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Premiere hält Angebot nicht ein

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von manfred501, 7. Juli 2007.

  1. nointerest

    nointerest Senior Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Hmmm, ich würd sogar nen richtigen Brief an die Geschäftsführung schreiben. Ich glaube nämlich dass der gute alte Brief auf Papier mit Marke einfach irgendwie noch mehr Gewicht hat als ne einfach E-Mail. Einfach weil es schon zeigt dass man bereit ist sich die Mühe zu machen.
    Du könntest da auch anklingen lassen dass Du das Programm noch nehmen würdest - zu dem damals versprochenen Preis. Versuchen kann man es schließlich (und 25 € für die 5er ist ein gängiges Rückholangebot - siehe entsprechender Thread. Ist also keine "überzogen billige Forderung" oder so).

    @DagobertsNeffen:
    Warum unterstellen schon wieder alle dem Threadersteller (so auch digitalfan1980) dass er das Angebot nicht annahm weil er auf Biegen und Brechen was billigeres wollte? Er selber hat davon nix gesagt - und es kann 1000 Gründe geben warum er nicht gleich angenommen hat. In Deutschland gilt immer noch "Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils".

    Warum ist Premiere zu faul, zu blöd oder was auch immer einfach ein "Gültigkeitsdatum" auf den Brief zu machen? Sogar unser großer Rosa Riese kann das ("... melden Sie sich bis zum 31.07. an und sichern sie sich...." - ganz aktuelle Werbung für die Surf&Comfort-Tarife). Und wieder ist Premiere selber Schuld wenn die (zukünftigen Ex-)Kunden die Schnauze voll von ihnen haben. Warum macht der Laden es sich denn immer soooo schwer? Sind das alles Masochisten oder was?????????
     
  2. Andrea220_2

    Andrea220_2 Silber Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Bei mir stands aer drin im Brief als ich um ein Angebot bat , das ich mich bis zu diesem Datum melden soll.
     
  3. Dr Feeds

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Für 25€ mit HD Sport
     
  4. DerEchteDuke

    DerEchteDuke Senior Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Beeindruckend. In welchem dt. Gesetzt steht denn das?
     
  5. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    BGB §145ff. Kannst ja mal nachlesen.
    oder einfach mal googeln. Es gibt mehrere Rechtsseiten, die den Gesetzestext genauso auslegen und so hab ich es auch gelernt.
    Es ist ja so: Ein Vertrag kann ausschließlich zwischen zwei Personen geschlossen werden. Und auch ein Angebot kann ausschließlich an eine bestimmte Person gerichtet werden. Also kann man in Geschäften und im Internet nur "Einladungen zur Angebotsabgabe" aussprechen. Denn dann kann der Käufer dem Geschäftsinhaber bzw. seinen Angestellten anbieten, die Ware zu dem Preis zu kaufen. Dann muss dieses Angebot nur noch angenommen oder abgelehnt werden.
    Wie soll denn ein Geschäft ein Angebot machen? An wen soll es denn gerichtet sein? Und erstmal pauschal an alle geht nicht, denn es gibt Personenkreise, denen man kein Angebot machen kann (zu jung, geistig eingeschränkt usw.). Zumal das auch geschäftsschädigend wäre, weil ich bei Abgabe eines Angebotes verpflichtet bin, jedem der will, die Ware auszuhändigen. D.h. ich müsste für jeden Menschen auf der Welt entsprechend genug Ware vorrätig haben.
     
  6. digitalfan1980

    digitalfan1980 Senior Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Das ist doch egal!

    Premiere hat sein Angebot nicht angenohmen,fertig.

    Ein Kontraktionszwang (Vertragszwang ) ist im dt. Gesetz nur in wenigen Ausnahmen manifestiert:

    Bei den gesetzlichen Krankenkassen,Haftpflichtversicherungen......oder im Geschäften des alltäglichen Lebens:

    Beförderungspflicht des ÖPNV,Taxi....

    Alle anderen Verträge sind freibelibend,egal ob mit oder ohne Antrag.

    Alles andere erklärte nochmal KarlOtto.

    P.S:

    Auch wenn ihr alle contra Premiere und selbstverständlich mit dem Threadersteller sympatisiert,solltet ihr nicht,was KarlOtto,Dagobert und

    ich mit mit einem Post als Unsinn darstellen.Beweist doch mal das Gegenteil!Da freue ich mich schon drauf!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2007
  7. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Naja, also meine Ausführungen treffen eigentlich auf das was Premiere macht nicht zu. Premiere schickt einer bestimmten Person einen Brief. Das würde ich dann schon als Angebot verstehen, was der Kunde nur noch annehmen braucht. Denn hier wurde ja gezielt und nicht ungezielt etwas gemacht. Da die Kunden im Normalfall auch bereits ein Abo hatten, sind sie auch nicht eingeschränkt geschäftsfähig, womit das also schon ein Angebot ist.
    Allerdings ist die Frage, in welchem Zeitraum man sinnvollerweise antworten sollte bzw. es annehmen muss nicht eindeutig. Hier würde ich Premiere für die Zukunft empfehlen eine Frist draufzuschreiben, sonst freuen sich irgendwann Anwälte über neue Arbeit.
     
  8. digitalfan1980

    digitalfan1980 Senior Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Er hat den Brief mit dem Antrag im März bekommen und wollte im Juli den Antrag erst annehmen.

    § 147 II BGB:

    "Der bei einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zum Zeitpunkt angenommen werden,in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf".

    3 Monate sind aber arg viel.
     
  9. manfred501

    manfred501 Neuling

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Hallo,
    hätte gar nicht gedacht, daß mein kleines Missgeschick so viel Interesse findet. Hab heute mal einen Brief an die Geschäftsführung von Premiere nach Unterföhring geschickt. Selbstverständlich will ich keine rechtlichen Schritte erwägen. Allerdings wäre mir, aus Sicht von Premiere gesehen, ein Kunde für 24,97 Euro im Monat lieber, als keiner...
    Falls ich aus der Chefetage wirklich eine Antwort bekommen sollte, werde ich Euch hier informieren. Bis dahin danke ich allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben.
     
  10. digitalfan1980

    digitalfan1980 Senior Member

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    AW: Premiere hält Angebot nicht ein

    Wenn nicht,dann nihm doch das 3 für 2 Abo für 19,99€ und gut ist.