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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Kn77

    Kn77 Neuling

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    Nachdem ich bereits drei mal eine außerordentliche Kündignung wegen der Preiserhöhung geschickt hatte und drei mal den Copy und Paste Müll als ablehnende Antwort bekam, habe ich heute nach der vierten Kündigung einen Anruf bekommen in dem sie die erhöhung zurück genomen haben.

    Geht doch !
     
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  2. dolphins

    dolphins Junior Member

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    Mich haben sie auch angerufen, aber nachdem sie mich nicht erreicht haben, habe ich wieder die gleiche Mail mit ner Absage bekommen. Werde dann wohl auch zum 4.Mal tätig werden müssen.
     
  3. Tuffi793

    Tuffi793 Senior Member

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    Hallo,

    habe am 30.05.2016 eine Mail zur Preisererhöhung bekommen. Nun lese ich, dass einige recht erfolgreich gegen diese vorgegangen sind.
    Meint ihr, ob es noch sinn macht gegen die Mail von 30.05. vorzugehen?
    Habt ihr evtl einen schönen Vordruck für micht und an wen sollte ich die Mail schicken?

    Danke
     
  4. Kn77

    Kn77 Neuling

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    Außerordentliche Kündigung aufgrund Preisanpassung

    Kundennummer: xxxxxxxxx


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit widerspreche ich der angekündigten Preisanpassung vom 23. Mai 2016, welche zum 1. August 2016 in Kraft treten soll.

    Ich mache hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht per sofort, spätestens jedoch zum 31. Juli 2016, Gebrauch, da ich Ihre AGB Abs. 4 für unwirksam bzw. nichtig halte.

    Ihre Textbaustein-Begründung zur Preiserhöhung ist kein ausreichend konkreter Punkt zur Benennung der im Detail gestiegenen Gesamtkosten.

    Im Zuge der Sonderkündigung entziehe ich Ihnen per sofort, spätestens zum 31. Juli 2016 das SEPA-Lastschriftmandat.

    Sollten Sie mir nicht innerhalb von 10 Werktagen die gestiegenen Kosten im Detail aufzeigen können, erwarte ich die schriftliche Bestätigung meiner Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes.


    Mit freundlichen Grüßen


    Das ganze per Mail an service@sky.de / serviceteam@sky.de
     
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  5. Tuffi793

    Tuffi793 Senior Member

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  6. Teoha

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    Du solltest Dir aber bewusst sein, dass das auch das sofortige Ende des Abos bedeuten kann. (Sollte das nicht ohnehin dein Bestreben sein)
     
  7. Tuffi793

    Tuffi793 Senior Member

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    mit dem ganzen scheiß Paring, muss ich mir so oder so überlegen ob ich mein Abo verlängere.

    Aber ich denke mal, das Sky nicht auf 5 Monate Kohle verzichten will.

    Man abwarten wie Sky reagiert...
     
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  8. quattro4x4

    quattro4x4 Neuling

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    Habe per Brief letzte Woche der Preiserhöhung widersprochen und als direkte Reaktion meinerseits bat ich um ordnungsgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Argumentation war der Rechteverlust PL, Formel E sowie AGB Punkt 4.1.
    Schon heute war die positive Antwort (Rücknahme der Preiserhöhung bis Laufzeitende) und die Bestätigung der Kündigung (Juni 17) im Briefkasten.
     
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  9. OMD

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    Ja, wenn man Sky behalten will und nicht grad ne Kündigungsfrist verpennt hat und diesbezüglich nach einem eventuellen Ausweg sucht, sollte man da wirklich nicht sofort mit Sonderkündigung ins Haus fallen, sondern wie Du es erfolgreich gemacht hast schon mit gewissen Argumentationen und natürlich den AGB kommen. Insoweit stimme ich da Teoha voll und ganz zu, dass sowas sonst auch nach hinten los gehen kann und es tatsächlich das sofortige Ende des Abos bedeuten könnte. Alles schon vorgekommen.

    Ansonsten noch ein "Vordruck". Derjenige der damit für maximal 1,50 Euro / Monat von Welt auf Entertainment wollte hatte leider gar keine Erhöhung bekommen. Somit bestand da dann natürlich auch keine Verhandlungsbasis und Spielraum das Schreiben abzuschicken. Ggf. sollte man Schreiben erst dann verfassen, wenn man auch tatsächlich ne Erhöhung bekommen hat und nicht "vorausschauend" :D:D:D



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich nehme Bezug auf Ihre Ankündigung einer Preiserhöhung von X,XX Euro / Monat zum 01.08.2016, die ich am XX.XX.XXXX erhalten habe.


    Aus meiner Sicht weist die Preiserhöhung nicht die notwendige und auch höchstrichterlich geforderte Transparenz auf (vgl. BGH Urteil vom 27.11.2007, Az. III ZR 247/06).


    So ist für mich z.B. nicht nachvollziehbar um welche genauen Kostensteigerungen (für den Laien verständliche Zahlen) es sich detailliert handelt. Auch ist nicht erkennbar welche Kostensenkungen z.B. durch den Wegfall von gleich 4 Sendern ab 01.07.2016 im Welt Paket eintreten, wobei es gerade in diesem Paket die prozentual größte Preissteigerung gibt. Gleiches gilt für den Wegfall der Premier League, was ebenfalls zu Kostensenkungen führt etc.


    Darüber hinaus weise ich Sie auf Punkt 4.1 Ihrer AGB hin. Demnach muss die Kostensteigerung unvorhersehbar gewesen sein und nach Vertragsabschluss eingetreten sein. Hier weise ich Sie höfl. darauf hin, dass die von Ihrem Pressesprecher genannten Gründe für die Preiserhöhung weder unvorhersehbar waren, noch nach meinem Vertragsabschluss am XX.XX.XXXX eingetreten sind.


    Vor allem wies Ihr Pressesprecher nachlesbar darauf hin, dass die Bundesliga die ohnehin der größte Kostenfaktor ist, für die kommende Saison 2016/2017 auch mehr Geld will. Hierzu stelle ich fest, dass der Vertrag für die Bundesligarechte über 4 Spielzeiten in 2012 geschlossen wurde, die Kosten seit da also nicht unvorhersehbar waren und nichts mit meinem viel später geschlossenen Vertrag zu tun haben.


    Kosten für die gerade Ihrerseits erworbenen künftigen Bundesligarechte können erst dann umgelegt werden, wenn diese auch tatsächlich anfallen, also ab der Saison 2017/2018. Auch hier gilt jedoch, dass die Kosten spätestens seit dem Rechteerwerb nicht mehr unvorhersehbar waren, da auch der gerade neu geschlossene Vertrag über 4 Spielzeiten geht.


    Darüber hinaus hat das Welt Paket auch kaum etwas mit „Serverkosten“ zu tun. Dies dürfte wohl eher auf Entertainment mit den dort vorhandenen Box Sets zutreffen. Aber seltsamer Weise trifft die Erhöhung das Entertainment Paket nicht, sondern das Welt Paket wo ausgerechnet nahezu zeitgleich noch 4 Sender auf einen Schlag wegfallen.


    Als Sat-Gucker habe ich auch nichts mit Kabeleinspeisegebühren zu tun. Bezüglich etwaiger Personalkosten weise ich Sie darauf hin, dass mir zum Vertragsabschluss mitgeteilt wurde, dass diese mit der einmaligen Aktivierungsgebühr von XX,XX Euro die laut Ihrer Aussage extra wegen des höheren Personalaufwands durch Kündigungen erhoben wurde, abgegolten sind.


    Die Notwendigkeit der Preiserhöhung erschließt sich mir auch aufgrund der Tatsache dass Sie nun nachweislich und nachprüfbar Komplettabos für 29,99 Euro abschließen, dazu teilweise noch auf Aktivierungsgebühren etc. verzichten, daher nicht.


    Auch ist belegbar, dass Sie zahlreiche Preiserhöhungen nach entsprechenden begründeten Beschwerden zurückgezogen haben. Ebenfalls haben zahlreiche Kunden mit Welt Paket eben keine Preiserhöhung bekommen, obwohl diese alle eine Erhöhung zum 01.08.2016 hätten bekommen müssen. Dies ist gemäß Ihrer AGB seit dem 19.06.2016 (Stichtag für Ankündigung mindestens 6 Wochen vorher) nicht mehr möglich. Auch diesbezüglich gibt es also offene Fragen.


    Insoweit bitte ich um Verständnis, dass ich der o.g. Preiserhöhung zum 01.08.2016 widerspreche und gehe davon aus, dass mir hinsichtlich dessen mein bisheriger Betrag von XX,XX Euro weiterhin bis zum regulären Vertragsende am XX.XX.XXXX abgebucht wird und mir dies Ihrerseits zeitnah schriftlich bestätigt wird.


    Selbstverständlich gebe ich Ihnen die Möglichkeit mir belastbare detaillierte Zahlen schriftlich vorzulegen um welche genauen Kostensteigerungen es sich handelt, welche Kostensenkungen wie gegenrechnet wurden, wann entsprechende Verträge über welche Laufzeit abgeschlossen wurden, um so überprüfen zu können ob diese Kostensteigerungen tatsächlich unvorhersehbar waren und vor allem ob die Verträge auf denen sich die jeweilige Kostensteigerung bezieht vor meinem Vertragsabschluss oder danach geschlossen wurden.


    Auch hier bitte ich um Verständnis dafür, dass ich meinen Widerspruch gegen die Preiserhöhung sonst nicht zurück nehme. Ein Hinweis auf „Geschäftsgeheimnis“ ist weder ausreichend noch transparent noch nachvollziehbar.


    Auf die Übersendung der erforderlichen überprüfbaren Belege wäre ich dahingehend bereit zu verzichten und würde somit o.g. Preiserhöhung von X.XX Euro / Monat zum 01.08.2016 akzeptieren, wenn zeitgleich zum 01.08.2016 mein Welt Paket auf Entertainment umgestellt wird, und zwar ohne Laufzeitneustart und unter Beibehaltung der bisherigen Vereinbarungen sowie vereinbarten Rabatte.


    Andernfalls bleibt es bei meinem Widerspruch zur Preiserhöhung und der bisher zu entrichtenden Gebühr, solange Ihrerseits nicht entsprechend nachvollziehbare Belege vorgelegt wurden und die aufgekommenen Fragen zufriedenstellend und vor allem nachvollziehbar beantwortet wurden.


    Mit freundlichen Grüßen
     
  10. kissi

    kissi Senior Member

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    Hallo Zusammen,

    auch ich habe bereits am 23.05.16 eine Mail zur Preiserhöhung bekommen.
    Ich soll bei Welt+2P+HD 2,50 bzw. rabattiert 1 Euro ab 01.08.16 mehr zahlen.
    Vertrag war/ist X+23 Mon. mit Bestpreis. Der Vertrag war bereits schon vor der
    Erhöhung fristgerecht gekündigt incl. Sky-Bestätigung zum 28.02.17.

    Also habe ich mich nun auch einmal vor 3 Tagen per Mail an den Chef des Vereins gewand und habe gefragt,
    was, wieso weshalb und warum? Als Antwort habe ich nun folgendes erhalten:
    Erst jede Menge bla bla, weil dieses und jenes teurer wird und es tut uns leid ... bla bla ... dann aber zum Schluß ....

    "Seien Sie versichert, dass wir uns bei der Kalkulation der Preisanpassung allen rechtlichen Anforderungen entsprechend
    verhalten und alles getan haben, Ihre Mehrbelastung so gering wie möglich zu halten. Obwohl diese moderate Preisanpassung
    unvermeidbar ist, machen wir in Ihrem speziellen Fall eine Ausnahme: Bis zum Ende Ihrer aktuellen Mindestvertragslaufzeit
    erlassen wir Ihnen die Preisanpassung von monatlich 1 Euro. Das heißt, bis dahin zahlen Sie Ihren bisherigen Preis.
    Im Anschluss wird Ihr Abonnement auf den Ihnen mitgeteilten neuen Standardpreis umgestellt. Dies erfolgt aber nur,
    wenn Sie Ihre ausgesprochene Kündigung zum 28. Februar 2017 zurückziehen"


    Hää , was soll ich, meine Kündigung zurückziehen, damit ich dann ab 01.03.17 zum Vollzahler werde, oder verstehe ich da was falsch?
    Hat irgendwer auch diesen Passus in seiner Bestätigung gehabt?

    Ciao 4 Now
    KISSI