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Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von arno, 25. August 2004.

  1. KAX

    KAX Senior Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Hi,

    die Preiserhöhungen wurden am im Programmheft angekündigt und das hat kaum jemand gelesen ! Besser wäre es alle Kunden persönlich anzuschreiben, wie es andere Unternehmen auch tun.

    Da ich kein TV-Digital Abo habe, würde es mich schon Interessieren, wie P* zukünftig auf Programmänderungen und Preiserhöhungen aufmerksam macht....vielleicht über einen eigenen Kanal ;-) oder Einblendungen während eines Spielfilms ?

    Gruß KAX
     
  2. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Du hast echt einen Sprung in der Schüssel. Die Preiserhöhung seitens Premiere war/ist eindeutig ein Vertragsbruch. Alles weitere interessiert nicht, kapiert?!? :eek:
     
  3. Smokie1408

    Smokie1408 Senior Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Na klar war es Vertragsbruch. Streitet ja auch keiner ab. Nur wem das Programm das Geld wert ist, und das sind ziemlich viele, der zahlt die 3 EUR mehr. Warum da jetzt jemand klagt, obwohl er 82 Tage Zeit zu kündigen hatte, muss man nich verstehen oder?! Und 3 EUR sind heutzutage nich ma mehr ne Schachtel Kippen. Naja,leidige Diskussion. Mir isses das Geld auf jeden Fall wert, obwohl ich als Komplettkunde eh erst bei Vertragsverlängerung mehr zahlen muss.
     
  4. wuxelz

    wuxelz Neuling

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Also ich hatte den Beitrag vom NDR so verstanden, daß die erste Person (Bayernfan) im Beitrag (Film) zwar seinen Vertrag zwecks Preiserhöhung gekündigt hatte, jedoch die Kündigung von Premiere nicht akzeptiert wurde.

    Von daher bleibt doch nur noch der weg zum Anwalt bzw. Gericht!
     
  5. arno

    arno Gold Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Bei manchen frage ich mich wirklich, ob die schon rechtsverbindliche Verträge abschließen dürfen. Wird der Vertrag gebrochen - kein Problem, man hat ja ein supertolles Kündigungsrecht. :eek:

    Siehst du das bei deinem Arbeitsvertrag, bei Kreditverträgen, Versicherungen, etc. auch so?

    Um deine Frage zu beantworten: der eine Kläger wollte, dass der Vertrag, den er abgeschlossen hat, erfüllt wird. Das Gericht hat genau dies entschieden: er darf seinen alten Preis behalten, Premiere muss den Vertrag erfüllen. Und der andere Kläger wollte raus aus dem Vertrag, auch hier gabs vom Gericht grünes Licht.

    Aus den 3 Euro werden schon bald die regulären 5 Euro - und das sind z.B. beim Filmabo satte 27 Prozent. Was sind schon 27 Prozent? :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2004
  6. FleeMouse

    FleeMouse Junior Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Du hast das Ziel der Klage nicht so ganz verstanden: Er wollte, dass für Verträge -bzw. eben diesen Vertrag- bei dem eine Laufzeitverpflichtung besteht, diese für beide Seiten gilt, also eben auch P für die vereinbarte Zeit zum vereinbarten Preis liefern muß.
    BTW, wenn aber -was der Anwalt ja feststellen lassen wollte- P gar keine Preiserhöhung vor Ablauf der Mindestlaufzeit durchführen durfte -diese Feststellung hat P wohl ziemlich gescheut und lieber ein Säumnisurteil akzeptiert-, bestand natürlich auch kein
    außero. Kündigungsrecht :)
    Mit anderen Worten, die vermeintlichen "Sonderkündigungen" nach der Preiserhöhung wären dann wohl als einvernehmliche Vertragsaufhebungen zu werten -nicht dass das für die Betroffenen einen Unterschied macht.

    Was willst uns Du damit jetzt sagen? Die Einhaltung von Verträgen ist piepegal, solange Du kein Problem damit hast?
     
  7. Smokie1408

    Smokie1408 Senior Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Muss ich dazu noch was sagen?! Wer hält sich denn heutzutage noch an Verträge->Krankenkassen?->nein ->Arbeitgeber?->entweder man akzeptiert oder man kann gehen->Autoversicherungen?->nein->Aber auch in den Fällen gibt es Preiserhöhungen bzw. Lohnverzicht,Kurzarbeit usw., weil es notwendig ist und für Prem. war diese Preiserhöhung nunmal notwendig also wurde sie durchgeführt.
     
  8. arno

    arno Gold Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Du hast den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen einer normalen Preiserhöhung und einem Vertragsbruch offenbar immer noch nicht verstanden. Auch jede Autoversicherung erhöht natürlich immer mal die Preise, aber doch immer fristgerecht und verbunden mit einem nettem Brief über die genaue Erhöhung und mit einer Belehrung über das Sonderkündigungsrecht.

    Natürlich gibts auch Vereine mit noch schäbigerem Vorgehen als bei Kofi-TV: Krankenkassen, die erst die Beiträge erhöhen und danach mitteilen, dass sie es getan haben und man muss dann erst mal einige Monate die höheren Preise zahlen, bevor man da raus kommt. Aber ist das der Maßstab für einen "Premium-Anbieter"?
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Letzten was auch so ein Mädel im TV, hatte gedacht billig an eine dbox zu kommen, da sie Sozialhilfe bezog, und das klein gedruckte nicht gelesen.
    Na jedenfalls konnte sie Premiere nicht bezahlen und wie es bei Premiere üblich ist ging es zur Inkasso Firma und das Mädel darf nun 700,- a 20,- ab stottern obwohl sie kein Premiere nach Sperrung der Karte sehen konnte.
    Also 700,- für nicht erbrachte Leistung, eine teure dbox wenn man nicht aufpasst oder wie ibico zu schreiben pflegt:
    :rolleyes:
     
  10. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Preiserhöhung - erste Gerichtsurteile gegen Premiere

    Muss ja ein geiles Premiere-Paket sein. Zusammen mit Receiver nur 700 Euro... :)

    blondie