1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Preiserhöhung April und AGB`s

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von clauser, 19. Mai 2004.

  1. tomadm

    tomadm Junior Member

    Registriert seit:
    15. April 2004
    Beiträge:
    126
    Zustimmungen:
    12
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    Dennoch bleibt der Verzicht auf die 3-Monats-Frist ein klarer Vertragsbruch und wer Langeweile hat, bekommt die 3x3 Euro sicher nach jahrelangen Prozessen von irgendeinem deutschen Gericht zugesprochen. winken
     
  2. Pitter2

    Pitter2 Junior Member

    Registriert seit:
    26. August 2003
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.046
    Punkte für Erfolge:
    143
    PS Ausserdem müsste Premiere mit Die neuen AGB´s zugänglich machen damit Sie Rechtsgültig sind.

    Warum glaubst Du dürfen Leute mit Älteren Vertägen wegen des wegfallens Der Programmzeitschrift kündigen und Leute mit neueren Vertägen nicht?

    Weil in den Alten AGB´s Die Zeitschrift Bestandteil Der AGB ist
    Und bei den neuen eben nicht.

    Würde deine Version stimmen hätten alle Die neuen AGB´s und Premiere bräuchte ( und würde) keiner Kündigung zustimmen.
     
  4. Nimrai

    Nimrai Silber Member

    Registriert seit:
    20. Juli 2003
    Beiträge:
    563
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    @clauser
    Mit den AGB's hast du schon recht. Wenn dir bei einer Vertragsverlängerung keine Neuen zugänglich gemacht werden, basiert der verlängerte Vertrag auf den alten AGB's.
    Nur, da du ja Premierekunde bleiben willst, spielt es keine Rolle was in deinen AGB's von 1999 steht, denn auch nach neueren AGB' wäre eine Preiserhöhung in dieser Form nicht in Ordnung gewesen.
    Premiere bricht halt einfach seine AGB's, besonders krass übrigens bei den alten Startkunden die plötzliche für eine verdreifachung des Abopreises das Pluspaket aufgedrückt bekommen.
    Damit ist Premiere theoretisch zwar für entstandene Schäden haftbar, nur welche (finanzielle) Schäden soll bei einem Pay-TV-Abo schon entstehen. Ansonsten ist dem Vertragsbruch damit genüge getan dass du den Vertrag, auch vor seinem normalen Endtermin, beenden kannst, und dieses Recht verwehrt dir Premiere ja nicht.
     
  5. Hive

    Hive Senior Member

    Registriert seit:
    28. Februar 2004
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Du hast genau 3 Möglichkeiten:

    1. Die Preiserhöhung akzeptieren

    2. Die Kündigung einreichen

    3. Vor Gericht um dein Recht kämpfen.

    Was du jetzt machst, ist deine Entscheidung
     
  6. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

    Registriert seit:
    2. April 2002
    Beiträge:
    9.554
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    Vertragsänderungen sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Es genügt nicht, nebulös irgendwo in eine Zeitschrift gequetscht ihn aufzufordern, sich selbst die Informationen zu suchen. Diese Preiserhöhung ist nicht in Ordnung, jeder mit einem davor abgeschlossenen Vertrag hat ein Recht auf die Preisliste vor dem 1.4. bis zum Ende des Monats Juni, dann sind 3 Monate um. Vertragsbruch und Lüge, lieber baer, da kannst selbst du nichts mehr schönreden. ver&auml
     
  7. PH

    PH Silber Member

    Registriert seit:
    17. Juli 2003
    Beiträge:
    640
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    28
    @Hive
    und die Erhöhung wird durch PREMIERE zurückgezahlt. In meiner Kündigungsbestätigung zum 31. Mai 2004 steht es, ob es dazu kommt?
     
  8. h2d

    h2d Guest

    Mit dieser Aussage befindet man sich allerdings auf dem Holzweg, wenn es in der bisherigen Form statt findet. Wo bei sich sofort die Frage anschließt, welches Programmheft denn ? Premiere hat ab 1. Juni kein Programmheft mehr.

    Bei einer Änderung der AGB müßte diese neue AGB den Kunden zugeschickt werden um vertragliche Rechtsgültigkeit zu erlangen. Das macht meine Bank so, mein Stromversorger so, um nur ein paar zu nennen. Man hat dann zwei Möglichkeiten Zustimmung oder Kündigung.

    Aber dieses Unternehmen bewegt sich leider permanent in einer Grauzone um Vorteile für sich zu ergattern in der Hoffnung, der Kunde wird es schon nicht merken.

    <small>[ 20. Mai 2004, 10:13: Beitrag editiert von: h2d ]</small>
     
  9. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.046
    Punkte für Erfolge:
    143
    Das gemeine daran ist Das Premiere die Rechtsunwissenheit Der Leute Schamlos ausnutzt,
    und wenn sie nachfragen werden sie von Premiere ganz frech angelogen.
     
  10. h2d

    h2d Guest

    Darum kann ich nur jedem raten, bei einem solchen Vertagspartner eine gesteigerte Portion Mißtrauen an den Tag zu legen und keine mündliche Absprachen zu treffen, die dann im Nachhinein nicht belegbar sind, mag das Angebot noch so verlockend sein. Also für mich gilt: Keine vertraglichen Verhandlungen und Absprachen via Hotline, in diesem Zusammenhang nur schriftlich.