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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

Status des Themas:
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  1. headbanger

    headbanger Wasserfall

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    Dann wäre Sky dümmer als die Polizei erlaubt !
    Sky Deutschland braucht jeden Abonnenten . Daher gibt es ja die Ramschangebote .
    Und ohne CL und mit noch weniger Bundesliga ab der Saison 2021/2022 wird das sowieso nicht funktionieren !
    Es ist eher der verzweifelte Versuch den Umsatz pro Kunde zu erhöhen .
     
    azureus gefällt das.
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Es gab schon öfter Preisanpassungen im Einstelligen Bereich ohne große Auswirkungen.
     
  3. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Genau wie umgekehrt, dass die Ramschpakete immer billiger und billiger wurden.
    In 2021 sollte Ähnliches passieren, wenn man Nahe der 5 Millionen Kunden bleiben will.
     
  4. west263

    west263 Foren-Gott

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    Wenn Du Dich z.b. besser fühlst, wenn Du ca. 80€ für das Komplettpaket bezahlst, sei es die gegönnt.
    Mir reicht mein Preis von 29€ für komplett und es ist kein Ramschpaket. Es ist die gleiche Qualität.

    Aber diese Diskussion gab es ja schon öfter hier im Forum. Und es hat sich noch nicht geändert, Sky macht seine Preise und wenn sie meinen, mir so einen anbieten zu müssen, natürlich tue ich ihnen dann den Gefallen und greife zu.
     
    V-N-V und headbanger gefällt das.
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    @west263
    Klar sind das keine Ramschpakete, aber du weißt doch genau wie ich das meinte.
     
  6. Hätte Sky die Preiserhöhung nicht bei der erst kürzlich erfolgten Paketstrukturreform anpassen können? Das wäre homogener gewesen.
     
  7. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Das sind doch zwei verschiedene Dinge.
    So wie ich das verstanden habe, wird hier nur bei den Kunden mit dem größten Rabatt, in einer Stichprobe versucht, die Höhe der Gutschrift zu senken. Und erst je nachdem wie das Ergebnis ausfällt wird das vielleicht fortgeführt oder nicht.
    Bis jetzt ist Sky ja mit jeder Aktion, die die Gutschriften senken sollte, jämmerlich gescheitert.
     
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  8. kurany

    kurany Junior Member

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    Sehe ich ganz genauso so! Die wollen abschätzen wie weit sie gehen können, ohne groß den Kunden zu verlieren? Erst mit einem Superangebot den Kunden anlocken und weiter verpflichten. Dann um 1 bis 2€ den Abopreis wieder erhöhen. Die vielszahl der Kunden wird sagen, wegen 1-2€ werde ich doch nicht sonderkündigen. Warum nicht andersrum? Ganz einfach, weil sie dann nicht so schnell Abschlüsse bekommen, da ein großteil der Kunden um 1-2€ feilscht bis zum gehtnichtmehr. Hinterher ist es viel leichter. Vielleicht haben die Verkaufsagenten das garnicht "verbockt", sondern es war von Anfang an der Plan gewesen? Es bleibt spannend......
     
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  9. OMD

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    Sky kündigt Dir aber nicht, sondern lässt Dir die Wahl im Falle einer Preiserhöhung eine Sonderkündigung zu machen oder du lässt es laufen und zahlst mehr.

    Das hindert dich aber nicht an nem Widerpruch zur Preiserhöhung direkt an die GL mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf das es sich um keine Sonderkündigung handelt. Wirst ja dann sehen wie die GL auf die Argumente reagiert. Sind die gleichen Fakten wie aus meiner Vorlage von damals (siehe alter Thread Preiserhöhung), nur was anders da nun nicht Sender der PS7S1 Gruppe etc. weggefallen sind.

    Und wenn Dir damals bei der Beschwerde an die GL auch die Preiserhöhung eben genau aus den gleichen genannten Gründen erlassen wurde kannst das ja am Ende noch hinzu fügen.



    So z.B.

    Sehr geehrter Herr Raj,

    ich nehme Bezug auf die mir von Sky mitgeteilte Preiserhöhung vom XX.XX.XXXX

    Dieser widerspreche ich hiermit. Gleichwohl bedeutet dieser Widerspruch NICHT gleich, dass ich von dem von Ihnen eingeräumtem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen werde. Dieser Widerspruch gegen die Preiserhöhung bedeutet dass ich um Vertragserfüllung für meinen bis zum XX.XX.XXXX laufenden Vertrag bitte und dieser Vertrag bis zum Laufzeitende bei den vereinbarten XX,XX € bleibt.

    In Punkt 4.3 der AGB weisen Sie darauf hin, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

    Ein Sonderkündigungsrecht wurde mir bei o.g. Preiserhöhung eingeräumt. Dennoch mache ich davon vorerst keinen Gebrauch und bitte stattdessen wie bereits o.g. um Vertragserfüllung zum vereinbarten Preis.

    Dies begründe ich wie folgt:

    Punkt 4.3 der AGB (Sonderkündigungsrecht) schließt die Punkte 4.1, 4.2 und 4.4 der AGB nicht aus. Eine Preiserhöhung ,egal in welcher Größenordnung, ist grundsätzlich plausibel zu erklären und für den Vertragskunden verständlich zu begründen, auch wenn ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde.

    Ein pauschaler Hinweis auf gestiegene Kosten für Lizenzen stellt keine Begründung dar, insbesondere da Sky ja nicht einmal mitteilt um welche Lizenzen und welche Pakete betreffend es sich bei der Preiserhöhung dabei genau handelt und ob diese Pakete (alte Preisstruktur / neue Preisstruktur und ob überhaupt im Abo vorhanden) überhaupt mein Abo betreffen. Gemäß den AGB müssen diese Kosten erst während meines laufenden Vertrags für Sky unerwartet aufgekommen sein.

    Dass die Kosten für Sky jedoch unerwartet aufgetreten sind kann schon dahingehend nicht sein, da in der Preiserhöhung von Lizenzen (wenn auch nicht näher benannt um welche Lizenzen und welche Pakete betreffend es sich handelt) gesprochen wird. Eine Änderung der Preisstruktur kommt für Sky ebenfalls nicht unerwartet.

    Bei einer Lizenz ist dem aktuellen Lizenzbesitzer (hier Sky) immer bekannt wie lange die jeweilige Lizenz läuft und welche Kosten während dieser Laufzeit für die Lizenz anfallen. Von unerwarteten Kosten die auf Sky während meiner Vertragslaufzeit zugekommen sind, kann hier also ohne konkrete nachvollziehbare Angabe keine Rede sein.

    Ich weise Sie hier auch höfl. auf das höchstrichterliche Urteil des BGH vom 15.11.2007 (Aktenzeichen III ZR 247/06) hin wonach eine einseitige Preiserhöhungen mitten in der Vertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen möglich ist wenn diese transparent und nachvollziehbar erklärt wurde.

    Auch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht schafft mitunter keinen Ausgleich wenn es kein vergleichbares Angebot auf dem Markt gibt zumal ja nicht einmal erkennbar ist um welche Lizenzen in welchem Paket es sich handeln soll.

    Insoweit bitte ich Sie darum meinen Vertrag zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen weiter laufen zu lassen oder mir stattdessen schriftlich transparent den höchstrichterlichen Anforderungen des BGH entsprechend aufzulisten welche Kostensteigerungen in welchem (Lizenz)Bereich und Paket genau während meines Vertrags unerwartete nicht vorhersehbare Kosten auf Sky zugekommen sind.

    Hierzu bitte ich Sie zusätzlich auch die eigenen AGB zu Grunde zu legen und auch mitzuteilen, welche Kostenersparnis es gegeben hat (z.B. durch öffentlich bekannten Wegfall zahlreicher verschiedener Rechte, Ausdünnung des Filmpakets etc.), da diese Ersparnis gemäß AGB an den Kunden weiter gegeben werden muss, somit einer Preiserhöhung gegen gerechnet werden muss.

    Dies ist alles nicht aus der Preiserhöhung ersichtlich. Es ist weder ersichtlich in welchen Bereichen eines gebuchten Programmpakets / einer gebuchten Option es genau und in welchem Umfang Kostensenkungen gegeben hat, noch ist ersichtlich in welchem Umfang dort unerwartete Kostensteigerungen seit meinem Vertragsabschluss entstanden sind und ob diese überhaupt von mir etwaig gebuchte Pakete und Optionen betreffen.

    Ich weise nochmals in aller Deutlichkeit darauf hin, dass dies keine Sonderkündigung ist. Es ist ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung die einer schriftlichen Aufschlüsselung bedarf.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich meines Widerspruchs verweise ich auf die o.g. Begründung.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    crona, Nikolausi71, ddRoy und 5 anderen gefällt das.
  10. BMG forever

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    @OMD (y)

    Sollte es bei mir zu einer Preiserhöhung kommen , werde ich bestimmt darauf zurück greifen
    Danke:)
     
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