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Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von SchwarzerLord, 18. Januar 2005.

Status des Themas:
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  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    So, ist nicht meldepflichtig, da es sich nur um eine Vermarktung handelt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    ... diese Vermarktungsvereinbarung mit Unitymedia wird voraussichtlich keine gravierenden Auswirkungen auf den Aktien-Kurs haben und ist damit auch nicht meldepflichtig. Mit einer Vermarkungsvereinbarung werden keine neue Absatzmärkte erschlossen, sondern es ändert sich lediglich die Art und Weise der Vermarktung.
    Bei der bisherigen Art und Weise der Vermarktung hat Premiere 5 8MHz-Kanäle bei UM angemietet, wofür Premiere einen marktüblichen Preis zahlt. Darüberhinaus entlohnt Premiere UM für die Erbringung diverser Dienstleistungen, wie z.B. Ausgabe und Freischaltung von Smartcards.

    Bei der künftigen Art und Weise der Vermarktung wird Premiere Unitymedia die Vermarktung der Premiere-Pakete anbieten. Für die erforderlichen technischen Voraussetzung hat dabei Unitymedia zu sorgen, was natürlich in den Aboentgelten die Premiere von Unitymedia enthält berücksichtigt werden wird. Unterm Strich wird sich allein durch die Vermarktungsvereinbarung finanziell kaum etwas ändern.

    Beide Seiten werden hier aber von den dadurch entstehenden Synergien profitieren.

    Wenn aktuell ein Unitymedia-Kunde ein Premiere-Paket abonnieren möchte, wendet er sich an Premiere. Premiere nimmt den Auftrag entgegen und beauftragt Unitymedia mit dem Versand der Smartcard und der Freischaltung der abonnierten Programme. Premiere zahlt für die in Anspruch genommen UM-Dienstleistungen.
    Mit dem neuen Vermarktungsmodell wendet sich der Unitymedia-Kunde bzgl. eines Premiere-Abos direkt an Unitymedia und erhält, sofern erforderlich, von Unitymedia eine Smartcard und Unitymedia erledigt auch die Freischaltung der beauftragten Services. Premiere ist in diesen Vorgnag nicht involviert. Premiere muß keine Dienstleistungen bezahlen und spart natürlich auch Personal.
    Premiere erhält für das bei Unitymedia abgeschlossene Abo ein mit Unitymedia vertraglich vereinbartes Entgelt.

    Derzeit hat Premiere für die Verbreitung im Kabel bei u.a. Unitymedia 5 8MHz-Kanäle angemietet. Das schränkt Premiere in der Belegung nicht unerheblich ein. Die Folgen kann man sehr gut an der Bildqualität der Premiere Familie-Programme erkennen. Künftig wird Unitymedia für die erfoderlichen Kapaziäten sorgen und die extreme Programmquetsche bei den Premiere-Programme dürfte der Vergangenheit angehören.

    Wenn ein Premiere-Abonnent derzeit Probleme mit seinem Abo hat, wendet er sich an Premiere. Wenn das Problem ursächlich in Empfangs- oder Freischaltproblemen ursächlich ist, gibt das der Premiere-Mitarbeiter an Unitymedia weiter. Künftig wendet sich der Premiere-Abonnent direkt an Unitymedia und Premiere spart damit Personal. Da der Kunde für alle Leistungen nur einen Ansprechpartner hat, wird es auch ein Ende mit gegenseitigen Schuldzuweisungen haben.

    Die Vermarktungsvereinabrung wird Auswirkungen auf den Aktienkurs haben, allerdings werden die Schwankungen im marktüblichen Rahmen bleiben, sodass hier keine Ad Hoc-Meldung erforderlich ist.

    Anders sähe es natürlich aus, wenn Premiere vorhätte, die Bundesligarechte anderen mittels Sublizenz abzutreten. Allerdings wird das im Rahmen der Vermarktungskooperationen nicht der Fall sein und ist für eine Vermarktungskooperation auch nicht erforderlich ...
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Danke! :love:
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Coca Cola und Aldi machen ja nicht dasselbe sondern zwei verschiedene Sachen. Sollte aber Coca Cola und Pepsi gemeinsame Sache machen würde das auch untersucht werden. Es könnte ja eine Marktbeherschende Stellung daraus ergeben.

    Da Premiere und Unity Media Pay TV Abos verkaufen innerhalb des Kabelnetz und wenn die dann plötzlich gemeinsamme Sache machen muss die Behörde feststellen ob der Bürger dadurch nicht in mitleidenschaft gezogen werden.

    Viele Mitbürger sind ja an das Kabelnetz Mietvertraglich gebunden und könnten dadurch schaden nehmen.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Es gibt nur eine Einschränkung bei einer Exklusivvermarktung, was aber hier nicht der Fall ist, da Premiere weiterhin im UM-Bereich Marketing betreibt (Funk+TV, Zeitschriften, Sat-Vertrieb)
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Ach und es würde keine Marktbeherrschende Stellung für Aldi entstehen, wenn Coca-Cola als die meistverkaufteste Limonade nur noch bei Aldi verkauft würde?
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    ... Premiere und Unitymedia haben bereits im Juli 2006 eine Vermarktungsvereinbarung getroffen, die Unitymedia im November 2006 z.T umgesetzt hatte.
    Die Kooperationsvertrag aus Februar 2007 wurde vom Kartellamt moniert, weil es sich dabei nicht um eine reine Vertriebskooperation gehandelt hatte. Premiere hatte im UM-Kabel die Hosen runter lassen müssen. Im Gegenzug erhielt Premiere quasi die arenaSAT-Plattform. Ein gravierender Punkt war die 16,7%ige Beteiligung von Unitymedia an Premiere.

    Die Vermarktungskooperation der Premiere-Pakete im Unitymedia-Kabel wurde zu keiner Zeit vom Kartellamt moniert. Das Problem war eher die mangelnde Konformität mit dem damaligen MSG-Vertrag, der nur eine sehr eingeschränkte Vermarktung der Premiere-Pakete durch Unitymedia zulies (u.a. durfte Unitymedia Premiere nicht auf I02-Karten freischalten, womit das Premiere-Abo nicht in Verbindung mit "geeignet für Premiere"-Receivern genutzt werden konnten) ...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    ... warum könnten die Mieter davon Schaden nehmen ? Vielmehr ist es doch umgekehrt, denn sie können sowohl UnityDigitalTV als auch Premiere auf einer Smartcard freischalten lassen und mit einem einzigen Receiver nutzen. Ohne Kooperation zwischen Unitymedia und Premiere wäre das nicht möglich. ...
     
  9. #67

    #67 Guest

    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Als Kabel-Zwangskunde kannst du gar nicht auf Sat zugreifen. Also ist es für die KNB eine Exklusivvermarktung. Premiere gäbe den direkten Zugriff auf das halbe Kundenpotenzial auf. Wenn das nicht relevant für die Unternehmensprognose ist...
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Premiere - Der Börsengang/Kursentwicklung

    Das ist schon irrelevant, denn wenn der Arzt einem Patienten ein Medikament verschreibt, ist das auch eine Marktbeherrschung auf Dich und Deinen Zustand bezogen.

    Nur wenn es alle betrifft, dann wird es relevant.
     
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