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Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Gag Halfrunt, 2. Juli 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Ein Verstoß gegen das Urheberrecht wird nur auf Antrag verfolgt. Den muss irgendwer ja stellen.
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Und das urteilt das LG München? :eek::D

    Dass die sich überhaupt sowas angucken um es beurteilen zu können :D. Pfui.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Die haben sich die Filme gewiss mehrmals und sehr gründlich angesehen, um genauestens beurteilen zu können, ob dort die "schöpferische Höhe" für ein Werk im Sinne des UrhG vorhanden ist.

    Wobei... Der sexuelle Akt als solches ja durchaus auch schöpferische Qualitäten haben kann. ;)
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Nicht nur das...auch oft sportliche ;). Und da sind wir dann wieder in anspruchsvollen Bereichen.
     
  5. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Es ist müßig darüber zu diskutieren, ab wann ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe besitzt um nach dem Urheberrecht schützenswert zu sein und wann nicht. Das wird immer eine künstliche und willkürlich gezogene Grenze sein.

    Ähnlich wie bei dem Abtreibungsgesetz: Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?
     
  6. Arny

    Arny Junior Member

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    jo mei, warum nun allerdings in kommunistischen Diktaturen sogenannte stilisierte Kopulationsmanifestationen strengsten verboten sind will sich mir pardout nicht erschließen ...

    man, sind diese scheinheiligen Kommunisten aber prüde ;-)!
    Ist dieses Universalwerk, namens Kamasutra (Vatsyayana Kamasutra), eigentlich ein geschütztes Werk?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2013
  7. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Das sollte hier der Fall sein. Übersetzungen sind allerdings ebenfalls als eigene Werke geschützt.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Oder du lässt ein Vorwort schreiben, von irgendjemanden den die Leute für Qualifiziert halten...

    Teilweise treibt das mit den Neuübersetzungen ja auch merkwürdige Blüten. Schau mal in die Rezensionen bei Amazon für manche Neuübersetzungen. Eines der Highlights war für mich ein Buch von Dean Kontz, das wurde irgendwann als neu übersetzt aufgelegt und beworben, und kurz darauf kam heraus was geändert wurde: Eine Telefonnummer, genau genommen eine Vorwahl eines Ortes in den USA, war angepasst worden. Die neuere, moderne Übersetzung, bestand also aus einer geänderten Vorwahl, einer fiktiven Telefonnummer einer fiktiven Person in einem realen Ort.
    Ach ja, und natürlich neue Rechtschreibung...:rolleyes:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    Der Grundgedanke hinter dieser Grenzziehung ist die Frage, was ist trivial und könnte praktisch jeder in dieser Form schaffen oder was ist so einzigartig bzw. originell, dass es eine gewisse Leistung darstellt.

    Eine Tonleiter zu spielen, ist keine Leistung, das ist trivial. Aber eine Melodie zu komponieren, die in ihrer Tonfolge und Tempo in dieser Form schon einzigartig ist, stellt eine gewisse Leistung dar.

    Vor diesem Hintergrund verstehe ich es eben auch nicht, warum jedes Foto per se als Werk gilt. Wenn täglich tausende Touristen den Eiffelturm fotografieren, wie das zuvor tausende andere Touristen getan haben, ist das zumindest für mich keine Leistung. Ich finde, dass auch hier der Anspruch gelten müsse, wie originell eine Aufnahme ist und was einfach nur eine beliebige Abbildung einer Szene, die schon zig andere in dieser Form fotografiert haben.

    Ansonsten könnte man sich ja auch als Urheber von weißem Rauschen behaupten. :eek:
     
  10. Arny

    Arny Junior Member

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    AW: Pornofilme fallen teilweise nicht unter Urheberrecht

    nun, ein gewisses Maß an paranoidem Grundverständnis scheint der Sache wohl im Allgemeinen inne zu wohnen, denn oftmals quittiert man sogenannte Kunst mit einem müden Lächeln, denn was wäre hier wohl schützenswert, im Sinne des Urheberrechts?
    Welche Interessen stehen aber dahinter? Die westliche Welt beansprucht unumwunden das Recht explizit in jeder Hinsicht unbefangen kreativ zu sein, fordert entsprechende Freiheiten und publiziert diese zuweilen recht perverse Auswüchse. Das ist keineswegs auf wenige Medien und Publikationswege begrenzt, nein, es scheint wohl eine Gesinnung zu sein die es zu verbreiten gilt und das gelingt auch meist recht unkompliziert, weil eben das Geld dahinter steht.
    Pornographie schlechthin ist meiner Meinung nach eben so schützenswert wie z.B. die Verhüllungsaktionen eines sogenannten Verpackungskünstlers, pervers ist wohl unbestritten beides!
    Ein Grund für den Schutz bietet allein schon der Umstand, dass kein GT dem anderen gleicht und halt geschützt werden muß und den Reichstag z.B. kann man halt auch nicht mit jeder Sorte Toilettenpaper verhüllen, spielen doch hier gewisse Sponsoreninteressen die dominante Rolle ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2013