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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    das verstehst du falsch, nur wenn du deine Kündigung zurück ziehst, zahlst du dann den Vollpreis...was du aber nicht machen wirst....
     
  2. kissi

    kissi Senior Member

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    Jaa, nee, das iss schon klar, dass ich freiwillig kein Vollzahler werden will.

    Verstehe aber auch, die wollen mir doch aber den Euronen nur erlassen,
    wenn ich eben die Kündigung zurück ziehe.

    Ciao 4 Now
    KISSI
     
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    nein....habe das gleiche wie bei dir hier schon andere geschrieben....lies mal ein paar Seiten zurück...
     
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  4. dolphins

    dolphins Junior Member

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    Also ich habe jetzt nach der 4.Mail an Sky keine Lust mehr...
    Das hier habe ich zu Beginn meiner letzten Mail geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es sind genau diese Antwortmails die einen Kunden zur Weißglut bringen!
    Es wird in keinster Weise auf die vorherige Mail eingegangen in der wiederholt eine Darlegung der gestiegenen Kosten gefordert wird, und mit dem Totschlagargument weniger als 5% Preisanpassung abgewatscht wird.
    Sind Sie mir Bitte nicht böse, aber guter Kundenservice sieht anders aus.


    Danach habe ich Sky wieder aufgefordert mir die Kosten darzulegen...was kam zurück?


    Sehr geehrter HERR ...,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögert hat.

    Moderate Preisanpassungen sind im Abonnementgeschäft nichts Ungewöhnliches, auch wenn wir uns stets bemühen, die Preise konstant zu halten. Bei unserer Arbeit sind wir jedoch auch abhängig von anderen Unternehmen, deren Dienstleistungen und Produkte wir nutzen. Die aktuelle Anpassung ist leider notwendig geworden, da unsere Aufwendungen insbesondere für Programmlizenzen und technische Infrastruktur gestiegen sind...bla...bla...bla...

    Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.

    Ich bin es jetzt leid das nicht auch nur im Ansatz auf meine Nachricht eingegangen wird und werde es nun dabei belassen...aber die Rückholangebote nächstes Jahr können die sich dann sparen...so verliert man langjährige Kunden.
     
    grube112 gefällt das.
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Inhalt falsch gedeutet. Das "Kündigung zurückziehen" bezieht sich lediglich auf den zu zahlenden Standardpreis.

    Sky sagt (auf deutsch).....wir erlassen ihnen wegen ihrer (rechtmäßigen) Quengelei die 1 Euro bis Ende Februar 2017. Danach wird ihr Abo auf Standardpreis umgestellt........., aber nur wenn sie die Kündigung zurückziehen. Die Kündigungsrücknahme ist nicht für den 1 Euro erforderlich. Der wird erlassen. Sky wollte nur nochmal "warnen", dass es ab März dann arschteuer würde, wenn Du die Kündigung zurücknimmst. Und damit sie im Rückholer Callcenter niemanden entlassen müssen, solltest Du deine Kündigung besser aufrechterhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2016
  6. Tuffi793

    Tuffi793 Senior Member

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    so heute kam folgende Antwort von Sky zu meiner außerordenlichen Kündigung:

    Habe denen geshrieben, dass Sie sich das nochmal überlegen sollten, da es ja schon bei einigen zurück genommen wurde und am im November meine Vertragverlängerung ansteht.

    Mal sehen was komm...


    Sehr geehrter HERR XXXXXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir verstehen Ihren Ärger und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.

    In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 4) ist geregelt, dass wir ein außerordentliches Kündigungsrecht erst einräumen, wenn wir unsere Preise um mehr als fünf Prozent anheben. Die aktuelle Preisanpassung liegt darunter. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher kein außerordentliches Kündigungsrecht gewähren. Ihr nächstmöglicher Austrittstermin ist der 30. November 2016.

    Moderate Preisanpassungen sind im Abonnementgeschäft nichts Ungewöhnliches, auch wenn wir uns stets bemühen, die Preise konstant zu halten. Bei unserer Arbeit sind wir jedoch auch abhängig von anderen Unternehmen, deren Dienstleistungen und Produkte wir nutzen. Die aktuelle Anpassung ist leider notwendig geworden, da unsere Aufwendungen insbesondere für Programmlizenzen und technische Infrastruktur gestiegen sind.

    Selbstverständlich haben wir unser Möglichstes unternommen, Sie so wenig wie möglich zusätzlich zu belasten. Gern nennen wir Ihnen einige Details:

    1. Kostenanstieg für Programmlizenzen
    Im Zusammenhang mit den Bundesliga-Übertragungsrechten müssen wir die regelmäßig steigenden Lizenzkosten auffangen.

    2. Kostenanstieg für technische Infrastruktur
    Um unseren Kunden immer ein Produkt auf technisch höchstem Niveau anbieten zu können, aktualisieren wir regelmäßig unsere technische Infrastruktur, wie zum Beispiel Kameras und Serverausstattung. Die damit verbundenen Kosten sind gestiegen.

    Darüber hinaus zahlen wir mehr für die Nutzung der für die Übertragung notwendigen technischen Geräte (Transponder).

    Gern gehen wir auf Ihre weitere Anfrage ein.

    Sie teilten uns mit, dass wir die monatlichen Gebühren nicht von Ihrem Konto einziehen dürfen. Bitte zahlen Sie die anfallenden Abonnementgebühren in Zukunft durch Überweisung oder Dauerauftrag. Unsere Bankverbindung lautet:

    Empfänger: Sky Deutschland GmbH & Co. KG
    IBAN: DE10 7002 0270 0667 5820 91
    BIC: HYVEDEMMXXX
    Institut: UniCredit Bank

    Geben Sie dabei als Verwendungszweck bitte ausschließlich Ihre Vertragsnummer an.

    Die Abonnementbeiträge sind stets im Voraus fällig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Zahlungen immer bis zum 1. des jeweiligen Monats bei uns eingehen. Die nun getroffene Vereinbarung kann aber nur eine vorübergehende Lösung sein. Denn zu Beginn Ihres Vertrags haben wir vereinbart, dass Ihre monatlichen Abonnementgebühren ausschließlich durch Bankeinzug gezahlt werden.

    Bitte bedenken Sie: Der Bankeinzug ist für beide Seiten die bequemste und kostengünstigste Variante, Ihre monatlichen Beiträge zu bezahlen. Geht Ihre Überweisung beispielsweise einmal zu spät bei uns ein, fallen Mahngebühren für Sie an. Zudem müssen Sie selbst an Kosten für Zusatzangebote wie Sky Select bei der Überweisung denken. Daher empfehlen wir Ihnen, uns wieder ein Konto für die Abbuchung zu nennen.

    Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.

    Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Sky Team
     
  7. OMD

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    Schön das sich Sky jetzt auf 2 Punkte beschränkt.

    Die eigenen AGB sollte man dann aber auch punktgenau genau zitieren können. Das mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht steht nicht in Punkt 4 sondern in Punkt 4.3

    Und bevor man zu Punkt 4.3 kommt stolpert man ja förmlich erst mal über Punkt 4.1 wo doch glatt steht:
    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.


    Und da sollte Sky dann zum Hauptkostenfaktor Bundesligakosten insbesondere direkt feststellen das diese Kosten bis einschließlich der kommenden Spielzeit 2016/2017 seit der Rechtevergabe in 2012 bekannt waren und folglich somit also nicht nach Vertragsabschluss eingetreten sind und auch seit 2012 nicht unvorhersehbar waren.

    Eventuell sollte man in jede Reklamation noch Punkt 4.1 der AGB kopieren und entsprechendes fett gedruckt hervorheben.

    "....müssen wir die regelmäßig steigenden Kosten auffangen" ist auch lustig. Mit dem Satz bestätigt Sky selbst das es bekannt ist das die Kosten regelmäßig steigen. Und was hinreichend bekannt ist, ist eben nicht unvorhersehbar.
     
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  8. dolphins

    dolphins Junior Member

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    Hmmm...eine meiner Mails an den Herrn Schmidt scheint nun wohl doch gefruchtet zu haben.
    Heute bekam ich diese Nachricht von Sky mit der Rücknahme der Erhöhung:

    ...Seien Sie versichert, dass wir uns bei der Kalkulation der Preisanpassung allen rechtlichen Anforderungen entsprechend verhalten und alles getan haben, Ihre Mehrbelastung so gering wie möglich zu halten. Obwohl diese moderate Preisanpassung unvermeidbar ist, machen wir in Ihrem speziellen Fall eine Ausnahme: Bis zum Ende Ihrer aktuellen Mindestvertragslaufzeit erlassen wir Ihnen die Preisanpassung. Das heißt, bis dahin zahlen Sie Ihren bisherigen Preis von monatlich 44,98 Euro....

    Mein Schlußsatz unterscheidet sich aber von den bisherigen:

    Ihren Kundendaten entnehme ich, dass Sie Ihren Vertrag kündigten. Mit sehr großem Bedauern notierten wir den 31. Mai 2017 als fristgerechtes Vertragsende. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Kündigungswunsch zurückzunehmen. Sind Sie an keiner Verlängerung interessiert, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Abonnements Ihre Geräte sowie die Smartcards an Sky Deutschland in 22033 Hamburg zurück.

    Lohnt sich also sich zur Wehr zu setzen!
    Vielen Dank dann auch an das Forum, wären die Mails mit den Erstattungen nicht gepostet worden, hätte ich sicher schon vorher aufgegeben! ;)
     
  9. BMG forever

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    Also wenn du schon 44,98€ bezahlst , dann sind das ja sowieso schon 10€ mehr ,als der ehemalige Bestpreis von 34,99€ .
    Und jetzt sind das ja schon 15€ mehr als der momentane Bestpreis von 29,99€
    Damit ist Sky ganz bestimmt auch zufrieden ;)

    Ich habe aber noch keine Erhöhung bekommen und zahle weiter 34,99€ für Start+3HD.
    Ich bin mal gespannt ob da doch noch was kommt.:)
     
  10. dolphins

    dolphins Junior Member

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    Is mit ZK... ;)
     
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