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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

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  1. OMD

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    Und mir haben die nach 11 Tagen Dunkelheit wieder die neue Preisstruktur angeboten per Post. Das war jetzt Angebot Nummer 20!!!

    Waren jetzt aber günstigere Sachen offeriert. Kurzum man wollte mir erklären wie ich Geld spare in der neuen Struktur in dem weniger Pakete weniger Geld kosten. Die haben wohl nicht alle Latten am Zaun. Schon wieder Porto verschwendet....

    Neue Struktur 40 €für Komplett inkl. Multiscreen und UHD dann bin ich dabei. Sonst nicht. Nochmals Sky will Geld von mir und nicht umgekehrt.

    Und in Anbetracht das die Sonderkündigungen scheinbar wie geschnitten Brot rausgehen und auch Kunden nicht so mitziehen die sich nicht in die neue Preisstruktur drängen lassen. Bei mir brennt jedenfalls nicht der Baum :D
     
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  2. webstr65

    webstr65 Junior Member

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    [QUOTE="samlux, post: 9093371, member: 25650" Wenn ihr ehrlich seid, wird keiner von euch kündigen (selbst mit der monatlichen Kündigunsfrist). Denn günstiger als jetzt werdet ihr Sky wohl nie wieder bekommen.
    [/QUOTE]

    Da muss ich Dich enttäuschen: Ich habe vergangenen Mittwoch gekündigt. Preiswert ( bedeutet nicht billig, sondern für mich den Preis wert sein) ist Sky für mich mittlerweile eben nicht. Aber das ist meine Sichtweise. Und ich kann anderen das ohne weiteres zugestehen, dass sie für sich eine andere Entscheidung treffen.
     
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  3. SiriusB

    SiriusB Gold Member

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    Hab Sky soeben gekündigt. Mein neuer Preis für alle 4 Pakete+Netflix sollte von derzeit 38,99€ auf 42€ (also ab Januar dann etwas mehr als 43€) steigen. Da ich ohnehin mit dem Gedanken gespielt habe, meinen gekündigten Vertrag zum 31.7.2021 nicht wieder zu verlängern kam mir dieses Sonderkündigungsrecht schon gelegen. Fußball finde ich in letzter Zeit immer langweiliger (kein Wunder, bei diesem "spannenden" Meisterkampf), das restliche Sportprogramm hab ich auch kaum genutzt, bei Filmen und Serien sind die Streaming-Angebote um einiges besser. Mir ist es also ziemlich egal, ob es für mich, wie im Brief angekündigt, kein weiteres Rückholangebot mehr gibt. Nach 20 Jahren Sky und vorher Premiere sage ich somit Auf Wiedersehen, vielleicht nutze ich zukünftig bei Bedarf mal das wesentlich flexiblere Sky Ticket...
     
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  4. deister7

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    Habe heute auch den Wisch erhalten. Von 45,99€ (31,99+14€ Zweitkarte für E+S+B+C+HD) geht es rauf auf 49,24€. (44,84 € zu 48€ bei 16% USt) Preisaufschlag von 7% für im kommenden Jahr deutlich weniger Leistung :(

    Werde mich hier weiter informieren wie es bei anderen so läuft und wie sky reagiert.
     
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  5. franz460

    franz460 Senior Member

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    Also ich soll jetzt 27,50 € für Komplett bezahlen und nächstes Jahr wäre es natürlich noch mal mehr.
    Brief ist Heute gekommen.
    Für mich war’s das fast 10% Preissteigerung bei gleichzeitig weniger Programm Inhalten, Das ist es mir einfach nicht wert.
    Werde dann im Dezember einen Receiver zurückschicken.
     
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  6. OMD

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    Ich habe meine Vorlage auch noch mal ergänzt. Das unten fettgedruckte ist neu:



    Sehr geehrter Herr Raj,

    ich nehme Bezug auf die mir von Sky mitgeteilte Preiserhöhung vom XX.XX.XXXX

    Dieser widerspreche ich hiermit. Gleichwohl bedeutet dieser Widerspruch NICHT gleich, dass ich von dem von Ihnen eingeräumtem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen werde. Dieser Widerspruch gegen die Preiserhöhung bedeutet dass ich um Vertragserfüllung für meinen bis zum XX.XX.XXXX laufenden Vertrag bitte und dieser Vertrag bis zum Laufzeitende bei den vereinbarten XX,XX € bleibt.

    In Punkt 4.3 der AGB weisen Sie darauf hin, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

    Ein Sonderkündigungsrecht wurde mir bei o.g. Preiserhöhung eingeräumt. Dennoch mache ich davon vorerst keinen Gebrauch und bitte stattdessen wie bereits o.g. um Vertragserfüllung zum vereinbarten Preis.

    Dies begründe ich wie folgt:

    Punkt 4.3 der AGB (Sonderkündigungsrecht) schließt die Punkte 4.1, 4.2 und 4.4 der AGB nicht aus. Eine Preiserhöhung ,egal in welcher Größenordnung, ist grundsätzlich plausibel zu erklären und für den Vertragskunden verständlich zu begründen, auch wenn ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde.

    Ein pauschaler Hinweis auf gestiegene Kosten für Lizenzen stellt keine Begründung dar, insbesondere da Sky ja nicht einmal mitteilt um welche Lizenzen und welche Pakete betreffend es sich bei der Preiserhöhung dabei genau handelt und ob diese Pakete (alte Preisstruktur / neue Preisstruktur und ob überhaupt im Abo vorhanden) überhaupt mein Abo betreffen. Gemäß den AGB müssen diese Kosten erst während meines laufenden Vertrags für Sky unerwartet aufgekommen sein.

    Dass die Kosten für Sky jedoch unerwartet aufgetreten sind kann schon dahingehend nicht sein, da in der Preiserhöhung von Lizenzen (wenn auch nicht näher benannt um welche Lizenzen und welche Pakete betreffend es sich handelt) gesprochen wird. Eine Änderung der Preisstruktur kommt für Sky ebenfalls nicht unerwartet.

    Bei einer Lizenz ist dem aktuellen Lizenzbesitzer (hier Sky) immer bekannt wie lange die jeweilige Lizenz läuft und welche Kosten während dieser Laufzeit für die Lizenz anfallen. Von unerwarteten Kosten die auf Sky während meiner Vertragslaufzeit zugekommen sind, kann hier also ohne konkrete nachvollziehbare Angabe keine Rede sein.

    Ich weise Sie hier auch höfl. auf das höchstrichterliche Urteil des BGH vom 15.11.2007 (Aktenzeichen III ZR 247/06) hin wonach eine einseitige Preiserhöhungen mitten in der Vertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen möglich ist wenn diese transparent und nachvollziehbar erklärt wurde.

    Auch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht schafft mitunter keinen Ausgleich wenn es kein vergleichbares Angebot auf dem Markt gibt zumal ja nicht einmal erkennbar ist um welche Lizenzen in welchem Paket es sich handeln soll.

    Insoweit bitte ich Sie darum meinen Vertrag zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen weiter laufen zu lassen oder mir stattdessen schriftlich transparent den höchstrichterlichen Anforderungen des BGH entsprechend aufzulisten welche Kostensteigerungen in welchem (Lizenz)Bereich und Paket genau während meines Vertrags unerwartete nicht vorhersehbare Kosten auf Sky zugekommen sind.

    Hierzu bitte ich Sie zusätzlich auch die eigenen AGB zu Grunde zu legen und auch mitzuteilen, welche Kostenersparnis es gegeben hat (z.B. durch öffentlich bekannten Wegfall zahlreicher verschiedener Rechte, Ausdünnung des Filmpakets etc.), da diese Ersparnis gemäß AGB an den Kunden weiter gegeben werden muss, somit einer Preiserhöhung gegen gerechnet werden muss.

    Dies ist alles nicht aus der Preiserhöhung ersichtlich. Es ist weder ersichtlich in welchen Bereichen eines gebuchten Programmpakets / einer gebuchten Option es genau und in welchem Umfang Kostensenkungen gegeben hat, noch ist ersichtlich in welchem Umfang dort unerwartete Kostensteigerungen seit meinem Vertragsabschluss entstanden sind und ob diese überhaupt von mir etwaig gebuchte Pakete und Optionen betreffen.

    Ich weise nochmals in aller Deutlichkeit darauf hin, dass dies keine Sonderkündigung ist. Es ist ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung die einer schriftlichen Aufschlüsselung bedarf.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich meines Widerspruchs verweise ich auf die o.g. Begründung.

    Ergänzend bitte ich Sie um Erläuterung und Aufschlüsselung wieviel Rabatt Sie von der DFL für die aktuelle Saison erhalten haben da Sie in der Pandemie wo teilweise in der letzten Saison kein Spielbetrieb stattgefunden hat trotzdem Geld an die Liga / Verein gezahlt haben, Ihnen dafür ein Rabatt für die aktuelle Saison eingeräumt wurde. Wie und in welcher Größenordnung wurde dieser an die Kunden des Bundesligapakets weiter gegeben?

    Darüber hinaus erweckt sich sehr stark der Eindruck das die Preiserhöhung für Kunden in der alten Preisstruktur nahezu ausschließlich dazu dient den Verlust der neuen Preisstruktur aufzufangen. Dies wäre unzulässig und auch nicht einmal mit den eigenen Sky AGB vereinbar. Auch hier bedarf es einer genauen Erklärung von Ihnen wie Sie die Kosten auffangen wenn ein 79,99 € Vollzahler in die neue Preisstruktur wechselt wo er dann nur noch 60 € für das gleiche Angebot bezahlt. Wie werden die 19,99 € aufgefangen?. Ggf. stellt der Vollpreiszahler dann fest das er kein Multiscreen, kein Kids und kein UHD braucht was vorher alles nicht abwählbar war. Somit wäre der 79,99 € Vollpreiszahler nur noch bei 40 €. Wie werden diese 39,99 € Verlust aufgefangen? Über eine Preiserhöhung in der alten Struktur darf das nicht sein und auch Ihre AGB geben derartiges nachweislich nicht her.

    Darüber hinaus teilte ihr Pressesprecher auf teltarif mit, dass die Preiserhöhung nur Vorteilskunden trifft. Ich zitiere: „Wir reduzieren mit dieser Anpassung die Bandbreite in unserem Kundenstamm“.

    In dem Schreiben mit der Preiserhöhung ist davon jedenfalls nichts zu lesen. Dabei müssen alle wesentlichen Gründe für die Erhöhung aufgeführt werden.

    Eine Preiserhöhung aus diesem Grund (Anpassung der Bandbreite in unserem Kundenstamm) geben Ihre AGB in den o.g. AGB Punkten aber auch nicht her. Auch stellt sich die Frage wieso nicht alle Kunden in der alten Preisstruktur eine Preiserhöhung bekommen? Wer ein Komplettpaket für 24,99 € hat bekommt eine Preiserhöhung. Wer das gleiche Komplettpaket für 79,99 € hat bekommt offensichtlich keine Preiserhöhung.

    Auch dies geht nicht und auch Ihre AGB geben das nicht her. Gestiegene Lizenzkosten betreffen grundsätzlich immer alle Kunden. Es dürfte wohl kaum in dem Vertrag den Sky mit der DFL hat drinstehen, das Sky für Kunden die nur 24,99 € für das Komplettpaket zahlen wesentlich höhere Lizenzgebühren zahlen muss und für Kunden die das Komplettpaket für 79,99 € haben, wesentlich niedrigere Gebühren zahlen muss.

    Da Sky in eine neue Ära der Transparenz geführt wurde und dies auch so beworben wird, gehe ich davon aus das ich hierauf auch eine transparente Antwort von Ihnen erhalte wo alles transparent dargestellt ist.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Oktober 2020
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    Damit meint Sky wohl nur, dass die Preiserhöhung bis zwei Stellen hinterm Komma ausgewiesen ist.
     
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  8. Berliner

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    Den letzten Absatz würde ich rausnehmen bzw. umformulieren. Es gibt bei Teltarif das offizielle Statement vom Sky Pressesprecher, dass nur Ramschkunden die Preiserhöhung bekommen. Ergänzend dazu die Aussage von Sky ""Wir reduzieren mit dieser Anpassung die Bandbreite unterschiedlicher Preise in unserem Kundenstamm". Hier kann sehr gut angesetzt werden. Die Ramschkunden bekommen nämlich nicht Post mit dem Hinweis, dass sie zuwenig bezahlen und nun schluss mit lustig sei, wie es der Sky Pressesprecher verkündet, sondern sie müssen deswegen mehr bezahlen weil angeblich die Gesamtkosten für Sky gestiegen seien. Hier möge Sky bitte erklären, warum für Vollpreiszahler die Gesamtkosten nicht gestiegen seien und zudem den AGB Passus aufzuzeigen, in welchem "Preisanpassungen zur Reduzierung der Bandbreite von Ramschangeboten" erfasst sind bzw. den AGB Passus der es Sky erlaubt, Gesamtkostensteigerungen und folgend Preiserhöhungen auf einen ausgewählten Kundenkreis zu begrenzen. Für die Ramschkunden wird das nämlich nicht transparent im Brief dargelegt, warum ihr Nachbar mit Vollpreis keine Post bekommt, obwohl der auch ein Bundesliga Abo hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2020
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  9. stiefelknecht

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    Wie ist noch einmal genau die email Adresse der Geschäftsführung von sky?
     
  10. deister7

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