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Pendlerpauschale exakt berechnen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Watt, 9. Mai 2009.

  1. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Na mal gucken was nun herauskommt.

    Die St.Erklärung habe ich ja erst vor 7 Wochen abgegeben.
     
  2. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    korrekt.

    Und wenn ein Steuerberater mitwirkt ist die Frist pauschal der 31.12. ;)
     
  3. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Update:


    Heute habe ich sie bekommen und sie ziehen mir tatsächlich anstatt dem 920€ Pauschalbetrag, 1500€ ab, weil ich in einer höheren Einkommensklasse bin.
    Vielen Dank FA! :wüt:
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2009
  4. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    kannst Du die einzelnen Berechnungsschritte des FA bitte mal hier posten?
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Haben die 1500,-- nicht etwas mit Vorsorgeaufwendungen zu tun und nicht mit Werbungskosten?
     
  6. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Richtig, Arbeitnehmer mit steuerfreiem Zuschuss zur Sozialversicherung (der 50%ige Anteil der KV, AV und PV beim Lohn) können maximal 1500€ der sonstigen Vorsoreaufwendungen geltend machen. Die idR selbständigen ohne diese steuerfreien Zuschuss können da 2400€ geltend machen.

    nochmal @Watt
    Kann es sein, dass Dein Arbeitgeber Dir ein paar € Fahrtkostenzuschuss gewährt? (48,33€ je Monat?)
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2009
  7. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Ja! 20,45€ im Monat.
    Die tauchen aber auf der Lohnsteuerbescheinigung 2008 nicht auf. Zumindest nicht in den Spalten "Steuerfreie Zuschläge vom Arbeitgeber für Fahrtkosten" e.t.c. (Zeile 17 und 18 auf dem Ausdruck zur Lohnsteuer, denn man immer bekommt dann zum Jahresanfang, um die Eink. st.erkl. zu machen)

    Also im Prinzip steht auf dem Bescheid vom FA nur oben die Fahrtkosten (224 Tage x 23km), dann kommt

    Aufwendungen für Arbeitsmittel (brauche ich zwar nicht, aber die 100€ die ich angegben hatte, wurden auch akzeptiert)
    Kontoführungsgebühr.

    Dann wurde von der Gesamtsumme für Altersvorsorgeaufwendungen 66% abgezogen, plus der Arbeitgeberanteil.

    dann...


    "Übrige Versorgungsaufwendungen" ...€
    "Davon abzugsfähig" : 1500€

    Dadurch kam ich auf einen "neuen" Lohn, wovon die Lohnsteuer errechnet wurde und die Differenz zur gezahlten Lohnsteuer wurde mir dann ausbezahlt.

    Mehr steht da nicht drauf.


    Ich hoffe jetzt mal, es ist einigermaßen verständlich gepostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2009
  8. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Und welche Frage hast du jetzt? Das (die 1500,-- Vorsorgeaufwand) ist alles normal und auch in die Lohnsteuertabellen so in etwa bereits "eingepreist" und hat mit den Werbungskosten nichts zu tun.
     
  9. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Ist alles richtig soweit.

    Aber sehe ich das richtig, dass Du nun Deinen Einkommensteuerbescheid bekommen hast. Das hat nichts mit dem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu tun. Dein Bescheid sollte wie folgt aussehen (fiktive Zahlen)

    Bruttoarbetislohn 30.000€
    ./. 1546 € Fahrtkosten
    ./. 102 € Arbeitsmittel
    ./. 16 €Kontoführung
    ----------------
    Einkünfte nichtselbst. Arbeit 28.336 €
    Gesamtbetrag der Einkünfte 28.336 €
    Nun werden die Sonderausgaben abgezogen, zuerst die Rentenversicherungsbeiträge zu den genannten 66% abzgl. der AG-Antile, sprich 936,- € (30000*19,5%*66%= 3861-5850/2=936 €
    Dann kommen sämtliche andere Versicherungen (teils nur zu 88%), davon maximal abzugsfähig 1500€
    Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
    zu versteuerndes Einkommen 25.864 €

    darauf Einkommensteuer nach Grundtarif x€

    Das Finanzamt hat also alles richtig gemacht.

    Dass Dein Arbeitgeber in die Zeilen 17/18 nichts eingetragen hat liegt vermutlich daran, das er die Zuschüsse für die Fahrtkosten Wohnng/Arbetisstätte nicht pauschal besteuert hat, sondern als steuer+sv-pflichtigen Lohn behandelt hat. (musste der AG in 2008 so machen bis das Urteil des BVerfG im Dezember 2008 ergangen ist)
     
  10. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Pendlerpauschale exakt berechnen?

    Hi Deister7!

    Genauso sieht es aus!
    (Lege beim Bruttoarbeitslohn noch ein paar Scheinchen drauf. War kein gutes Jahr, keine Überstunden oder Prämien)


    Vielen Dank! :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2009