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Politische Stimmungsmache in den Medien

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast149901, 28. Januar 2018.

  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Naja ... also offensichtlich wieß Du nicht immer wovon Du schreibst, denn das von die geschriebene aus einem anderen Beitrag war ja nun totaler Käse ..

     
  2. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Ich kann absolut versichern, dass ich diese Verleumdung sehr gut verstanden habe und diese Verleumdung absolut keine Satire sein kann. Was der Rechtsanwalt in dem von dir verlinkten Video gesagt hatte, kann ich dem nicht zustimmen. Dagegen hat der Interviewer seinen Job hervorragend gemacht.
     
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  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich bin mir relativ sicher das dieses Urteil angefochten und "überarbeitet" wird.
     
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  4. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Tut mir leid, ich kann da beim besten Willen keine harte Satire erkennen, wenn man einer Person im öffentlichen Leben solche Worte wie "Ich hasse Meinungsfreiheit" unterschiebt, was auch auf dem Foto klar erkennbar war, hat es ansatzweise nichts mehr mit der Meinungsfreiheit zu tun. Das ist eine Verleumdung einer Person und das ist laut dem § 188 StGB strafbar.
     
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  5. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Wir werden sehen, welche juristische Entscheidung getroffen wird. :)
     
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  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Witzig wenn die Bild sich über das "Lügenverbot" echauffiert.

    Und das Lügner Aufstachler sind, gefällt solchen wie der AfD nicht, das da ein Lügenverbot kommen soll.
    Denn mit deren Lügen und Unwarheiten haben diese Penner ihre politische Substanz.

    Aber jene darf man dann aber nicht von einer politischen Richtung abhängig machen.
    Denn das liest man oft aus der AfD Blase, obwohl gerade auch diese Partei in Formen zur Obrigkeitshörigkeit erziehen will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. April 2025
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  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Warten wir ab.
     
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  8. azureus

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    Zitiere dann mal Herrn Kubiki

    Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist dies ein wahrlich schandhaftes Urteil
     
  9. azureus

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    Du wärst auch in anderen Systemen auf Deutschen Boden gut Aufgehoben gewesen. Gerade als Staatlicher Angestellter.
     
  10. Coolman

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    Nö, ich kenne kein anderes besseres System als unser System, welches schon seit über 76 Jahren existiert und auch hervorragend funktioniert. :)
     
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