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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Ja, weil die Banken Sky (teure) Rückleitungsgebühren weiterverrechnen. Zurückholen würde ich Geld nur lassen, wenn ich wirklich im Recht bin.

    Ansonsten kann man bei Sky online die Zahlungsart wechseln, neuerdings auch Kreditkarte und PayPal.
     
  2. Wolfgang38

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    E-Mail für "2€" Erhöhung auch erhalten. Erhöhungen unter bzw. bis 5% in AGB enthalten.

    AGB waren ja letztes Jahr auch in diesem Forum großes Thema. Ich habe es bei Vertragsabschluss "wissentlich" akzeptiert.
    Sicher neu, dass eine Preiserhöhung innerhalb des Vertragsverhältnisses kommt und auch noch, wo die 29,90 Angebote rum geistern ... .
    Übrigens kein Sonderkündigungsrecht. Es steht in der FAQ, welche mit geliefert wird gleich mit drinnen ...

    Gekündigt wird schon demnächst, aber nur wegen Laufzeit.

    Ihr könnt jetzt die Ansicht von @Teoha schlecht reden - aber er hat recht und Recht.
     
  3. west263

    west263 Foren-Gott

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    Wenn dein Konto so sehr an der Grenze fährt, dann hast Du ein ganz anderes Problem und man sollte sich ernste Gedanken über den Luxus Sky machen.
     
  4. gabelhirsch

    gabelhirsch Junior Member

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    In den AGB steht aber auch dass es gewisse Voraussetzungen (Erhöhung der Gesamtkosten, Unvorhersehbarkeit für Sky,...) für eine Erhöhung geben muss und da fehlt bisher jeder Beleg.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Wo exakt ist der Vertragsverstoß ?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Korrekt. Das müsste man dann einfordern und in der Konsequenz einklagen usw. Wie gesagt, Praxis und Theorie. Aufwand und Nutzen.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Dann MACH ! Nicht labern => Machen !
     
    Mr.Wilson, crazytv und ronnster gefällt das.
  8. gabelhirsch

    gabelhirsch Junior Member

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    Es gibt einen fest vereinbarten Preis über eine fest vereinbarte Laufzeit der nun nicht eingehalten wird...und komm mir nicht mit dem Kleingedruckten bzw. belege mir inwieweit es bei Sky zu unvorhersehbaren Kostensteigerungen gekommen ist.
    Klagen muss ich gar nicht, sondern wenn ich außerordentlich kündige und die Einzugsermächtigung widerrufe muss Sky mich verklagen.
     
  9. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

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    Was maulst Du mich an? Liest man deine Postings, so könnte man denken, dass Du bei einigen Herrn von Sky tief hinten ......ach lassen wir das.
    Was ich mache, überlasse einfach mir, klar. Ich komme gut ohne deine Meinung zurecht. vielen Dank
     
    tesky gefällt das.
  10. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Teoha muss nichts für Sky belegen.