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Premiere "darf" Vertrag ändern und der Kunde, was darf der ?!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Nappi16, 12. März 2004.

  1. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Hmm eine Interessante Frage stellt sich mir. Premiere darf anscheinend mit nem Sonderkündigungsrecht einen Bestehenden Vertrag ändern. So weit so gut (oder auch nicht) aber was darf ich als Kunde machen !? Ich meine ich kann ja wohl net sagen so Jungs ich Zahl euch mal weniger, wenns euch net Passt könnt ihr mir ja kündigen. Oder !?
     
  2. java78

    java78 Neuling

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    Nach meiner Rechtsauffassung muss Premiere den bisherigen Kunden für die Abo-Laufzeit die vereinbarten Preise berechnen und kann nicht einfach ein Sonderkündigungsrecht erfinden, dass bei keinem Vertrag als Grundlage mit vereinbart wurde.

    Ich habe gerade für 2 Jahre das Sportpaket für 18 Euro abgeschlossen und werde erstmal versuchen, dass sie mir weiter nur 18 berechnen.
     
  3. ibico

    ibico Gold Member

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    Schau mal in deine AGB´s rein. Dort steht was über Sonderkündigungsrecht. In allen Premiere AGB´s wirst du es finden.
     
  4. digiface

    digiface Foren-Gott

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    Ganz genau !!

    Ich schliese 2 Jahresverträge ab, das die zwei Jahre laufen und ich meine Ruhe hab.
    Aber alle Nasenlang muss man da rummachen.

    Ein Vertrag sollte man einhalten, und nicht in den AGB mit Sonderkündigungsrecht rummachen.

    D.d.: Ich darf alles machen was ich will, wenn es Dir nicht passt, dann kanst Du ja kündigen !

    Und der Kunde muss schön Monat für Monat bezahlen ( wenn das SoKüRe nicht zum tragen kommt ) ober er will/kann oder nicht.

    Ich kann nicht die Vertragsvereinbarungen einfach verändern, ohne hinterher ein Gerichtsverfahren a, Hals zu haben.

    digiface
     
  5. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Werden sie ab Aprill machen denke ich ! Aber auf Kulanz wirds dann heißen.


    Zum Sonderkündigungsrecht:
    3.5 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.

    3 Monate Vorher ankündigen und erst DANN hat man ein Sonderkündigungsrecht ! Premiere verstößt gegen die EIGENEN AGB's das ist FAKT ! Wenn hier einer Gegen Premiere Klagt wäre es nett das mal zu schreiben ! Auch wenns mir nix nützt da mein Vertrag eh ende März ausgelaufen wäre ! ( 12 Monate Super und Plus) Ich hab ihn noch verlängert in Komplett 24 Monate für 40€ das ja genausoviel wie vorher für mich.
     
  6. Der Franke

    Der Franke Member

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    Was darf der Kunde?

    Ich habe zu PremiereAnalogZeiten damals gekündigt als MNF Football auf Digital verlegt wurde.Mir war es damals nicht möglich (Gemeindschaftsantenne)auf Digital umzusteigen.
    Dies hab ich als Grund angegeben und von heute auf morgen gekündigt.
    Das wurde ohne Probleme akzeptiert.
    Der momentane Stand ist, - das ich wohl mein Super+Plus Abo noch bis zum Ende der Laufzeit für dann 31Euro weiterlaufen lasse.
    Sollte Premiere die BULI-Rechte z.B. nicht bekommen - werde ich aus diesem Grund fristlos kündigen.
    Denn Premiere hält sich nicht an Verträge - warum sollte ich das als Kunde tun.
     
  7. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Sehe ich Genauso ! Ohne Buli werd ich auch Kündigen läc Weil wenn das wirklich rechtens ist was Premiere macht mache ich ja nichts anderes !
     
  8. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    Bei Premiere ist das doch so:

    - Kunde darf gar nix!
    - Premiere darf alles!

    Unverschämt und echt Kundenunfreundlich wie sich dieser Laden verhält. Finde die Verbraucherschutzzentralen sollten mal über die Geschäftspraxis von Premiere informiert werden. Unerhört was da abgeht. Nichtmal bestehende Verträge werden noch eingehalten. Ganz zu schweigen von der miserablen Qualität des Gesamtprogramms. wüt
     
  9. Kilroy

    Kilroy Senior Member

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    Premiere verstößt wissentlich gegen die eigenen AGBs. Keiner wurde drei Monate vorher auf die Erhöhung hingewiesen, deshalb ist eine Preiserhöhung zum 1.4. meines Erachtens nicht statthaft!
    Auf meine telefonische Nachfrage diesbezüglich bei der Hotline verwies mich die Dame auf das eingeräumte SoKüRecht. Sie hat recht, dies steht uns nach den AGB ohnehin zu (Preiserhöhung >5%), hat aber absolut nichts damit zu tun, dass Premiere widerrechtlich quasi im Vorgriff schon mal die höheren Preise abbucht.
    Sie riet mir, mich schriftlich an Premiere zu wenden. Das werde ich dann auch tun.
     
  10. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    Was ist eigentlich mit Sammelklagen gegen dieses Geschäftsgebaren? Können die Verbraucherzentralen nicht sowas in die Wege leiten? Premiere hält sich ja nichtmal mehr an AGBs. Wozu hatt man dann überhaupt noch Verträge mit Premiere wenn die nichtmal das Papier auf dem sie gedruckt wurden wert sind! wüt wüt sch&uuml