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Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Teoha, 25. Januar 2015.

  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Da hier auch von (neuen) AGB und Rechtsprechung des BGH zu Preisanpassungsklauseln die Rede ist, muss man auch Besonderheiten diesbezüglich für Österreich bedenken.
    5% sind in den dortigen AGB gar nicht verankert, und in 9.2/9.4 ist auch ein SoKü-Recht bei Preiserhöhungen benannt, ohne das ich das jetzt genauer studiert habe.
    (nur so als Anmerkung).
     
  2. Jabi

    Jabi Gold Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    habe den brief auch bekommen (österreich )

    hab ich nun das recht sofort ( sofortiges ende ) zu Kündigen ...
    oder kündige ich jetzt ( recht bis zum 1 märz 2016 ) und mein abo läuft bis dahin ...

    ist echt blöd geschrieben ?
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Da wirste den Brief (anonymisiert) mal zur Ansicht einscannen/abfotografieren müssen.
     
  4. Slatestarling

    Slatestarling Junior Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Hallo,

    Habe den Brief auch bekommen (Text s. unten)... Ich kenn mich auch nicht zu 100% aus, ich glaube aber, Sky hat den Brief so verfasst, dass wir GLAUBEN, dass wir erst mit Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Ich glaube aber, dass wir es jetzt schon können. Die Formulierung zwischen den Zeilen lese ich nämlich so... Also, hier der Text:

    ---

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    hiermit Informieren wir Sie über eine nicht ausschließlich begünstigte Änderung Ihrer Vertragsbedingungen.

    Notwendig geworden ist diese Änderung, die ab dem 1. April 2015 in Kraft tritt, aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Programmlizenzen, Signalübertragung und die technische Infrastruktur.

    Änderung Standard-Entgelte (ohne Rabatte):

    Bisherige Regelung 46,90 - Neue Regelung 48,99

    Ihr aktueller, rabattierter Monatsbeitrag bleibt bis zum 1. Februar 2016 bestehen. Erst im Anschluss daran wird die neue Regelung für Sie wirksam. Aufgrund der geplanten Änderungen, die für Sie demnach erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam werden, haben Sie das Recht, Ihr Sky Abonnement bis zum Wirksamwerden der Änderung am 1. Februar 2016 kostenlos zu kündigen.

    Im Falle einer Kündigung aufgrund dieses Sonderkündigungsrechts fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an.

    Wir ersuchen Sie, eine etwaige Kündigung postalisch oder per E-Mail vorzunehmen. Damit sie fristgerecht erfolgt, muss sie bis zum 1. Februar 2016 bei Sky zugegangen sein.

    ---

    Und jetzt frage ich euch, wenn man eh bis zum Ende der Mindestvertragsdauer warten sollte, warum schreiben sie dann rein, dass keine Restentgelte im Falle einer bestehenden MVD anfallen... Hm...
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Österreich oder Deutschland?

    AGB Austria
    9.4
    ....
    Im Falle von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird deren wesentlicher Inhalt dem Abonnenten mittels gesondertem Schreiben mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in schriftlicher Form mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Abonnent von Sky auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen, hingewiesen.


    Eigentlich wird es aber ja erst zum Feb. 2016 teurer, aber "In-Kraft-Treten der Änderung" zum 01.04.2015...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. März 2015
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    der Eingangssatz ist ja auch geil formuliert, wer sich das ausgedacht hat

    Das ist ja bald lupenreines beamtendeutsch :D oder Sky Sprech für "bei uns gibts keine schlechten Nachrichten". Eine Preiserhöhung bei Sky ist nämlich offensichtlich eine "nicht ausschließlich begünstigte Änderung des Vertrages" :eek: Klingt doch irgendwie besser als "ab April wirds bei uns mal wieder teurer".

    Wenn dein Abo regulär zum 31.01.2016 endet, kannste das alles was da steht unter Ulk verbuchen. Unsinn hoch 10, bei Sky scheint man wohl im vorauseilenden BGH Gehorsam jetzt auch so einen Müll zu produzieren. Da dein Vertrag nach Ende der MVL ordentlich kündbar ist, braucht es keine SoKü, wie Sky es hier suggeriert. Die tun ja so, als hätte man lebenslang bekommen. Die 48,99 Euro kann man mit einer stinknormalen Kündigung vermeiden, sei es dass Du zum 01.02.16 raus bist oder weiter Rabatt über Rückholer bekommst.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Kann ja sein, dass er sofort raus will, dann würde ich jetzt Sonderkündigung zum 01.04.2015 wegen Preisanpassung aussprechen. Bin mir auch gerade nicht sicher, ob man ohne eigene Beschwer schon sonderkündigen kann, rein wörtlich nach AGB ja schon.
    Wenn der Vertrag zufriedenstellt, reicht - wie Berliner schreibt - auch die ordentliche Kündigung zum Ende der MVL mit zwei Monaten Frist.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Ach diese "nicht ausschließlich begünstigt" Regelung stammt aus den Austria AGB. Aber echt ne komische Formulierung.

    Ja das mit dem 01.04.15 läuft wohl unter spitzfindig. Also Sky erhöht den Standardpreis zum 01.04.2015 von 46,90 Euro auf 48,99 Euro. Während der MVL. Problem...der Kunde hat erstens Rabatt, der weiterhin in derselben Höhe gilt und die 48,99 Euro werden erst (ungekündigt) nach Ablauf der MVL kassiert. In Sachen Abbuchung also keine Änderung. Allerdings wird der Vertrag -das mit spitzfindig- während der MVL geändert und ein anderer Vollpreis nach Ende der MVL reingeschrieben. Änderung ist Änderung. Denn wenn der Kunde sagen wir mal so geil auf Sky ist, dass er garnicht kündigen wollte, jetzt aber mit theoretischer Wirkung ab 01.04.2015 48,99 Euro reingedrückt bekommt, ist das ne Vertragsänderung ab 01.04.15 während der MVL. Dass das erst nach Ende der MVL gezahlt werden muss, könnte irrelevant sein, weil die Änderung vorher wirkt. Also ev. die Lücke, um zum 01.04.15 per SoKü rauszukommen. Sky hat das aber so bescheuert formuliert, dass sich das überhaupt nicht erschließt.
     
  9. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Ja, der Satz ist super. Es gibt bei der ganz offen kommunizierten Vertragsänderung nicht nur ausschließlich Begünstigte, sondern in diesem Fall nur einen: Sky. Für den Abonnenten hingegen gilt das Gegenteil. :D
     
  10. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    :confused: Was ist jetzt besser? Der innovative Receiver, oder die Formulierung der Preisanpassung.