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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Wieso wir, Du bist doch gar nicht bei Sky Kunde und brauchst Dich also nicht wegen 2 € aufregen. ;)

    Übrigens, als Netflix seine Preise erhöhte, habe ich gar nichts von Dir gelesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2020
    Chifan59 gefällt das.
  2. OMD

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    Es geht doch gar nicht um die Preiserhöhung an sich. Darum ging es auch nicht bei den letzten Preiserhöhungen. Es geht um die Transparenz die der BGH fordert und die selbst die eigenen AGB von Sky fordern. Es muss dem Kunden transparent dargestellt werden wo genau die unerwarteten Mehrkosten entstanden sind und wo Kosteneinsparungen z.B. durch Wegfall diverser Rechte / Sender etc. gewesen sind.

    Du kannst ja wohl keinem Kunden der die Pakete E+C hat eine Preiserhöhung damit erklären das die Bundesligarechte teurer geworden sind.

    Genau so wenig kannst nem Kunden der die Pakete E+B hat die Preiserhöhung damit erklären, dass die Filmrechte teurer geworden sind.

    Und wie erklärt man nem Kunden der die Pakete E+S hat wieso es nicht billiger wird wenn dann CL und Handball wegfällt?

    Einerseits wird hier gejammert das der Filmfan mit dem Cinema Paket den Sport und vor allem den Fußball über sein Cinema Paket welches immer weiter ausgedünnt wird und monatliche neue Filmstarts vermutlich irgendwann im einstelligen Bereich sind, "quersubventioniert".

    Es ging nie um 1 oder 2 €. Es ging und geht immer nur darum das Sky seine Preiserhöhungen transparent darstellt was eben höchstrichterlich gefordert wird und auch die eigenen AGB fordern. Was ist denn bitte daran transparent wenn man schriftlich mitgeteilt bekommt das sich die Erhöhung u.a. daraus ergibt das die Kosten für Lizenzen gestiegen sind. Und laut AGB müssen die sogar unerwartet und erst nach Vertragsabschluss gestiegen sein.

    Selbst wenn man das unerwartet aus den AGB mal außen vor lässt wobei bei Lizenzen gar nichts unerwartet kommen kann da man genau weiß wie lange man eine Lizenz hat: Welche Lizenzen für was und für welches Paket? Hat man das Paket überhaupt gebucht?

    Es ging nie um 1 oder 2 € sondern immer um die Transparenz. Und diese Transparenz dürften sich auch Vollpreiszahler wünschen denke ich mal.
     
    Berliner und kurany gefällt das.
  3. kurany

    kurany Junior Member

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    Doch OMD, das nennt sich Mischkalkulation. Aber ansonsten gebe ich Dir völlig recht.
     
  4. Teoha

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    EDIT:

    Es geht ja um die Erhöhung, die die AGB vorsehen, ok, dann war mien beitrag obsolet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2020
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  5. brid

    brid Guest

    Sky macht das so, wie es immer gehandhabt worden ist. Raj könnte für die Neuerung "Sonderkündigungsrecht gilt" gesorgt haben. Wie @Berliner schrieb: wer widerspricht, behält den alten Preis. Und Sky streicht vom Rest die Erhöhung ein. Wobei mir nicht klar ist, wie bei dem ganzen Aufwand ein nennenswerter Betrag übrigbleiben soll. Kündigungen wird es auch geben - also wozu das Spektakel?
     
  6. Berliner

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    Tue ich auch garnicht.
    Weil Preiserhöhung nicht gleich Preiserhöhung ist. Bei Sky gibts künftig deutlich weniger Premiumsport, das Filmpaket ist auf einem Niveau wo kaum jemand trauern würde wenn Sky es komplett einstellen würde, SkyQ und der sog. "Kundenservice" sehr kontrovers. Netflix bietet mir für +1 Euro im Monat immer noch ein hervorragendes Programm ohne einen fragwürdigen Receiver und ich kann guten Gewissens zahlen ohne die Gewissheit, dass ein Teil der Gebühren gleich wieder auf die Lohnkonten von Fußballern überwiesen wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2020
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Nein, ich denke das ist wenigstens hier die Anerkennung, dass auch für SkyD das deutsche Recht gilt. Fakt ist damit aber auch, dass Sky seine Preiserhöhung damit klar als nicht AGB konform darstellt, denn dann gäbe es kein rechtlich fundiertes SoKü Recht. Mich interessiert ja immer noch ob es eine Begründung gab. Nach AGB darf nur bei höheren Kosten angehoben werden. Gut...Sky könnte die nochmals horrenden Bundesligakosten für die neue Saison heranziehen, dass sie aber den Rabattpreis in 12 Monaten wieder von sich aus reduzieren, da die Grundlage für die Erhöhung entfallen ist und die Preise eher noch weiter sinken müsste, glaubt hier ja wohl keiner. Zudem kommt die Erhöhung ab 01.12., passt auch nicht wirklich zu dem Zeitraum wo die Kosten nochmal hoch sind.
     
  8. brid

    brid Guest

    Man müsste wissen, ob die Verträge, die erhöht werden, einen gemeinsamen Nenner haben. Ob da was nicht stimmt, was durch diese Aktion geradegebogen werden soll? Jede Widerspruchsbearbeitung, Diskussion, Anschreiben sind Personalkosten, die vermieden werden müssen, wenn man ernsthaft Einsparungen anstrebt.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ich glaube Sky weiß genau was sie da tun. Zuletzt dürften bei solchen Aktionen immer nur kaum zählbare Sonderkündigungen reingekommen sein. Ok, normal hat Sky bisher bei Programmeindampfungen (F1) oder Preiserhöhungen öfter gleich mal in den FAQ darauf hingewiesen dass SoKü nicht möglich sei. Diesmal steht es offiziell drin. Aber scheinbar glaubt Sky seine "die 1-2 Euro mehr, ist immer noch billig" oder "oh Gott, 2 Bundesligaspieltage verpasst, wo ist die Nummer der Seelsorge" Schäfchen zu kennen. Und die paar mehr die wegen der offiziellen Erlaubnis zur SoKü zu den sonstigen Kündigern dazukommen, werden ruckzuck angerufen und das Schreiben als gegenstandslos hingestellt. Da muss weder ein Vertrag geändert, geschweige denn neu übersandt/ausgedruckt werden. Im besten Fall gibts ein sicher schon vorbereitetes Standardschreiben dass der Preis wie bisher bleibt, wo nur noch die Namen eingetragen werden. Der Aufwand rechnet sich für Sky wie schon beschrieben, da schätzungsweise 99% der Angeschriebenen die Preiserhöhung wie gewohnt als gottgegeben hinnehmen. So funktioniert das Modell Sky.
     
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  10. OMD

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    Sky kann keine gestiegenen Bundesligakosten für die kommende Saison als Begründung für eine Preiserhöhung heranziehen. Das scheitert nicht mal am BGH oder gar am BGB sondern schon an den eigenen AGB.

    Oder hat Sky neuerdings (nicht zulässige) Fünf oder Sechsjahresverträge? Denn seit dem ist bekannt was die Bundesliga bis Sommer 2021 kostet. Und Sky schreibt in seinen AGB dass eine Preiserhöhung nur geht wenn die Kostensteigerung auf Sky unerwartet und erst nach Aboabschluss!! auf Sky zugekommen ist.

    Seit wann weiß Sky nicht was man für 4 Jahre Bundesliga zahlt?
     
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