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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    ja, immer was man schriftlich hat, danach muss man gehen.....und da das deine letzte AB aussagt, musst du dann kündigen......
    aber evtl. bekommst du ja auch noch eine Preiserhöhung......
     
  2. macmarkus

    macmarkus Platin Member

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    darauf hoffe ich ... so blöd das klingt. ;)

    einen schönen sonntag noch; hier ist richtiges sofawetter.
     
  3. headbanger

    headbanger Wasserfall

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    Das muss Sky aber begründen . Nur nach dem Motto "was du willst nicht , und tschüss " halte ich für rechtlich fragwürdig .
    Sky ist laut höchstrichterlichem Urteil dazu verpflichtet dem Kunden den Grund oder die Gründe für Preiserhöhungen detailiert darzulegen .
    Wenn man der Preiserhöhung widerspricht und als Begründung angibt das Sky die Preiserhöhung nicht sauber begründet hat und somit nicht nur gegen geltendes Recht sondern sogar gegen die eigenen AGB verstösst würde es vor einem Gericht wohl schwer werden mit der Kündigung seitens Sky .
    OMD hat hier ja ein Formschreiben zum Widerspruch gepostet . Darauf als Antwort dem Kunden einfach zu kündigen könnte für Sky Ärger bedeuten .
    Ich habe widersprochen und wenn Sky meint mir deswegen kündigen zu müssen gibt es noch den Verbraucherschutz .
    Ich glaube das eine Klage das ganze wackelige Konstrukt das Sky sich hier ausgedacht hat zum Einsturz bringen würde .
    Denn meiner Meinung nach kann ein Kunde die Fortführung des Vertrages zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen verlangen wenn Sky ihm seine Preiserhöhung nicht genauestens erklären kann .
    Das Urteil aus dem Jahre 2007 gegen den Sky Vorgänger Premiere hat nach wie vor Gültigkeit !
     
  4. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Sky muss den Kunden nichts detailliert dalegen. Das muss kein Unternehmen.
     
  5. Yvi76

    Yvi76 Junior Member

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    Es werden aber anscheinend keine Erhöhungen zum 1.1.2021 versendet, habe hier zumindest nichts gelesen das jemand eine bekommen hat, hier ist es in der letzten Woche sehr ruhig geworden. Zudem wie will Sky das 2021 begründen, die können ja 2021 nicht das den selben Grund nennen wie 2020.
     
  6. Yvi76

    Yvi76 Junior Member

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    Eine Preisänderung darf nicht zu einer Erhöhung des Gewinns führen. Sie darf lediglich Kosten decken, die während der Vertragszeit angestiegen sind. Es dürfte für Sky äußerst schwer werden vor Gericht zu gewinnen wenn sich jemand einen Anwalt nimmt bei den ganzen Einsparungen 2021.
     
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist hier aber anders. Würde Sky einfach so während der Laufzeit kündigen, braucht es keine Begründung. Hier aber verschickt Sky eine Preiserhöhung, die meiner Meinung nach nicht ausreichend begründet ist. Der Kunde widerspricht dieser Kündigung und verlangt die Fortführung des Abos zum alten Preis. Woraufhin Sky kündigt. Hier ist eindeutig, dass der Widerspruch des Kunden dazu geführt hat, dass Sky ihm kündigt und das nur, weil er eine vernünftige Begründung für eine Preiserhöhung haben will. Um die kann sich Sky genau so wenig durch eine Kündigung drücken wie generell die Einräumung des SoKü Rechtes zum 30.11.2020 eine windige Preiserhöhung nicht automatisch rechtmäßig macht. Verlangt der Kunde die Weiterführung des Abos zum alten Preis, greifen andere Regularien. Denn der Kunde hat sich erst recht nichts zu schulden kommen lassen, ausser dem Großherzogtum Sky widersprochen. Das aber ist kein Grund jemanden rauszuwerfen.
     
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  8. jsoul

    jsoul Senior Member

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    Mir ist das alles wurscht... nach dann jetzt ca. 25 Jahren (oder sind es sogar schon 30 ) Premiere/Sky oder wie auch immer der Laden hieß ist jetzt Schluss.
    Das Preis-/Leistungsverhältnis ist über die Jahre immer mehr in Schieflage geraten und nicht mehr zu rechtfertigen.
     
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  9. OMD

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    Hast das seinerzeitige höchstrichterliche BGH Urteil vom 15.11.2007 überhaupt mal im Volltext gelesen? Sicher nicht...

    Hier hast den Volltext:

    https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/premiere_bgh_iii_zr_247_06.pdf

    Und hier die Zusammenfassung dessen durch die Verbraucherzentrale:

    Premiere-Urteil wegweisend für die Branche | VZBV

    Darüber hinaus müssen laut Sky AGB die Kosten unvorhersehbar gestiegen sein, und das auch erst nach Vertragsabschluss. Das hinkt ja schon ohne detaillierte Aufschlüsselung, da Sky Verträge über zig Jahre abschließt. Was Sky dieses Jahr für die Bundelsliga bezahlt war schon vor Jahren bekannt. Also kann man keinem der grade mal ein Jahr ein Abo hat suggerieren, dass diesbezüglich die Kosten unvorhersehbar gestiegen sind, weil es schlichtweg nicht stimmt da die steigenden Kosten seit Jahren im Voraus bekannt waren weil eben der Vertrag über Jahre geht. Gleiches gilt auch für andere Verträge mit Filmstudios. Läuft alles über Jahre und ist somit nicht unvorhersehbar.
     
  10. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    warum muss denn Sky begründen, wenn ein Kunde zum Abo-Ende von Sky gekündigt wird....

    Sky hat doch das gleiche Recht, genauso wie der Kunde fristgerecht ein Abo zu kündigen....

    aber es ist auch egal….
     
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