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Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von digicharles, 20. Dezember 2006.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Wo steht denn etwas davon dass er ein Vertrag hat? bzw. ein Angebot von irgendeiner Webseite
    Und ob ich ein Brief oder E-Mail bekomme ist im Prinzip das gleiche!
    Dein Rechtfertigungsversuch ist also Bockmist!
     
  2. AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Wieso soll ich mich rechtfertigen? Mich hast Du ja nicht angegriffen :D
    Ich habe dich nur berichtigt, dass es sehr wohl Angbote gibt, die sich bei Stillschweigen verlängern.
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    1. Es geht aber nicht um irgedwelche Angebote.
    2. Ob solche "Angebote" Rechtlich gesehen Gültigkeit haben wahre ich zu Bezweifeln.
    Sonst könnte ich ja Wahrlos Angebote Versenden und verlangen, das wenn der Kunde es nicht will, er mir das über eine 0900 Nummer Mitzuteilen hat.
    Deswegen auch der Satz der Frankfurter Richter!
    Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots.

    Du hättest dir vieleicht doch mal die verlinkten Seiten ansehen sollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2006
  4. AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    erstmal völlig wertfrei
    aus deinem zweiten link...

    ich kenne das angebot nicht, von daher kann ich da nix weiter zu sagen.

    aber vielleicht nur als info - der grosse coup kann und wird auch per telefon gekündigt. das läuft sogar automatisch via ivr ohne kontakt mit einem kundenbetreuer. von daher werden tel. kündigungen (in gewissen fällen) schon akeptiert.
     
  5. beri0373

    beri0373 Junior Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Ob ein Urteil aus Frankfurt rechtskräftig ist oder nicht, ist völlig egal. Das ist nämlich das Einmaleins des Allgemeinen Teiles des BGB.
    Verträge kommen zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot UND Annahme.

    Var. 1: Bekommt jemand nur ein Angebot und schweigt dazu, kommt kein Vertrag zustande, weil die Annahme nicht erfolgt ist. Hier muss man auch nicht kündigen, denn die Kündigung beendet einen Vertrag. Wo kein Vertrag ist, muss auch nichts beendet werden.

    Var. 2: Bekommt jemand ein Angebot (willste testen und wenn es dir gefällt wird ein kostenpflichtiges Abo für 1 Jahr daraus) und der andere sagt "ja, will ich" (=Annahme), dann haben wir einen Vertrag. Da der so gestaltet ist, dass man doch noch herauskommt, wenn man innerhalb der Probezeit sagt "nee, tut mir leid, will ich doch nicht", muß man dann noch kündigen, wenn man raus will.

    Deswegen ist hier von Bedeutung, was für ein Gratis Abo das war. War es wie Variante 1 oder 2?
     
  6. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Desweiteren
    § 241a BGB
    Unbestellte Leistungen
    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
     
  7. AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    der threadersteller oder sonst wer soll mal bitte das geschäftszeichen(steht rechts oben bei der kundennummer) posten, dann sage ich dir um welches angebot es sich handelt.
     
  8. Bastscho

    Bastscho Junior Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Zitat:
     
  9. gdbirkmann

    gdbirkmann Gold Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Wenn ich ein Schnupperangebot nehme, ist es nicht unbestellt.
    Wenn ich für 3 Monate ein kostenloses Schnupper-Abo annehme,
    besteht ein Vertrag. In den Vertrag ist auch die Verlängerung
    geregelt.
    Solche Schnupper Angebote sind immer telefonisch kündbar.
    Kann ja schriftliche Bestätigung verlangen.
    Unbestellte Erbringung ist nur, wenn ohne meinen Zutun ein Sender freigeschaltet wird.

    Wenn es natürlich so ist wie ein Posting vor mir, ist es für mich unbestellte Erbringung.
    Rechtlich müßte ich diese kostenlose Freischaltung bestätigen müssen.
    Was ist wenn ich diesen Brief aus nicht irgendwelchen Gründen nicht erhalten habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2006
  10. beri0373

    beri0373 Junior Member

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    AW: Premiere Gratis-Angebot: Reicht telefonische Kündigung?

    Aber Premiere geht vermutlich davon aus, den Kunden einen Gefallen zu tun, dass Nichtstun (=Schweigen) automatisch den Vertrag zustande bringt, weil das ja angenehm ist, sich nicht kümmern zu müssen.

    Wer Böses unterstellt, mag denken, Premiere spekuliert darauf, dass viele nicht rechtskundig sind und sich nach Verstreichenlassen der Frist gebunden fühlen und schon zahlen werden.