1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Premiere erkennt Sonderkündigung nicht an

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lars1976, 15. August 2003.

  1. Alternativer Name

    Alternativer Name Junior Member

    Registriert seit:
    3. Juli 2003
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    wie in anderen Threads geschrieben kannst Du aber einen Brief an den Verbraucherschutz in Berlin senden. Das Hilft für den Moment wenig aber wird in der Masse eventuell Wirkung zeigen, denn alleine wärest Du nicht da.... ich habe auch schon korrespondiert und je mehr sich entsprechend beschweren, desto eher wird deren Abmahn- und evt. klageverfahren kommen. Denn die Werbung lief bis Juni... z,T, noch heute auf Plakaten bei Händlern zu finden..

    Grüsse
     
  2. Blaues Licht

    Blaues Licht Neuling

    Registriert seit:
    19. August 2003
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Das ist doch alles absoluter Blödsinn ...

    Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Zwar verlangen Anwälte eine Art "Grundgebühr", aber trotzdem würde die erste Instanz weniger als 200 EUR kosten.

    Grundsätzlich halte ich den Kündigungsgrund für gerechtfertigt. In der Konferenzschaltung sieht man alle Spiele ( 9 ? ) parallel, jetzt sieht man nur noch eins. Selbst ein im Fussballsport wenig interessierter Richter wird darin keine Aufwertung sehen, da es im Fussball im wesentlichen um Tore geht und je weniger Spiele ich sehe desto weniger Tore sehe ich folglich auch.

    Die Beweislast ist extrem einfach. In der Unternehmensdarstellung von Premiere vom Februar 2003 ( http://premiere.de/content/download/um_ps_unternehmensdarstellungfebruar_premiere_20_02.pdf ) steht unter der Aufstellung der Abos beim Startabo ausdrücklich "Jeden Samstag: Fussball-Bundesliga live in Konferenz" (Seite 13). Der mit dem Abo abgeschlossene Vertrag wird also im wesentlichen nicht erfüllt.

    An Deiner Stelle würde ich auf die Kündigung bestehen. Das solltest Du nochmal schriftlich mit dem Hinweis auf die Unternehmensdarstellung tun. Schreibe am besten auch dazu, das Du es Dir vorbehälst, die Verbraucherzentrale einzuschalten, weil Du der Meinung bist, das Du das Abo aufgrund einer unlauteren Werbung abgeschlossen hast. Überweise kein Geld mehr an Premiere und zieh´ ggfs. die Einzugsermächtigung von Premiere bei Deiner Bank zurück.

    Ich glaube, dass Premiere kein Interesse hat, das Ganze so gross aufzubauschen. Wenn sich die Verbraucherzentrale mit dem Thema beschäftigt besteht für Premiere die Gefahr, dass sehr viele weitere Abonennten ihr Abo ausserordentlich kündigen werden ...

    <small>[ 19. August 2003, 00:49: Beitrag editiert von: Blaues Licht ]</small>
     
  3. Student23NRW

    Student23NRW Junior Member

    Registriert seit:
    29. Juli 2003
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Habe im April2003 auch unter den Voraussetzungen "samstags Bundesliga in der Konferenz" abgeschlossen.
    Mein erstes außerordentliches Kündigungsschreiben wurde abgeschmettert und als ordentliche Kündigung angenommen (innerhalb von 2 Tagen).
    Auf das 2. Schreiben mit Androhung einer gerichtlichen Überprüfung wurde bis heute nicht reagiert (2 Wochen her).
    Aus diesem Grund halte ich momentan auch Kontakt mit einem anderen Leser aus diesem Board. Dieser hatte sich online mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Verbindung gesetzt, die sehr interessiert schienen und um Zusendung von Materialen baten.
    Da ich auch noch die Werbung, die meinem Vertrag beilag habe, habe ich heute sämtliche Schreiben mit Premiere, Vertragsunterlagen, Werbung von Premiere (in Kopie und Versicherung, dass diese mir im Original vorliegt) und die Premiere-AGB´s an den Bundesverband geschickt.
    Na dann warten wir mal ab...

    P.S. Wer sich ebenfalls an die Verbraucherzentrale wenden will, kann die Adresse einfach bei mir erfragen.
     
  4. olis

    olis Junior Member

    Registriert seit:
    24. August 2001
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Ein Spiel 1. Liga live und Konferenzschaltung 2. Liga. Wieviel Spiele sind das weniger als letzte Saison? Da gab's doch ausschließlich Konferenz 1. Liga.

    Gibt's doch immer noch. Oder ist die "2. Bundesliga" keine "Bundesliga". Es steht dort definitiv nichts von "1. Bundesliga". Könnte mir gut vorstellen, dass ein Richter eher Premiere Recht gibt, da es nach wie vor eine "Fussball-Bundesliga in Konferenz" (2. Liga) und zusätzlich ein Live-Spiel (aus der 1. Liga) gibt.

    Mir ist klar, dass jemand, der in Erwartung der 1. BL-Konferenz auf START ein Abo abgeschlossen hat, nun sauer ist. Aber wenn ich überlege, was Premiere bei Abschluss meines ersten Abos 2000 bot und was ich Anfang des Jahres dafür bekam...

    Ist die oben genannte Unternehmensdarstellung Bestandteil des Vertrages bzw. steht im abgeschlossenen Vertrag, dass "Samstags die 1. Bundesliga in der Konferenz auf Start" übertragen wird? Wenn nein, wo wird dann der Vertrag nicht erfüllt?

    Da könnte ein ordentlicher Schuh draus werden. Erst mal dürfte da so einiges an Mahngebühren dazukommen, dann Inkasso und evtl. sucht Premiere sich dann einen Richter. Die werden das "aus Kostengründen" sicherlich nicht scheuen und eine Rechtschutzversicherung braucht Premiere gar nicht erst...

    Nö, nur wenn Premiere vor Gericht unterliegt. Ansonsten wird man den "ausserordentlichen Kündigungen" recht gelassen entgegen sehen.

    Olis

    <small>[ 19. August 2003, 22:25: Beitrag editiert von: olis ]</small>
     
  5. Student23NRW

    Student23NRW Junior Member

    Registriert seit:
    29. Juli 2003
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Bis mindestens April wurde mit "samstags Bundesliga in der Konferenz" geworben und war somit auch Vertragsbestandteil. Da samstags nur die 1. Liga spielt und nicht die 2., kann sich wohl jeder denken, was damit gemeint war.
    Nun wurde das Programm angeblich zum Vorteil des Kunden geändert. Genau das sehe ich nicht so und lasse es daher jetzt zunächst von der Verbraucherzentrale prüfen...
     
  6. tt01

    tt01 Neuling

    Registriert seit:
    14. April 2003
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
  7. Blaues Licht

    Blaues Licht Neuling

    Registriert seit:
    19. August 2003
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    In der Unternehmensdarstellung steht ganz klar: "Jeden Samstag: Fußball-Bundesliga live in Konferenz". Mir ist egal, was Freitags gesendet wird, der Samstag ist wichtig.

    Also erst wenn die 2.Bundesliga am Samstag spielt und diese Spiele live übertragen werden, stimmt Deine Argumentation. Aufgrund der begrenzten Kamerateams und der begrentzen Sende-Möglichkeiten (Transponder) dürte das ein sehr grosses Problem für Premiere sein.

    Prospekte und Werbemateriablien gehören zum abgeschlossenen Vertrag, wenn nichts anderes im Vertrag beschlossen wurde. Wenn also im Abo-Vertrag nichts weiter zum Programm des Start-Abos definiert wurde, gilt das Prospekt als Vertragsbestandteil. Diese Rechtsprechung ist zB auch in der Touristikbranche üblich.

    Wenn Premiere mahnt, kommt es irgendwann zu einem Mahnverfahren. Bei diesem Mahnverfahren hat man die Möglichkeit Einspruch zu erheben, wenn man die Forderung für nicht gerechtfertigt hält. Dann müsste Premiere die Forderung einklagen. Zum Ausgang dieses Verfahrens habe ich oben meine Meinung geschrieben.

    <small>[ 20. August 2003, 12:03: Beitrag editiert von: Blaues Licht ]</small>
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.855
    Zustimmungen:
    39.373
    Punkte für Erfolge:
    273
    Werbemateriablien gehören zum abgeschlossenen Vertrag, wenn nichts anderes im Vertrag beschlossen wurde. Wenn also im Abo-Vertrag nichts weiter zum Programm des Start-Abos definiert wurde, gilt das Prospekt als Vertragsbestandteil. Diese Rechtsprechung ist zB auch in der Touristikbranche üblich.

    Hhmmm, jetzt muß ich mal als Reiseverkehrskaufmann was dazu sagen. Es stimmt das in der Tourismusbranche Katalogausschreibungen auch Vertragsbestandteil ist. Allerdings sollte der Kunde auch lernen "Zwischen den Zeilen" zu lesen um am Urlaubsort keine Überaschungen zu erleben. Gleichfalls ,und meist sehr klein geschrieben, sind zum Beispiel jederzeit Änderungen möglich. Zum Beispiel Flugzeiten! Das Reisebüro ist auch nicht verpflichtet darauf aufmerksam zu machen, da diese nur Vermittler sind.
    Genauso sollte jeder in seinen PAY-TV-Vertrag schauen. Dort steht ganz eindeutig das Änderungen des Sendeinhaltes jederzeit zum Wohle des Kunden möglich sind. "Zum Vorteil des Kunden" ist glaube ich rechtlich eine undichte Stelle zum Nachteil des Kunden. Wo steht übrigens das Werbeprospekte Vertragsinhalt sind bei anderen Branchen? Würde mich mal interssieren!
    Gruß Eike

    <small>[ 20. August 2003, 15:20: Beitrag editiert von: Eike ]</small>
     
  9. gogosch

    gogosch Silber Member

    Registriert seit:
    15. August 2003
    Beiträge:
    834
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Genauso ist es mir gegangen:
    War Premiere-Kunde der 1. Stunde. Dann auch Kunde von DF1.
    Hatte immer das Film-Abo. d. h. alle Kanäle außer Sport!
    Per 1.1.2003 wurden mir von dem Abo 2 Kanäle (darunter z. B Heimatkanal) gestrichen und der Preis erhöht!
    Habe auch sofort alles bis auf Premiere-Austria gekündigt!
    Gruß
    H.
     
  10. olis

    olis Junior Member

    Registriert seit:
    24. August 2001
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Ok, das war mir nicht bekannt, gehöre zur Minderheit, die Premiere eher wegen der F1 abonniert hat und nicht wegen Fußball.

    Na ja, da gab's auch 2000 nie die beworbenen "6 verschiedenen Kameraperspektiven", dann hätte ich deswegen wohl auch kündigen können..

    Olis