1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Sepp23

    Sepp23 Neuling

    Registriert seit:
    4. September 2012
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    3
    Anzeige
    Ich hab dieses Mail auch bekommen die wollen auch 1,50 € mehr ist die Frage ob das rechtens ist
    was Sky da versucht. Ich kann doch nicht einfach einfach einen bestehenden Vertrag ändern.
    Ich werde auf jeden Fall gleich mal eine Kündigung schreiben. Mein Handy oder DSL Provider
    erhöht ja auch nicht jährlich seinen Preis. Was Sky hier macht ist wieder ein neuer Versuch die
    Kunden zu veraschen. Außerdem geht es hier nicht um die 1,50 € sondern ums Prinzip.
     
  2. TomG222

    TomG222 Junior Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2016
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    18
    Auf jeden Fall berechtigt es zur fristlosen Kündigung zum Tag der Erhöhung, wenn man keine AGB wirksam im Vertrag hat.
    Dies trifft zu, wenn man Sky-Vertrag mit Telefon gemacht hat. Auch Verlängerung am Telefon ist Vertrag ohne AGB. Oder hat jemand dabeiden AGB seine OKay gegeben?
    Spätere AGB per Mail sind egal.
     
  3. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2005
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    45
    Punkte für Erfolge:
    38
    Habe die AGB nie wirklich gelesen bzw. habe die vom letzten Vertragabschluß auch nicht bekommen. Ich denke, dass ich das so laufen lassen werde und mit der letzten Rate im Juni 2017 eine Rückbuchung vornehme und mir so das zu viel eingezogene Geld zurück hole, Sky will spielen, also spielen wir.
     
  4. hg313

    hg313 Foren-Gott Premium

    Registriert seit:
    16. August 2006
    Beiträge:
    11.455
    Zustimmungen:
    22.206
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    LG 47LM615S
    Samsung UE65KS7090
    Samsung AU55
    2 x Sky Q Receiver UHD
    Sky Q Mini
    Telekom MR401
    Denon AVR X2000
    Denon AVR X4000
    Eben die Mail auch bekommen. Bei mir sind es 2 Euro mehr.

    Kann es sein, das die Erhöhung sich nach den gebuchten Paketen richtet?

    Mir erscheint es so wenn ich eure Post´s lese.


    PS:
    Da ist er wieder der - nicht genannte - Cappuccino! :D
     
  5. gabelhirsch

    gabelhirsch Junior Member

    Registriert seit:
    2. Mai 2006
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    3
    Ich soll auch 2 Euro mehr zahlen...finde das im höchsten Maße unseriös.
    Ein Unternehmen wie Sky sollte bei einer Vertragslaufzeit von 12-24 Monaten absehen können, inwieweit sich die Gesamtkosten in dieser Laufzeit ggf. erhöhen, ansonsten sollte Sky mal über anständige Betriebswirte nachdenken.
    Insofern kann der Ausschluss der außerordentlichen Kündigung nicht rechtsgültig sein, denn danach müssen die gestiegenen Kosten unvorhersehbar gewesen sein was bei einen Zeitraum von 12-24 Monaten bei einem börsennotierten Unternehmen nicht der Fall sein kann.
    Desweiteren fehlt jeglicher Nachweis der gestiegenen Gesamtkosten. Durch den Verlust der Rechte an der englischen Premier League wäre eigentlich von reduzierten Gesamtkosten auszugehen.
    Habe auch erst einmal gekündigt.
     
    Trips gefällt das.
  6. YoungMC

    YoungMC Neuling

    Registriert seit:
    18. Juli 2013
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    3
    Ist das denn sicher kein Fake?

    Falls nicht, stellt sich die Frage, ob die Preiserhöhungklausel überhaupt wirksam ist.

    Aus dem Jahr 2007 gibt es ein BGH-Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall.

    Dort heißt es :

    Preisanpassungsklauseln sind nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (Vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2007, III ZR 247/06).

    In den AGB von Sky steht:

    4.1
    Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden
    Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden
    Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht
    vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“).
    Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kosten
    -
    elemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und
    sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
    4.2
    Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das
    Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“).

    Demnach listet Sky zwar die enzelnen Kostenelemente auf, aber schweigt zur Gewichtung. Folglich kann der Kunde die Preissteigerungen nicht nachvollziehen und die Klausel könnte aufgrund von Intransparenz unwirksam sein.
     
  7. Georg_S

    Georg_S Gold Member

    Registriert seit:
    9. September 2010
    Beiträge:
    1.050
    Zustimmungen:
    326
    Punkte für Erfolge:
    93
    Ein Grund, der gegen 23+X sprechen könnte.
     
  8. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    13.818
    Zustimmungen:
    677
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Telekom MagentaZuhause S
    EntertainTV Plus
    Toshiba 37XV733
    Sony STR-DH540 5.2
    ATV4 mit Netflix, Prime, Hulu, Zattoo Premium
    kommt auf den Grund der Erhöhung an.
     
  9. Georg_S

    Georg_S Gold Member

    Registriert seit:
    9. September 2010
    Beiträge:
    1.050
    Zustimmungen:
    326
    Punkte für Erfolge:
    93
    Falls so eine Erhöhung bereits ein paar wenige Wochen (nicht Monate) nach Vertragsabschluss kommt, könnte hier ja bis zu einem gewissen Grad auch eine Täuschung des Konsumenten vorliegen.
     
  10. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2005
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    45
    Punkte für Erfolge:
    38