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personalausweis von polizei beschlagnahmt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 3. September 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Dort, wo man früher in Zwei-, Drei- und Vierraumwohnungen gelebt hat und nach der Schule zur Fahne ging, sagte man dazu "Fahrerlaubnis". In dem Land der Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen und wo jeder sich mit 'ner Allergie vor dem Bund drücken konnte, hieß das "Führerschein". ;)
     
  2. AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Vielleicht erbarmt sich jemand und erklärt den Unterschied Führerschein - Fahrerlaubnis.:D

    Umgekehrt. ;)

    § 2 StVG

    (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. September 2008
  3. smurf

    smurf Junior Member

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Der Führerschein ist der Nachweis, dass die Fahrerlaubnis erworben wurde.

    Das bedeutet: Wer zum Abschluss der Fahrschule die praktische Prüfung besteht, erwirbt die Fahrerlaubnis. Zum Beweis, dass er die Fahrerlaubnis erworben hat, bekommt er ein Dokument: den Führerschein. Mit dem Führerschein kann man beweisen, dass man die Fahrerlaubnis erworben hat.

    Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird auch automatisch der Führerschein eingezogen. Umgekehrt gibt es aber auch Fälle, in denen der Führerschein abgegeben werden muss, die Fahrerlaubnis aber belassen bleibt. Diesen Fall nennt das Gesetz Fahrverbot. Ein Fahrverbot kann für maximal drei Monate angeordnet werden.

    Wird dagegen die Fahrerlaubnis entzogen, wird zugleich angeordnet, dass sie für eine gewisse Zeit nicht wieder erteilt werden darf, sogenannte Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Diese Sperre kann grundsätzlich bis zu 5 Jahren angeordnet werden.

    Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr wird in aller Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis neben einer Sperre zur Wiedererteilung angeordnet. Der Führerschein wird daneben eingezogen.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Was die kleinen Blauen mit der weißen Mütze so alles wissen. :)
     
  5. AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Nö. Damit erfüllt er nur Punkt 5 (höchstwahrscheinlich auch 4)der Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis.;)
    Klick
     
  6. smurf

    smurf Junior Member

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Wer verlangte Voraussetzungen nicht erfüllt, wird erst gar nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen. :p

    Vielleicht bin ich aber auch der mit der roten Mütze :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. September 2008
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Ich hab keine Fahrerlaubnis.

    Bei mir heißt das "Zulassung zum erwerb einer fahrerlaubnis".

    Und diese kriege ich nach bestandener Prüfung.

    Ist doch aber auch egal ob es nun führerschein heißt, fahrerlaubnis oder unnötiger wisch.
     
  8. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Blöde Frage, merkt man das nicht, wenn der Perso abläuft??? Hast du ihn och nie gebraucht???

    Dann warst aber noch nie beim Fußball in Rostock, bist noch nie in ne Disco rein usw.
     
  9. AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Nein, das merkt man nicht, so ein Ausweis zwickt einen doch nicht ins Gesäß.:D
    Egal ob in der Disco oder im Fußballstadion....
     
  10. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: personalausweis von polizei beschlagnahmt

    Wenn man Erwachsen ausschaut, benötigt es keinen Ausweis. ;)