1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Post von der GEZ

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von TimoNRW, 5. Januar 2006.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    2.740
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: Post von der GEZ

    So sollte es zumindest sein, aber trotzdem muss erstmal die Rechnung vorliegen. Und das übliche Zahlungsziel ist nunmal 30 tage.
    Das gilt natürlich nicht für Staatliche Stellen, die lassen sich auch schon gern mal ein halbes Jahr Zeit. Das Finanzamt teilweise noch erheblich länger.
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Post von der GEZ

    Im "Endkundengeschäft"? Das ist mir neu. Wo steht das? :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2006
  3. grtweb.de.ms

    grtweb.de.ms Board Ikone

    Registriert seit:
    16. April 2005
    Beiträge:
    3.091
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Post von der GEZ

    Ich hab auch mal einen Brief von der GEZ bekommen, in dem ich super viel hätte nachzzahlen müssen, aber da ich ja erst 16 bin, muss ich das ja nicht.
    Mein Vater hat dann da angerufen und damit hatte sich das.

    Nur Frage ich mich eins:
    Wie kommen die darauf mir zu schreiben und 4 Jahre GEZ nachzahlung zu wollen?
     
  4. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Post von der GEZ

    BGB § 286 (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Post von der GEZ

    Bedank dich bei den auf provision arbeitenden GEZ-Mitarbeitern die nach prellern ausschau halten.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Post von der GEZ

    Bevor man Gesetzestexte postet, sollte man diese gründlich lesen und auch verstanden haben:

    Richtig, dann kommt er in Verzug und das Mahnverfahren kann mit der 1. Mahnung eröffnet werden. Schön dass du das zitierst, ist aber in diesem Zusammenhang Unsinn, denn hier ging es um das übliche Zahlungsziel, also die Fälligkeit einer Rechnung und nicht um den Verzug.

    Also merke: Verzug ist 30 Tage nach dem gesetzten Zahlungsziel (um das es hier geht). Die Fälligkeit (also das Zahlungsziel) um die es hier geht, ist auf der Rechnung vermerkt. In der Regel mit dem Satz "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen in bar netto Kasse."

    Und die übliche Fälligkeit (Zahlungsziel) ist beim Endkungen nicht festgelegt. Man findet allenfalls den Passus "angemessener Zeitraum, der auf der Rechnung vermerkt wird". Das sind imho i.d.R 14-Tage aber mind. 7 Tage.

    30 Tage sind imho eher unüblich im Endkundengeschäft.

    Viele grüße
     
  7. grtweb.de.ms

    grtweb.de.ms Board Ikone

    Registriert seit:
    16. April 2005
    Beiträge:
    3.091
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Post von der GEZ

    Schön und gut, aber auf dem Motorrad Hab ich kein Radio und sonst auch nichts... Nur zuhause, da ist halt alles auf Digital um gestellt....

    Weenn ich ein Radio hätte welches im Motorrad zu sehen ist, dann wüsste ich warum, aber so...
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Post von der GEZ

    naja die fragen auch die nachbarschaft.
     
  9. grtweb.de.ms

    grtweb.de.ms Board Ikone

    Registriert seit:
    16. April 2005
    Beiträge:
    3.091
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Post von der GEZ

    Dann hätten die gesagt das ich erst 16 bin...
     
  10. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

    Registriert seit:
    9. Dezember 2001
    Beiträge:
    2.248
    Zustimmungen:
    169
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Siemens A50 :-D
    AW: Post von der GEZ

    Hast ihn nicht gleich bei der GEZ denunziert, müsstest du ja aus der DDR noch kennen. :rolleyes: