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Piraten wollen Zwangseinbau von "Spionagezählern" verhindern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Dezember 2018.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Die Zahl habe ich einfach nur mal so in den Raum geworfen. Angenommen es sind drei Jahre lang knapp oder auch etwas mehr über 10.000kWh. Ein anderer ist 3 Jahre lang immer knapp unter 10.000kWh. Der eine bezahlt dann zwangsweise 80 und der andere 110 Euro mehr im Vergleich zu einer Modernen Messeinrichtung. Letzterer wird dafür dann auch noch täglich überwacht ohne jedwede Einspruchmöglichkeit. Den Sinn und Zweck kann ich einfach nicht nachvollziehen. Wer solche Dinger mit Überwachungsfunktion will, der soll sich das antun. Ansonsten die stinknormalen Modernen Messeinrichtungen installieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nicht auch einen Verbrauch von über 6000kWh messen können. ;)
     
  2. FilmFan

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    Demnächst reichen aber bereits 6000 kWh im Jahr für den Zwang.
     
  3. Gorcon

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    Dann lass ihn wieder tauschen. Die Dinger verbrauchen ca. 15W. (n)
     
  4. Speedy

    Speedy Lexikon

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    echt permanent ?

    Werde morgen mal die FI's aus schalten, und schauen was passiert.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja, natürlich permanent! Genau deswegen wurden die hier alle wieder gegen alte Zähler getauscht.
     
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  6. TV_WW

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    Dürfte im Ermessensspielraum des jeweiligen Stromanbieters liegen. Da wird dann eben über mehrere Jahre ein Mittelwert gebildet und je nachdem ob dieser Mittelwert darunter oder darüber liegt wird dann entschieden.

    Die Messgenauigkeit der Smartmeter muss vom Hersteller belegt werden können, ausserdem darf der Zählerstand nicht aus der Ferne manipulierbar sein.
    Das muss alles der Hersteller nachweisen können damit die Smartmeter eine Zulassung erhalt können.

    Laut Bundesnetzagentur darf der Anbieter den Eigenbedarf der Zählvorrichtung dem Nutzer nicht in Rechnung stellen; die Smartmeter dürfen den Eigenbedarf im Prinzip gar nicht mitzählen.
    Bundesnetzagentur - Smart Meter

    Gute Frage welche Haushalte das betrifft, ich komme gerade mal auf die Hälfte... trotz vieler elektrisch betriebener Gimmicks.

    Die alten mechanischen Zähler sind nur für eine begrenzte Zeit geeicht u. nach dem Eichrecht müssen diese entweder in Stichproben überprüft oder ganz ausgetauscht werden wenn der Eichzeitraum abgelaufen ist.
    An den Zählern müssten Eichsiegel kleben, da steht das Jahr drauf in dem die Eichung erfolgte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2018
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  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das ist gar nicht notwendig, da der Stromanbieter jedem Kunden so ein Gerät zwangsweise aufdrücken kann, auch dem, der nur 1 kWh im Jahr benötigt.

    Das wird dann halt in den bis zu 100 Euro/Jahr erlaubten Zusatzkosten für den Kunden eingerechnet. ;)
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Zwangsweise geht nur falls ein Haushalt mehr als 6000 kWh/Jahr Strom benötigt;
    oder eigens produzierten el. Strom ins öffentliche Netz einspeisen will oder einen vergünstigten Nachtstromtarif nutzen möchte; egal wie hoch der Verbrauch ist.

    Wer also selber keinen el. Strom ins Netz einspeist u. einen tageszeit-unabhängigen Tarif nutzt u.
    unter 6000 kWh/Jahr verbraucht der erhält nicht zwangsweise einen Smartmeter... zumindest nicht bei Bestandsanschlüssen.
    Das ist rechtlich so geregelt.

    Ja, davon sollte man ausgehen.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    Die 6.000 KWh Grenze finde ich jetzt nichtmal so dramatisch, denn das dürfte kaum ein Haushalt schaffen.

    Aber das man den Besitzern von Photovoltaikanlagen ein Smartmeter aufdrücken möchte dürfte mehr Haushalte treffen. Aber um z.B. die Einspeiseleistung und den Eigenverbrauch zu vermitteln braucht es doch kein Smartmeter sondern einfach einen digitalen Zähler der Bezug und Einspeisung messen kann.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das, was Du schreibst, ist der gesetzliche Mindestzwang, ein Anbieter kann aber unabhängig davon seine Kunden dazu zwingen:

    "In allen anderen Fällen bleibt ein intelligentes Messsystem optional. Dies bedeutet, dass der Messstellenbetreiber frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Als Verbraucher hingegen hat man keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen." (Die neuen Stromzähler kommen | Verbraucherzentrale.de)