen, sofern von der Gegenpartei (Premiere bzw. deren Anwälte) die Echtheit des Sendeprotokolls bestritten wird. Dann müsstest der Versender nachweisen, dass das Sendeprotokoll nicht manipuliert wurde, da sowas auch frei editierbar ist.

    Kurzer Auszug aus der momentanen rechtlichen Würdigung von Gregor, Der OK-Vermerk des Telefaxsendeprotokolls als Zugangsnachweis, NJW 2005, S. 2885

    Was lernt man daraus? Für Schreiben und Sendungen, bei denen es auf den Zugang ankommt, im Zweifel, immer per Einschreiben, am besten mit Rückschein.

    PS: NJW steht für Neue Juristische Wochenzeitschrift und ist eines der meistpublizierten Fachzeitschriften.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2006
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Dem stimme ich zu. Bzw. dem letzten Satz.

    Hatte vor einem Jahr 4 Wegwerfabos abgeschlossen. Wollte nur für je ca. 100 Euro an 4 gewartete D-Boxen kommen und habe die 4 Abos sofort nach Vertragsabschluss gekündigt. In allen Fällen musste ich eine nachträgliche Bestätigung anfordern und in einem Fall wurde die Bestätigung dennoch nicht erteilt.

    Erst als ich umgehend einen etwas weniger freundlichen weiteren Brief geschrieben hatte, trudelte auch die letzte Kündigungs-Bestätigung ein.

    Schlamperei oder Methode? Vermutlich beides.

    Die 4 Karten bekommt Premiere nächste Woche von mir zurück. Per Rückschein - versteht sich.

    Volterra
     
  3. Heavendenied

    Heavendenied Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Wie andy ja schon schreibt, ist die Echtheit eines Faxprotokolls eben so eine Sache. Du hättest zum Beispiel ein leeres Blatt schicken können und danch einfach ne verkleinerte Version einer Kündigung "drauf kopieren". Oder du könntest du Nummer am PC nachbearbeiten oder sonstwas.
    Das Probelm ist eben, dass so ein Faxprotkoll nur ein Ausdruck ist, und ob der nun uas dem Fas oder aus nem Drucker kommt kann keiner nachvollziehen.
    Ich will dir bestimmt nix unterstellen, ich fürchte eben nur die bei Premiere könnten dies tun.
    Ich würd mich eher auf dieses Schreiben mit der Rücksendung der Karte beziehen. Dass du zu dem Zeitpunkt noch gezahlt hast kannst du ja einwandfrei anhand deiner Kontoauszüge nachweisen.
     
  4. ricardio

    ricardio Neuling

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Gut jetzt mal angenommen ich wäre so abgebrüht und betrüge. Warum kann dann aber Premiere nicht schreiben, wir erkennen aus den und den Gründen nach § sowieso das Fax nicht an????? Dann wäre die Sache doch klar und ich hätte zähneknirschend gezahlt. werde mir jetzt einen anwalt nehmen und zusätzlich an die Geschäftsstelle von Premiere schreiben. Wie man bei Premiere teilweise mit Kunden umgeht ist schon übelst
     
  5. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Noch mal ne Frage zur Rechtssituation.

    Bei GMX gibt es sogennante Einschreibemails. Klickste auf Einschreibebrief bekommste ne Bestätigung das die Mail an den Empfänger geschickt wurde. Der bekommt einen Code per Mail übermittelt den er eingibt und somit die Mail abrufen kann, gleichzeitig erhält der Absender eine Bestätigung das die Mail abgerufen wurde. Ruft der Empfänger die Mail nicht innerhalb von einer Woche ab bekommt der Absender eine Nachricht Mail ist nicht abgerufen worden. Hab ich schon mal versucht nach 7 Tagen kam natürlich die Meldung Mail nicht abgerufen was mir von vornerein klar war, auf die Frage warum ich es denn dann gemacht habe möchte ich hier nicht eingehen.

    Mich würde hier mal die Meinung der Experten interessieren ob sowas vor Gericht Gültigkeit hat wenn man dem Gericht nachweisen kann durch den negativen Zustellbescheid das der Empfänger die Mail nicht abgerufen hat also zb eine Kündigung ausgesprochen hat.

    Schüssikowski
     
  6. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Aus einem Forum:

    Eine Faxbestätigung ist umstritten und hängt stark vom Richter, bzw. der Beweiskraft der Bestätigung ab. Um sicher zu gehen immer per Brief (Einschreiben/Rückschein).
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Bei einem Einschreiben kann man natürlich kein leeres Blatt verschicken ... :rolleyes:
     
  8. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Das hat nichts mit Betrügen oder dergleichen zu tun.

    Das hat was mit zivilrechtlichen Grundsätzen im Prozess zu tun. Den Mahnbescheid hast Du ja schon widerrufen. Bis zu 600 € kann eine Streitigkeit eh im schriftlichen Verfahren abgehandelt werden beim Amtsgericht, sprich du musst da gar nicht antanzen.

    Deine Leidensgeschichte wird da auch keinen Interessieren. Vielmehr gilt es hier die anspruchsbegründenden Tatsachen (von Premiere) darzulegen und du müsstest Deinen Tatsachenvortrag unter Beweis stellen, sofern die Deine Kündigung bestreiten. Da herrscht der Beibringungsgrundsatz und Du musst dann darlegen, zu welchem Zeitpunkt Du was gekündigt hast. Da unterstellt dir keiner Betrug oder so. Es geht vielmehr darum, dass man eine Tatsache, die für einen günstig ist, darzulegen hat nach den zivilprozessrechtlichen Beweisregeln.

    Premiere hat Dir das auch nicht geschrieben, weil die keine Rechtsberatung auf Deiner Seite durchführen.

    Das sieht also, da Du keine Einschreibebelege, sowohl für Smartcard als auch für die Kündigungserklärung hast, sehr schlecht aus.

    Jedoch ist folgender Passus in den Premiere AGBs ganz interessant...

    Da könnte man drüber nachdenken, ob man selber nicht den Erhalt dieses Schreibens stumpf bestreitet...

    Desweiteren wäre an § 309 Nr. 9 lit. b BGB zu denken. Eine stillschweigende Verlängerung um weitere 12 Monate ist nicht zulässig, wohl aber um 6 Monate laut BGH (so zumindest bei Fitnessstudioverträgen). Es kommt dabei auch auf die finanzielle Belastung an.

    Warte einfach mal ab, ob jetzt von Premiere bzw. deren Anwälten überhaupt eine Klage kommt, die ja noch zu erheben ist von denen. Wenn die da nur, abweichend von vorherigen Schriftsätzen, weitere 6 Monate Entgelt nach Ablauf deines Abos und Schaden für die Smartcard verlangen, würde ich ggfs. sofort anerkennen, so dass Premiere dann die Kosten des Rechtsstreits trägt nach § 93 ZPO.


    ACHTUNG: Dies stellt keineswegs eine Rechtsberatung dar, sondern zeigt vielmehr jur. Probleme anhand des vorgetragenen Sachverhalts auf. Eine eingehende Rechtsberatung sollte in jedem Fall anhand der konkreten Schriftsätze stattfinden!
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2006
  9. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Da sind wir Juristen auch immer ganz pfiffig. Man verschickt einfach das Schreiben in einem Umschlag mit Sichtfenster, wo ja zumindest die Adresse auf dem Blatt stehen muss.

    Wenn dann die Gegenpartei ein weißes Blatt mit lediglich deren Anschrift vorträgt bei Gericht, wird es sehr dürftig, da dies sehr fernliegend ist. Das Gericht wird dann eine Beweislastumkehr aussprechen. Sprich die Gegenpartei müsste vortragen, was sie anstelle dessen erhalten haben will, mit Deiner Unterschrift natürlich. Wer dann anfängt, mit Kopieren der Unterschrift etc. begeht Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug, viel Spass dabei...
     
  10. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Premiere Kündigung und jetzt Klage

    Auch hier wichtig, Du musst im Zweifel den Zugang nachweisen. Wenn Post etwa nicht abgeholt wurde, ist sie nicht zugestellt worden, sowohl Mail, als auch normale Post. Man könnte darüber sinieren, ob vielleicht der Zugang vorsätzlich verhindert wurde (durch Abbauen des Briefkastens etc.), so dass eine Fiktion des Zugangs ausgesprochen werden würde. Das ist aber nur unter best. Anforderungen möglich.

    Desweiteren stellt sich beim Elektronischen Postversand die Frage der Manipulierbarkeit. Bei der Post oder anderen Unternehmen ist immer noch ein objektiver Dritter zwischengeschaltet, der den Beleg ausstellt. Fraglich ist es bei sog. elektronischen Signaturen, die der Schriftform gleichgestellt werden können. Dafür gibt es auch ein eigenständiges Gesetz.