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Politische Stimmungsmache in den Medien

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast149901, 28. Januar 2018.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Niemand hat den Anspruch „guten Stil“ gepachtet zu haben. Nur kann man das nicht als Rechtfertigung für anderes verwenden. Es ist auch schlecht. Nicht mehr oder weniger.

    Aber wenn sich „ehrlich besorgte Bürger“ zusammen (gewollt oder ungewollt) mit Braunen und anderem Gesöcks auf die Straße begeben, dann laufen die eben Gefahr in einen Topf geworfen zu werden. Und rein körperlich sind sie auch drin im Topf. Pech gehabt. Fehler passieren.
     
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  2. E.M.

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  3. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Ich finde gar nichts gut. Ich bin nur der Meinung, dass man das Thema angemessen behandeln muss. Welche Konsequenzen hatte das Einlassen der Klima-Aktivisten? Gab es einen vergleichbaren Aufschrei? Das Hausrecht gilt für alle, also muss es auch jederzeit konsequent gehandhabt werden.
    Ich war fast 40 Jahre kommunaler Abgeordneter. Da habe ich mir genug anhören müssen. Vielleicht bin ich deshalb nicht so empfänglich für Provokationen.
     
    grummelzack und kÖPENiCKER gefällt das.
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Eine Beleidigung ist eine Straftat und wer eine Straftat beobachtet, kann je nach Schwere möglicherweise sogar verpflichtet sein, diese der Polizei zu melden (ein leider etwas alltäglicherer Tatbestand wäre da z.B. Unfallflucht, da sind sowohl Polizei als auch der Geschädigte bestimmt dankbar, wenn jemand zumindest das Kennzeichen notiert).
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2020
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  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dazu auch:

    Beleidigung – § 185 StGB

    Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den sogenannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Es muss sich dabei nicht um eine Äußerung oder Handlung handeln, die das Opfer selbst als ehrverletzend empfindet. Es kommt viel mehr darauf an, ob ein unbefangener verständiger Dritter sie als ehrverletzend versteht.
     
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  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nicht immer verpflichtend bei Straftaten ?
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Müsste ich auch erst nachschlagen (bin kein Strafrechtler ;)).

    Wann muss man Strafanzeige erstatten – und wann nicht?

    Hab ich jetzt aber nur schnell gegoogelt :whistle:.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2020
    Teoha gefällt das.
  8. *scirocco

    *scirocco Guest

    Ich muss immer lächeln, wenn der (Ex-) SED Mann Geisel von demokratischen Werten im TV schwurbelt.
    Die Taktik, die du oben beschreibst ist wahrscheinlich noch alte DDR Methode.
     
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  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Mmmmh.......

    Ein Beispiel: Belauscht ein Mann seine Schwester dabei, wie sie mit einer Freundin den Einbruch in die Nachbarwohnung plant, muss er sie nicht anzeigen und sie auch nicht an der Ausführung der Tat hindern, da es sich nicht um eine nach dem Gesetz besonders schwerwiegende Straftat handelt.

    Wundert mich, scheinbar muss ich mich beim Denunzieren doch etwas zurücknehmen. ;):)
     
  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Wenn ich das richtig sehe, wurde der Artikel von einem Anwalt verfasst ;).

    Ob und inwieweit ein Staatsanwalt oder Richter bei dem genannten Beispiel auf Beihilfe plädieren könnte, kann ich so nicht sagen.
     
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