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Polizeisirene

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Der Franke, 1. Juni 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Polizeisirene

    Ja, ich weiß, dass dir viele Dinge in deiner verklärten Erinnerung entfallen sind.

    Die Straßenverkehrsordnung der DDR hat besagt, dass du einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene Platz machen musst, indem du rechts ranfährst und anhältst.
    Das ist der entscheidende Unterschied zur westdeutschen Regelung, in der das Anhalten nicht explizit vorgeschrieben ist. Hier heißt es nur, dass "freie Bahn zu schaffen" sei. Die Mittel dazu sind dir freigestellt.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Polizeisirene

    Das ist mir in der Tat entfallen und ich habe auch in der DDR "nur" Platz gemacht.
    Angehalten habe ich nur wenn es die Situation erforderte was ja z.B. bei normalen Landstraßen mit Gegenverkehr fast zwangsläufig der Fall ist.

    Mit verklärt hat das nichts zu tun. Keiner "litt" wenn man wirklich anhalten musste laut StvO.
    Mir ist es nur entfallen weil ich nicht zwangsläufig daran gehalten habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2013
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Polizeisirene

    ... was auch ausgesprochen sinnvoll ist.
    Hängt von der jeweiligen Situation ab und obliegt dir, welches Mittel du für angemessen hältst, um das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.

    Du darfst sogar – in angemessener Weise – gegen die StVO verstoßen, um dem Einsatzfahrzeug "freie Bahn" zu schaffen.

    Leider ist das "anhalten" bei vielen Ossis noch tief verankert, so dass sie eben auch an völlig bescheuerten Stellen stehen bleiben, so dass der gesamte Verkehr zum Erliegen kommt und das Einsatzfahrzeug stecken bleibt.

    Das ist halt das Problem. Dass man anhalten müsse, kennt der Wessi nicht. Deshalb kommt es zwangsläufig zu solchen Situationen, dass der Hintermann gerne Platz machen möchte, aber nicht kann, weil der Vordermann einfach stehen bleibt. :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2013
  4. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Polizeisirene

    Eure ewige Ossi/Wessi-Separation widert mich an. Könnt ihr das im Jahre 2013 nicht so langsam lassen? Oder es in den Moderatoren-Thread verlagern?

    Stimmt. Und das war entsprechend der damaligen Verkehrssituation und
    Verkehrsdichte im Osten durchaus angemessen. Nix "Wuiiwuiiwuii" notwendig.

    Trotzdem muss "Wuiiwuiiwuii" noch in die StVO aufgenommen werden, sonst
    brauche ich nicht anhalten. Steht ja nirgends.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Polizeisirene

    "Wuiiwuiiwuii" ist keine Aufforderung zum Platzmachen, sondern genau das Gegenteil.
    An der StVO muss nichts geändert werden.

    Wie ich dir bereits erklärte und du anscheinend nicht gelesen oder verstanden hast, soll dich das "Wuiiwuiiwuii" lediglich aus deinem Tiefschlaf reißen, so dass du die Halteaufforderung mitbekommst. Der hast du in jedem Fall Folge zu leisten, selbst wenn sie den Radetzky-Marsch oder den Wendler durchs Megaphon spielen würden.

    Wie dir diese Halteaufforderung mitgeteilt wird, ist nicht festgelegt.

    Übrigens: Von "Tatütata" steht in der StVO auch nichts.
     
  6. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Polizeisirene

    Hier muss gar nichts in der STVO aufgenommen werden.

    Das "wuiwuiwui" soll ein akustisches Kennzeichen sein. Wenn du das hörst, guckst du nach hinten und siehst das übliche Anhaltezeichen.

    Es ist ein ZUSATZ.

    Nach deiner Logik, bräuchte die Polizei auch die LED Anzeige nicht. Haben doch die Kelle ;).
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Polizeisirene

    Welche "Logik"? ;)
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Polizeisirene

    Wie schreibt man denn eigentlich das "Wuii Wuii" korrekt, wenn man es "in die StVO aufnehmen" muss. Oder heißt es nicht eher "Wiiu Wiiu" :confused:
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Polizeisirene

    Ist eher ein hohes Trillern, kein Heulen.