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Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Oktober 2007.

  1. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Hängt davon ab, welche Pakete angeboten werden.
    Für "Das Erste" als auch "ZDF" wie die Dritten Programme würde ich mit Sicherheit KEIN Geld ausgeben.

    Bei arte und 3sat als auch bei ZDF-Doku würde ich mir das gut überlegen, hängt letzlich vom Preis ab.
     
  2. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Naja, wenn man bedenkt dass das ZDF nur so um die 5,- von der GEZ bekommt würde ich mich schon damit begnügen. :cool:
     
  3. bta98

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Das ist keine Frage der Glaskugel! Wie wäre es, wenn Du Dich mal mit den ÖR beschäftigst? Es ist ihnen nämlich als ÖR untersagt, ihr Programm kostenpflichtig zu verschlüsseln! Auch die Frage einer Verschlüsselung stellt sich für die deutschen ÖR nicht im Geringsten; da sie nämlich dazu verpflichtet sind ihr Programm FTA, auf allen Verbreitungswegen, den Bürgern in Deutschland zukommen zu lassen, was mit ein Grund dafür ist, warum es die GEZ gibt! :winken:
     
  4. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Was hat das ZDF? (Ich meine, was müssen die von den 5 EUR finanzieren?)

    ZDF
    ZDF Info
    ZDF Doku
    ZDF Theater
    Kinderkanal (Anteil?)
    Phoenis (Anteil?)
    3sat (Anteil?)
    arte (Anteil?)
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    War Dir das Unbekannt? Aber es stimmt, das ZDF bekommt für sich und seine Unterprogramme knapp 5 €.
     
  6. AnS66

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Und dann kann man nicht ändern? Ist für immer und alle Ewigkeiten festgeschrieben, wow :winken:

    Ich dachte sogar das GG könnte bei entsprechenden Mehrheiten geändert werden, aber dann ist das ja wohl erst Recht nicht möglich :winken:
     
  7. bta98

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Wo nimmt denn bitte die Werbung bei den ÖR zu? :rolleyes:

    Von allen ÖR-Sendern sind "Das Erste" und das "ZDF" die einzigen Sender, die Werbung zeigen dürfen und das auch nur zwischen 17:30 und 20:00 und auch nur bei bestimmten Sendungen, die ohne diese Werbung nicht zu finanzieren wären! Unterbrecherwerbung darf weder "das Erste" noch das "ZDF" senden; einzige Ausnahme ist hier Pilawa's Vorabend-"Quiz", da dieses als "Dauerwerbesendung" deklariert ist und sich die zu erspielenden Kandiatengewinne, aus eben dieser Werbeinsel bei Pilawa finanzieren!:winken:
     
  8. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Hiermit gehst Du etwas zu weit. Die GEZ hat mit dem Verbreitungsweg und dem FTA Senden nichts zu tun.

    Ich halte die GEZ nciht nur für antiquiert, sonden in ihrem Verhalten sogar für recht problematisch (höflich ausgedrückt). Rechtsbeugung ist nirgends gerne gesehen, auch nicht bei Behörden, oder Unternehmen die als Dienstleister für öffentlich-rechtliche Anstalten arbeiten.

    Eine Steuer tuts ebenfalls. Dazu braucht es keine GEZ. Der ÖRR wird durch steuerfinanziert nicht mehr oder weniger objektiver bzw. subjektiver. Das Argument mit der Unabhängigkeit und kritischen Berichtserstattung kann als Argument kaum herangezogen werden, wenn man die Qualität des abgegebenen Materials sieht.
     
  9. bta98

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Um die Grundlagenstruktur der ÖR ändern zu können benötigst Du nicht nur eine 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat, sondern auch noch die Zustimmung des Bundespräsidenten und selbst dann wäre eine Umsetzung der "Reform" nicht unbedingt bindend (abhängig vom jeweiligen Landesrundfunkgesetz), da der Bund in Sachen Rundfunk nun mal KEINE Entscheidungshoheit hat!
     
  10. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Pleitgen: "Deutsche wissen Öffentlich-Rechtliche zu schätzen"

    Nein, die ersten 20 Artikel können nciht geändert werden, durch keine Regierung und keine Mehrheit.
    Daher hatte man beim Asylrecht ein Bundesrecht hinzugefügt. Artikel 4 GG.
    Ändern durfte man ihn nicht.

    Ist auch gut so.

    Aber der Rundfunkstaatsvertrag hat wohl nicht die gleiche Relevanz wie das GG (auch wenn einige Befürworter gerne den Rundfunkstaatsvertrag als etwas absolut heiliges ansehen möchten ;) ).

    Mit Deiner Kritik hast Du Recht. Was bta98 schreibt, läßt sich durch Mehrheit im Bundesttag und Bundesrat ändern. Das wissen auch Befürworter, daher macht man sehr gerne starke Lobbyarbeit um am Status Quo nichts zu ändern, weil man eine Vollversorgung nciht gerne aufgibt.