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Pensionsbremse bei ARD und ZDF: 12.000 Euro für RBB-Intendantin

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2016.

  1. John22

    John22 Gold Member

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    Mit Tricks kann man das schon. Die Gremien, die die Höhe der Haushaltsabgabe festlegen, können diese so drastisch kürzen, das ARD und ZDF in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

    Wenn sich ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, darf das Unternehmen bestehende Versorgungsordnungen zum Nachteil der Mitarbeiter ändern. Bei EnBW mal passiert und vom Gericht bestätigt (Az. 2 Sa 21/14, u.a.)
     
    stromleitungstv gefällt das.
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Warum nicht?
     
  3. technickfreak

    technickfreak Gold Member

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    Das ufert alles nur noch aus! Was haben die denn geleistet ? Außer auf dem Stuhl zu sitzen und große reden zu schwingen und wollen dann noch fürstlich in den Ruhestand gehen und wie Könige weiterleben. Mit welchen Recht eigentlich. Der Deutsche ist viel zu ruhig er müsste sich vielmehr aufregen und solch Gebühren & Steuerverschwendung Einhalt gebieten.
     
  4. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Lenovo 15" y510p i7 16 Gb 1866 Mhz RAM 510 Gb SSD mit TS Doctor
    Dachte eigentlich die haben ihre eigene "Renten Kasse", somit würden Sie wie die anderen genannten Berufsgruppen halt ebenfalls draußen sein. Zumindest solang man beim ÖRR dabei ist und war
    Horrende Rentenausgaben: Öffentlich-rechtliche Rentneranstalt
     
  5. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Eher werden diese die Abgabe erhöhen ,ehe sie zulassen das die in finanziellen Schwierigkeiten kommen.
     
  6. Telefrosch

    Telefrosch Gold Member

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    Unglaublich wie da Zwangsabgaben verteilt werden. Als Gehalt bei einem Sender der auch noch am ARD-Ausgleichstopf hängt ist das schon fürstlich, als Pension normalen Menschen mit spärlichen Renten kaum vermittelbar.
     
  7. skykunde

    skykunde Talk-König

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    ---> Erst heute meinen GEZ-Befreiungsbrief (kein Antrag sondern RBStV-Ablehnung) verschickt. Zum Glück ist der § 2 (4) BlnVwVfG für den RBB doch nicht gültig, weil es kein "Sender Freies Berlin" mehr gibt. Das heißt die §§ 58 und 59 VwVfG gelten doch und man kann sich darauf berufen. Das heißt, wenn man dem RBStV nicht zugestimmt hat, gilt er für einen nicht. Erst recht, wenn man ihn schriftlich ablehnt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2016
  8. Vossi

    Vossi Gold Member

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    Oha, wieder so ein Volljurist, ohne Jura Studium, der gepflegt auf die Fresse fällt.
    Mich belustig sowas ja nur noch...

    Grundsätzlich zählt der öffentlich rechtliche Rundfunk zum öffentlichen Dienst und genau diese Regeln gelten da auch.
    Nichts besonderes also außer dumpfer Stimmungsmache, aber gibt ja genug Deppen hier, die die Hintergründe nicht kennen.

    Als Geschäftsführer von RTL oder Pro7 verdient man etwa das 4-6 fache dessen, was ein Intendant bei ARD/ZDF verdient....
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ist das jetzt stumpf mit der Schätzkeule überschlagen? Oder hast du konkrete Zahlen dazu?
    Davon aber mal ab, es kann vollkommen gleichgültig sein, was der GF/CEO etc. bei RTL, P7/Sat1 usw. an Geld bekommen.
    Schließlich werden jene Ausgaben nicht von der Allgemeinheit finanziert und jene Sender müssen sich ihre Erträge im Wettbewerb zueinander verdienen.
    Bei den ÖR reicht ja bekanntlich eine Bedarfsanmeldung, wo dann zwar einiges gestrichen wird, was man aber sicher zuvor einkalkuliert und den Bedarf entsprechend "ansetzt".
    Zu deutsch: Das Geld liegt pünktlich unterm Kopfkissen bei den ÖR, Monat für Monat, bzw. Quartal für Quartal. Jahr ein, Jahr aus.
     
    rolaf gefällt das.
  10. Vossi

    Vossi Gold Member

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    Fehler: Wer, wenn nicht die Allgemeinheit finanziert die Privatsender über Werbung? Der liebe Gott, oder die Leute an der Supermarktkasse?

    Geschäftsführer und Vorstände in öffentlichen Unternehmen verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen in der Privatwirtschaft: 21 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber zahlen ihren Geschäftsführern und Vorständen ein durchschnittliches Jahresgehalt von weniger als 100.000 Euro. 62 Prozent verdienen zwischen 100.000 und 300.000 Euro im Jahr. Nur 17 Prozent erhalten mehr als 300.000 Euro jährlich und fünf Prozent verdienen mehr als 500.000 Euro im Jahr. Das ergab eine aktuelle Studie der Managementberatung Kienbaum zu den Vorstands- und Geschäftsführerbezügen in öffentlichen Unternehmen. Die Studie basiert auf Daten von 2.266 Geschäftsführern und Vorständen aus 1.055 öffentlichen Unternehmen in Deutschland.
    Quelle:
    Gehalt Geschäftsführer - Gehaltsreporter.de

    Spitzenverdiener war der Studie zufolge wie schon in den Vorjahren VW-Chef Martin Winterkorn. Übertroffen wurde er allerdings vom Chef eines M-Dax-Unternehmens: Thomas Ebeling erhielt für seine Arbeit bei Pro Sieben Sat 1 dank eines großzügigen Bonus mehr als 27 Millionen Euro.
    Quelle:
    Managergehälter: 27 Millionen Euro für den Chef von Pro Sieben Sat 1