1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Preiserhöhung April und AGB`s

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von clauser, 19. Mai 2004.

  1. h2d

    h2d Guest

    Anzeige
    Einleitend muß ich sagen, das ich kein Jurist bin, aber schon einiges über Vertragsrecht und Meinungen von Juristen gelesen habe.

    Irrtum, der Vertrag hat bei Abschluß eine befristete Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. In diesem Zeitraum kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Danach verlängert er sich automatisch, wenn er nicht mit einer vereinbarten Frist gekündigt wird. Grundlage des Vertrages ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige AGB. Bei einer Verlängerung wird kein neuer Vertrag abgeschlossen, sondern der bestehende Vertrag verlängert mehr nicht. Der Vertragspartner Premiere hat bei einer AGB-Änderung somit die Pflicht eine Akzeptanz des Kunden zu dieser Änderung einzuholen, indem er den Kunden auf diese Änderung in geeigneter Form aufmerksam macht. Erfolgt vom Kunden kein Widerspruch, so gilt diese Änderung als stillschweigend akzeptiert.

    So sehe ich es jedenfalls.

    <small>[ 20. Mai 2004, 11:33: Beitrag editiert von: h2d ]</small>
     
  2. Tom66

    Tom66 Senior Member

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    498
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    Hallo,

    um nochmal kurz den Vergleich mit den Mobilfunkverträgen zu klären.

    Bei Mobilfunkverträgen verlängert sich der Vertrag nach 2 Jahren automatisch wenn man nichts unternimmt. Dann sind die AGB's und die Preise gleich.

    Wenn man eine Verlängerung beim Handy eingeht, dann schließt man einen neulaufenden Vertrag ab.
    In der Vergangenheit hatten die Mobilfunkanbieter jeodch dann auch weiterhin die alten Preise und AGB belassen.
    Ich hatte allerdings mal einen Sondertarif gehabt. Da durfte ich nichts am Vertrag ändern bzw. eine Verlängerung machen sonst wäre der Sondertarif weggewesen. Den Vertrag musste man ohne Änderung laufen lassen.

    Bei P. steht jedoch extra in den Bestimmungen, daß sich der Vertrag nach Ablauf zu den dann gültigen Konditionen ändert. Also gibt es bei P. keinen Kunden der noch seine alte Preise und AGB'S hat. Außnahme müssten die Kunden sein, die den Vertrag schon seit Urzeiten haben, wo P. damals nicht die Verlängerung nach den aktuellen Konditionen dabei hatte.

    Gruss Thomas
     
  3. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

    Registriert seit:
    2. April 2002
    Beiträge:
    9.554
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    Ja, aaaaaabbbbbbeeeeeeerrrrr!: Die Konditionen sind dem Kunden 3 Monate voraus schriftlich mitzuteilen, die AGBs sind ihm schriftlich zuzustellen. Und das ist nicht geschehen. Vertragsbruch par excellence!
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.322
    Punkte für Erfolge:
    143
    1. Dein Vertag läuft nicht ab, Premiere selbst schreibt dir doch das dein Vertrag sich verlängert und was Verlängert wird ist nicht abgelaufen.
    2. Solange Premiere Dir keine neuen AGB´s zukommen lässt gelten für dich die Alten.
     
  5. Odw

    Odw Junior Member

    Registriert seit:
    8. Oktober 2002
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    4. Die Einhaltung des Vertrages einfordern.
    (wird von Premiere mit Kündigung beantwortet)