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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Wolfgang38

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    siehe mein Beitrag #205: Hier wird explizit der Zeitraum genannt, während dessen ich den "fixen" Betrag zahle. Für die Einrichtung der Vorteilskonditionen habe ich sogar die AG on 19,99 gezahlt.
     
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  2. menirules

    menirules Senior Member

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    @Lt_Spock

    "Filmfans ohen Sportambitionen" sollten Sky gar nicht erst abonieren.
    Für den Preis was Entertainment + Film + HD kostet kann man sich auch Maxdome, Netflix und Amazon Prime holen, Spart sich sogar noch was und hat ein paar tausend Filme mehr zur Auswahl. Wenn nicht Zehntausende.
     
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  3. Berliner

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    Dann fehlen dann aber die Erstausstrahlungen u.a. von C-Horror Trash oder anderen vergessenen Direct-to-DVD "Perlen".
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das mag da durchaus stehen, es ist aber trotzdem keine unwiderrufliche Garantie. Und die Ausnahmen stehen in den AGB. Genauso, als würde sich die MwSt. ändern. Auch dann zahlst Du nicht mehr deinen fixen Betrag.
     
  5. BMG forever

    BMG forever Institution

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    Aber wenn in meiner Bestätigung steht , ich bezahle bis zum 31.8.2017 34,99€ , warum können sie dann den Preis so ohne weiteres anheben.
    Dann hätten sie bei 34,99€ das * machen sollen ,mit Verweis auf die neuen AGBs.
    Die ich aber zB nicht erhalten habe.
     
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  6. menirules

    menirules Senior Member

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    @Teoha

    MwSt ist aber was anderes, da erstens separat ausgewiesen und zweitens nicht von Sky fest gelegt.
    Ist beim Strom ähnlich, da hat man auch Preisgarantie, exklusive eine neue EEG Umlage, Steuererhöhungen usw.

    Und das ist bei Sky das gleiche. Die verlangen Kohle dafür, dass sie einem einen bestimmten Preis geben.
    Ich würde wetten, vor einem Gericht hätte sowas niemals Bestand.

    In ihre AGBs schreiben können sie was sie wollen, auch dass sie das Recht haben zu dir nach Hause zu kommen und dir dein Klopapier weg zu nehmen. Die Frage ist dann immer nur ob das rechtens ist was da steht.
     
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  7. taifun1971

    taifun1971 Junior Member

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    Welche viele einfach nicht vorliegen haben. Ein weiteres Versäumnis von Seiten Sky.
    Kannst da ja mal nach Urteilen zu den Sky AGB googlen. Telefonischen Vertragsabschlüssen liegen keine AGB zugrunde.
    Zumal Sky die noch nicht mal mit der Auftragsbestätigung zukommen liess.
     
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  8. Teoha

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    Richtig, hätten sie "SOLLEN". So wie es z.b. Energielieferanten machen um Ihre Preisgarantie zu beschreiben.

    Die Einbeziehung (oder nicht) der AGB bei Sky ist ja wieder eine andere Geschichte, wir gehen ja jetzt erstmal davon aus, das die einbezogen sind, Sonst wird es zu verwirrend.
     
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  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nicht zu einfach machen. Auch pitoreske Klopapiervergleiche helfen nicht.
    Sie können erstmal natürlich schreiben was sie wollen, aber was nicht gültig ist, musst erstmal Du nachweisen. Derartige Preisanpassungen in den AGB sind zunächst mal -das hat das BGH bestätigt- möglich. Das anzuzweifeln ist hier nicht zielführend. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages. Und wenn dort keine MwSt-Änderung drinsteht, kann auch nicht erhöht werden. Egal ob staatlich erhöht oder nicht. Das nennt man Vertragsfreiheit.

    (Und btw, wo ist die Mwst. bei den Sky-Abrechnungen separat ausgewiesen ? Hat zwar hier keine Relevanz, aber wo ?)
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja korrekt, aber wie gesagt, "anderes" Teil-Thema.