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Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Roland, 27. Mai 2002.

  1. TheGood

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    Roland im grossen und ganzen ist das einfach nur Pech. Mir gings mit meinem Handy vertrag auch so. Allerdings weil ich nicht genau wusste wann ich ihn den abgeschlossen hatte. so war ich dann 2 wochen zu spät dran und kann jetzt auch noch ein jahr wetier dabeibleiben..

    So ist das leben einfach und du musst es halt akzeptieren eine andere Chance wirst du nicht haben und du kannst auch Premiere da keinen Vorwurf machen....
     
  2. zahni

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    Mal 'ne Frage: Hat man bei so einem Schreiben nicht ein Sonderkuendigungsrecht (wegen Preiserhoehung) ?

    -Zahni
     
  3. bawi

    bawi Gold Member

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    Also ich kenn mich ja mit eurer Rechtslage nicht so aus, aber wenn eine Preiserhöhung eine Vertragsänderung ist müßte das dem Vertragspartner doch Schriftlich und vor allen nachweisbar mitgeteilt werden (Einschreiben).
    Lediglich neue Preise im Programmheft zu veröffentlichen reicht da glaube ich nicht, weil
    erstens kann das Heft ja am Postweg verloren gehen
    und zweitens steht ja wohl nirgends geschrieben daß, ich das auch lesen muß.

    mfg. Bawi

    <small>[ 28. Mai 2002, 12:06: Beitrag editiert von: bawi ]</small>
     
  4. Garfield

    Garfield Senior Member

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    Klar,

    und weil dus bist kommt Herr Kofler persönlich bei dir vorbei und kündigt dir die Preiserhöhung an.
    In der Regel stehen solche Sachen nicht nur in 1 Premiereheft, sondern in mehreren. Wenn dus nicht erhalten hast, kannst dus nachfordern. Wenn du dann solche regelmäßigen Meldungen nicht liest, bist du selbst Schuld.
    Ansonsten dürfte auch in deinem Vertrag stehen, wie Preiserhöhungen angekündigt werden, mit welcher Frist dies geschieht und ab welcher Höhe dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

    Gruß
     
  5. zahni

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    Ich habe z.B. Sonderkonditionen weil ich mal gekuendigt habe und mich dann habe "breitschlagen" lassen. Woher soll ich wissen, das ich nun auch mehr zahlen soll. Das muss Premiere mir persoenlich schriftlich mitteilen. Schliesslich steht in dem Magazin nicht ab wann die neuen Preise fuer mich gelten. Dann muss Premiere deutlich in das Magazin reinschreiben, dass die neuen Preise bei jedem Kunden ab Ende des akt. Vertragszeitraums gelten. Tun sie aber nicht. Sonst gaebe es eine grosse Kuendigungswelle. Ein Vermieter kann ja auch nicht die Miete erhoehen, nur weil er draussen in einem Schaukasten fuer Neuvermietungen einen hoehren Preis veroeffentlicht. Ok, ist ein bloeder Vergleich winken

    -Zahni
     
  6. Roland

    Roland Neuling

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    Weiß jemand noch zufällig ob letztes Jahr zur Preiserhöhung persönliche Briefe an jeden Abonennten geschickt wurden, in denen genau stand was die jeweiligen (und auch teilweise speziellen) Abos genau nach Ablauf der Vertragsdauer kosten?
    Nach meinem (laienhaften) Rechtsempfinden würde ich sowas eigentlich schon von einer seriösen Firma, mit der ich einen nicht unerheblichen Vertrag habe, erwarten.
     
  7. michaausessen

    michaausessen Gold Member

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    @ Roland:

    PREMIERE hat im vergangenen Jahr allen Abonnenten die Möglichkeit eingeräumt, ihr Abo im Rahmen der "Treue-Aktion" um ein weiteres Jahr zu den bestehenden Konditionen zu verlängern.

    Früher (als PREMIERE noch nicht zu Kirch gehörte)wurden die Preiserhöhungen in der Tat 2-3 Monate im voraus im Programmheft angekündigt. Da gab es aber auch noch einen Preis für alle Kunden. In den letzten 2-3 Jahren wurden so viele Sondertarife geschaffen, dass man wohl selbst bei PREMIERE den Überblick verloren hat.

    Ich z. B. zahle für PREMIERE SUPER inkl. aller Fremdanbieter und Spartenkanäle bis zum 31.03.2004 € 27,08 im Monat. Ich kenne aber auch Leute, die ihr Abo gekündigt hatten, von PREMIERE zurückgewonnen wurden und nun das gleiche Paket für € 15,33 beziehen!!!
     
  8. zahni

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    Bis zum 31.03.2004 ? Na ich weiss nich... breites_

    -Zahni
     
  9. killercomet

    killercomet Senior Member

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    In meiner AGB-Version steht das Widersprüche gegen Preis-/Vertragsänderungen o.ä. binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe erfolgen müssen.

    Wie die Bekanntgabe erfolgt ist nicht definiert, so das allgemein das Programmheft angenommen werden kann.

    Eine Verpflichtung dies jeden Kunden gesondert einzeln anzuschreiben besteht eigentlich nicht, da es ja eine für jeden Kunden zugängliche Informationsmöglichkeit in Form des Programmheftes gibt. Im Gegensatz zu einigen AGBs von Online-Diensten die einen verpflichten wollen ständig ihre Internetseiten auf eventuelle Veränderungen der Vertragsbedingungen zu durchforsten dürfte die von Premiere gewählte Variante ok sein.

    Denke mal das die Karten vor Gericht ganz schlecht wären breites_

    Besser unter Lebenserfahrung verbuchen und das nächste mal rechtzeitig aufwachen.

    Gruß
    Kuh
     
  10. zahni

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    Noch mal: woher soll ich wissen, wann die neuen Preise fuer MICH gelten. Noch zahle ich den alten Preis. Wenn ich auch den neuen zahlen soll, muss Premiere MICH auch persoenlich informieren.

    -Zahni