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Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Sub Zero, 22. Juli 2008.

  1. Buehlmaier

    Buehlmaier Junior Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Natürlich geht das!!!!!

    Es verstösst "nur" gegen die Ebay-AGB, nicht jedoch auf das gültige Recht der freien Vertragsgestaltung!!!

    Buehly
     
  2. michael stgt

    michael stgt Junior Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Natürlich kann Premiere den Vertrag wegen Irrtums u.U. anfechten. Nur muss dies lt. Gesetz unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen und Premiere schuldet des sog. nagative Interesse. D.h. hat er wegen des 0 Angebotes ein anderes Sonderangebot (z.B. Gutschein) nicht abgeschlossen, zahlt Premiere die Differenz zu den € 44,98 die es regulär kostet.
     
  3. DeJe

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Nein, das ist falsch. Du kannst keine Vertragsklauseln erst nach dem Vertragsabschluß einfügen/verändern. Schon gar nicht wenn es den Preis betrifft. Das hat nix mehr mit "freier Vertragsgestaltung" zu tun. Einzig ein nachweisbarer "Irrtum" bei der Preisgestaltung hilft dir da eventuell aus der Patsche.
    Insbesondere bei eBay wird man als Bieter explizit darauf hingewiesen das man bei Gebotsabgabe und Gewinn (Höchstbieter) einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat, der Verkäufer hat im Prinzip vorab mit seinem (Mindest)Preis zugestimmt!
    Andererseits ist es vollkommen abwegig das ein Verkäufer erst nach Wochen und Monaten daherkommt und auf einmal feststellt das er doch nicht verkaufen wollte und das Produkt zurückverlangt... ;)
     
  4. Buehlmaier

    Buehlmaier Junior Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Also nochmals: Du kannst ohne Probleme bei Ebay (ich hasse den Laden) eine "Auktion" mit einem Startpreis von 1.- reinsetzen und dann in die Artikelbeschreibung reinschreiben, Du verkaufst erst ab einem Gebotspreis von 20.-.
    Das ist wie gesagt rechtlich absolut ok und verstösst nur gegen die Ebay-AGB.
    Dass man nach Auktionsende den Preis einseitig ändert geht natürlich nicht, soweit man dies nicht vorher in die Artikelbeschreibung geschrieben hat, ich nehme an das hast Du gemeint.


    Falls Du was anderes verstanden hast, klär mich bitte auf.

    Buehly

    P.S. Kleiner Wissenstest: Du gehst in einen Laden und ein Artikel ist mit 10.- ausgepreist. An der Kasse will der Verkäufer auf einmal 12.- . Muss er den Artikel für 10.- verkaufen????
     
  5. furu2002

    furu2002 Junior Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Nein muss er nicht, denn du machst das "Angebot" kaufen zu 10 €. Er muss das dann annehmen. Und aus diesem Grund sehe ich hier auch gute Chancen, dass der Threadstarter recht bekommen würde. Denn ein Kündigungsgrund liegt nicht vor. Er hat ein Angebot abgegeben, Premiere für 24 Monate zu 0 € zu abonnieren und Premiere hat dieses Angebot rechtlich bindend angenommen. Ich wäre in so einer Sache wohl auf Krawall gebürstet und würde mir zumindest mal eine juristische Beratung einholen. Der Sachverhalt ist ja relativ eindeutig.
     
  6. Buehlmaier

    Buehlmaier Junior Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

     
  7. maliilam

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Wie schon zigmal geschrieben: Ein wirksam geschlossener Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden, sofern ein derartiger Irrtum vorliegt (das ist hier der Fall, denn Premiere hat keinerlei Interesse an kostenlosen 24-Monats-Verträgen) und die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnisnahme erfolgt (ist hier wohl auch der Fall, sie geschah nämlich nachdem der Kunde Aufstand wegen einer Abbuchung probte und sich ein Mensch den Fall ansah).
    Das läuft alles gemäß BGB, die AGB muss man sich hierfür nicht mal ansehen.

    Und zur Geschichte mit Angebot und Annahme: Ja, es ist ein wirksamer Vertrag über 0 EUR zustandegekommen, Angebot und Annahme liegen vor. Ohne diesen wirksamen Vertrag wäre auch keine Anfechtung notwendig.
     
  8. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Nun vielleicht ist es auch ganz einfach????
    Bestandteil eines Vertrages mit Premiere ist das Vorliegen einer Einzugsermächtigung! Und die hat der Threadersteller widerrufen :D

    Damit kam Premiere aus dem Vertrag gaaanz leicht raus... Oder hab ich was überlesen? :winken:
     
  9. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Sagt wer? Bei den ganzen Sonderangeboten und Tarifen wäre es doch durchaus vorstellbar, dass zu Promotionzwecken auch mal kostenlose Abos rausgehauen werden.

    Steht das so in den AGBs?
     
  10. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Premiere kündigt mir fristlos ... ?! Dürfen die das ?

    Nein tut es nicht. Aber so wie ich es im ersten Post gelesen habe, hat das Premiere mti dem Widerruf der Einzugsermächtigung begründet.... oder hab ich was falsch verstanden.

    sorry war etwas blöd verschachtelter Sarkasmus in meinem vorigen Posting...