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Politische Stimmungsmache in den Medien

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast149901, 28. Januar 2018.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Wahrscheinlich.

    Noch mehr Vermutungen im Rohr oder kommt auch was zum Thema? :D
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wahrscheinlich.

    Noich mehr Vermutungen im Rohr? :D
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Welchen "Tatbestand"? Nach StGB?
     
  4. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Darum frage ich ja, vielleicht weißt Du ja mehr..
    Könntest mich ja gern korrigieren, eventuell war das Posting ja nicht mal ne simple Beleidigung am Ende..
     
    Schnellfuß gefällt das.
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich habe davon noch nichts gelesen.
     
  6. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Ich einige mich nun darauf, dies wäre dann halt ein Oberbegriff, unter dem dann folgendes fällt..
    Nach der Definition des BKA sind Hasspostings:

    „Beiträge im Internet, die Bedrohungen, Nötigungen, Verunglimpfungen, extremistische Inhalte, sowie unverhohlene Aufrufe zu Straf-und Gewalttaten enthalten“.

    Das Posten von Kommentaren oder Bildern, die diffamierenden Charakter haben und sich gegen einzelne Personen oder bestimmte Personengruppen richten, kann daher zB. folgende Straftatbestände erfüllen:

    • Beleidigung (§ 185 StGB):
      Wer Kommentare postet, die einen anderen in seiner Ehre verletzten, kann sich der Beleidigung nach § 185 StGB strafbar machen. Das AG Anbach hat im April 2016 einen Mann zu einer drei-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf Facebook Kriminalbeamten als „verblödeten Scheißhaufen“ und als „Dreckspack“ bezeichnet hat. Der Tatbestand der Beleidigung sieht einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
    • Volksverhetzung (§ 130 StGB):
      Straftaten wegen Volksverhetzung stehen zumeist im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit. Die Hasskommentare richten sich hier gegen bestimmte Personengruppen und sind nicht selten mit dem Aufruf zu weiteren Straftaten verbunden. Das Amtsgericht Bückeburg hat einen Mann zu 4 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er auf Facebook dazu aufrief, ein Flüchtlingsheim in Brand zu setzten.
    • Störung des Öffentlichen Friedens (§ 126 StGB):
      Das Landgericht Aachen hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden. Ein 15-jähriger Angeklagter; der zuvor Opfer mehrerer Mobbing-Vorfälle war, war wegen eines Kommentars auf Facebook mit der Formulierung „Leute die ich so gar nicht leiden kann, haben fb, wenn die mir fa schicken, lauf ich Amok” wegen der Störung öffentlichen Friedens angeklagt. Das Landgericht hat eine Verurteilung in diesem Fall zwar mangels nachweisbaren Tatvorsatz abgelehnt, jedoch festgestellt, dass bereits die unbestimmte Ankündigung eines Amoklaufes den Tatbestand erfüllen könne. Durch das Retweeten und Teilen seien solche „Schocknachrichten“ generell geeignet, einen großen Personenkreis zu erreichen und den öffentlichen Frieden zu stören.


      Straftaten und andere Rechtsverletzungen im Netz – Was ist erlaubt?

     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. April 2019
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Alles, aber kein "Tatbestand". :)

    Hass ist ein Gefühl, nicht mal nachweisbar.
     
    Ulti gefällt das.
  8. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    5. Februar 2005
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    Scheinst, wie viele deiner Mitstreiter, ne zart besaitete Seele zu sein... Egal, denn zwischen Kritik, Hass und einer Beleidigung gibts nunmal immer noch große Unterschiede. Natürlich können im schlimmsten Fall alle drei Punkte mit einmal zutreffen, ist aber eher die Ausnahme.
    Im Übrigen frühere Sprüche aka Lebenswaisheiten wie "Kratz ab", oder "Leck mich", muss ich hier als simples Beispiel hoffentlich nicht erläutern, oder... Von daher absolut lächerlich wie hier sprachlich gemaaßregelt werden soll.
    Nun denn trotz alledem frohe Ostern ihr "Betonköpfe" (y)
     
  9. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Das Posting von BHD würde ich dann mindestens unter Verunglimpfung, Beleidigung werten..
    Du kennst das komplette Posting von BHD..?
    Merke schon, macht jetzt wenig Sinn auch mit Dir..
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Beleidigung ist ein Straftatbestand, §185StGB.

    "Hassposting" dagegen... :)