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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

Status des Themas:
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  1. mueke

    mueke Neuling

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    4 Preisanpassung
    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Re- gelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonne- ment entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allge- meine Verwaltungskosten.
    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abon- nement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalen- derjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht einge- gangenen Kündigung besonders hin.

    Quelle: https://www.sky.de/static/img/agb/AGB_Deutschland.pdf

    Wenn man die AGB's liest, müsste IMHO der Abonnementbetrag für alle prozentual gleich steigen. - Dies tut er nicht!
    Weiterhin hat Sky bislang (meines Wissens) nicht die Erhöhung der Gesamtkosten offen gelegt.
    Sportrechte können es nicht sein, die Bundesliga wurde billiger, die CL zahlen sie nicht mehr.
    Streaming-Infrastruktur kann es nicht sein, Sky Ticket bleibt im Preis gleich.


    Naja, von mir bekommen sie am 28.11. einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung, dann dürfen sie mir gerne kündigen
     
    crona gefällt das.
  2. Coolman

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    Doch, sehr wohl :) Weil da eine Willenserklärung zustande kommt.
     
  3. Teoha

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    Ok, bastel dir ruhig selber ein Thema....fast alle anderen sprechen hier über die „zwielichtige und unvollständige Umsetzung“ der AGB.

    Das Sky Preise erhöhen darf, ist schon klar.
     
    crona, OMD, hollowman und 3 anderen gefällt das.
  4. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Da stehe ich völlig darüber, weil ich keinen Vertrag mit Sky habe.

    Schönen Nachmittag! :)
     
  5. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Vielleicht hat man den AGB mit der Meinung zugestimmt das einzelne Klauseln eh rechtlich nicht haltbar sind.
    Bei der letzten Erhöhung reichte eine formlose Email und der Vertrag wurde ohne weiteres Rungezicke zu alten Kosten fortgeführt, auch die war ganz bestimmt zu 100% rechts- und AGB konform.
     
  6. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Und jetzt reicht eine Sonderkündigung, die in diesem Jahr vielleicht sogar noch eine Preissenkung für den Kunden bringt. :sneaky:
     
  7. pento

    pento Junior Member

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    Habe bis heute noch nicht diesen Brief bekommen. Geht es noch jemanden so? Bezahle 19,99 für E+B+S (nicht Mehrwertsteuer bereinigt). Die Erhöhung von 1 bis 2 Euro wären mir egal. Habe aber Bedenken, dass Sky dann jedes Jahr die Preise erhöht.
     
    mikestikal gefällt das.
  8. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ja wahrscheinlich Millionen.
    Bei mir von 3 Verträgen (die ich betreue) wurde für einen die Erhöhung geschickt.


    Geht nicht, 2021 kann Sky keine Erhöhung der Gesamtkosten begründen.
     
  9. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Mitarbeiterkosten, Sat Transponderkosten , Infrastruckturkosten, Energiekosten. Es muss nicht nur das Programm bezahlt werden.
     
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  10. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Na klar und die steigen gleich um über 100 Millionen pro Quartal, was in den Sportausgaben ab Sommer gespart wird.
     
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