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Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von mainframe1, 23. Januar 2005.

  1. PeterVonFrosta

    PeterVonFrosta Silber Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Ja, da hast du Recht, Creep!

    Dennoch würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen, und dieses Kapitel unter "Lehrgeld" abheften...
     
  2. Freetimer

    Freetimer Silber Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Premiere AGB:
    Du hast also beim Abschluss des Vertrages unterschrieben, dass du die Frist kennst in der du Widerspruch einlegen kannst. Somit würde ich sagen du hast Pech gehabt.
    Fraglich ist hier nur folgender Teil
    Auf die Frist haben sie dich ja laut deiner Aussage in dem erhöhungsschreiben nicht hingewiesen. Das wäre der einzige Ansatzpunkt an dem festhalten könntest.
     
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    1. Eine Kündigung muss nicht akzeptiert werden, um rechtlich wirksam zu werden. Man muss nur nachweisen können, dass man gekündigt hat. Dazu ist auch ein Kündiungsablehnungsschreiben nutzbar.

    2. Da Premiere selbst eine 3-Monatige Vorankündiungsfrist verspricht, an die sie sich nicht gehalten haben, spricht einiges dafür, dass die Kündigung auch nach 2 Montaen noch wirksam ist, da der Kunde nicht damit rechnen konnte, weniger als 3 Monate Vorwarnung zu haben.

    3. Wirksam entscheiden kann nur ein gericht (oder Premiere aus "Kulanz")

    4. Nach einer rechtmäßigen Kündigung darf man selbstverständlich Einzugsermächtigung usw. kündigen, auf Rechnungen braucht man auch nicht reagieren, ebensowenig auf Schreiben vom Inkassounternehmen. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss man widersprechen, dann geht es -so Premiere will- vor Gericht. Erst nach unwidersprochenem Mahnbescheid oder rechtskräftigem Urteil darf es einen Schufa-Eintrag geben, da dort keine bestrittenen Forderungen hin dürfen.
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Also was hier an rechtlicher Laienratgebung wieder am rumwandern ist....

    Ein Inkasso-Unternehmen mahnt einen schriftlich an. Als weiterer Schritt wird dann ein gerichtlicher Mahnbescheid überstellt, der immer noch überwiesen werden kann. Man kann diesen Mahnbescheid des Gerichtes dann widerrufen mittels Anwalt und den zivilrechtlichen Klageweg einschlagen.

    Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet eine halbe Gerichtsgebühr, die sich je nach Streitwert richtet (Rechnungsbetrag). Das sind erst einmal ein paar Euro nur. Erst wenn der Widerspruch eingelegt und das zivilrechtliche Verfahren angestrengt wird, kommen die anderen Kosten hinzu.

    Das ist so in diesem Fall nicht richtig. Ein Angebot als solches gilt nach BGB nicht als angenommen, wenn ein Verbraucher schweigt. Im Grundsatz ist dies richtig.

    Im Fall von Premiere lag jedoch bereits ein Vertrag vor, dessen Konditionen abgeändert wurden. In diesem Fall obliegt ein Sonderkündigungsrecht dem Verbraucher, welches binnen einer Frist einzuhalten ist. Über dies wird er mit Sicherheit auch von Premiere informiert worden sein.

    Man kann natürlich darüber spekulieren, ob das Erhöhen des Preises als solches ein Angebot zu Vertragsänderung ist. Jedoch gehört der Preis als solcher nicht zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, den "essentialia negotii" nach BGB, so dass in diesem Fall auch kein Abänderungsvertrag vom eigentlichen vorliegt.

    Somit ist es eindeutig. Der schriftliche Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht genügt sowie die Nennung der Frist, was sicherlich auch geschehen ist.

    Das Widerrufen der Lastschrift nach vorheriger nicht fristgerechter Kündigung ist wenig geschickt. Aber so ist das mit Leuten, die Fristen nicht einhalten...
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2005
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Das geht auch ohne Anwalt.
     
  6. geko

    geko Silber Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Den Mahnbescheid kann man als Schuldner nicht widerrufen, sondern man kann ihm widersprechen. Dies sollte man nur dann machen, wenn man sich seiner Sache weitgehend sicher ist. Dass eine Kündigung nicht der "Akzeptanz" des Vertragspartners bedarf ist nur die halbe Wahrheit. Aus einer nicht frist- oder formgerechten (oder aus sonstigen Gründen nicht wirksamen Kündigung) können Schadenersatzansprüche (z.B. Bezahlung der Monatspauschale für Premiere) entstehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2005
  7. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Natürlich geht das vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt, da hier kein Anwaltzwang besteht. Ob das ratsam ist, sei einmal dahingestellt :eek:
     
  8. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Schadensersatzansprüche bei nicht fristgerechter Kündigung?

    Da wird einfach die Zahlungsverpflichtung aus dem noch bestehenden Vertrag fällig. Wenn diese dann nicht gezahlt wird, wie in diesem Fall, wird Schadensersatz wegen Verzugs gem. § 286 BGB fällig, worunter auch die Anwaltskosten, Inkassogebühren etc. fallen. Die Monatspauschale als solche fällt aber nicht darunter, das ist die ganz normale Zahlungsverpflichtung aus Vertrag ;)
     
  9. Devport

    Devport Senior Member

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Was ist denn jetzt aus der Sache geworden ?
     
  10. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Post von Inkasso Unternehmen zahlen oder Einspruch ?

    Wie man sieht, zeigt der Thread-Starter wohl keine Interesse mehr.

    Gruß
    Angel