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Peer-to-Peer Legal Defense Fund

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von foo, 2. Oktober 2003.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Nochmal ganz klar zur Differenzierung:
    - Die Nutzer werden nicht "verklagt", sondern wegen eines wettbewerbswidrigen Angebots abgemahnt.
    - Die Abmahnkosten fließen dem Anwalt zu, der praktisch nichts mit der Sache zu tun hat. Bei den Schadensersatzforderungen der RIAA sieht es vollständig anders aus: Die hier geforderte Summe ist eine Entschädigung für den vom Beschuldigten verursachten Schaden.

    Stell Dir das einfach mal so vor: Du parkst im Halteverbot. Da komme ich zu Dir und sage Dir: "Du parkst im Halteverbot. Wenn Du das nochmal machst, dann zeige ich Dich an!" Und für diese Drohung stelle ich Dir noch eine Rechnung für meinen Arbeitsaufwand aus.

    Gag
     
  2. foo

    foo Wasserfall

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    Jo, das habe ich schon verstanden.
    Nur bringe ich als Laie die Begriffe durcheinander - verklagen - abmahnen. Aber was gemeint ist, habe ich schon begriffen.
    Ob die Summe jetzt utopisch hoch ist, kann ich leider nicht beurteilen. Selbstverständlich ist es kein Minusgeschäft für die Kanzlei, das sollte jedem klar sein. Entscheident ist natürlich auch, wie viele abgemahnt worden sind.
    Viel spannender finde ich jedoch die Frage, ob jetzt Premiere dahintersteckt, oder nicht.

    <small>[ 06. Okober 2003, 12:46: Beitrag editiert von: foo ]</small>
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hm, demnach müßte man den Abmahner doch eigentlich wegen Erpressung verklagen können. boah! sch&uuml
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hm, demnach müßte man den Abmahner doch eigentlich wegen Erpressung verklagen können. boah! sch&uuml
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hm, demnach müßte man den Abmahner doch eigentlich wegen Erpressung verklagen können. boah! sch&uuml
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    @foo: Entscheidend ist hier der Unterschied, dass bei einer Klage ein Richter darüber entscheiden muss, ob und wie hoch eine Strafe oder ein Schadensersatz ist.
    Bei der Abmahnung hingegen kann das jeder machen und erstmal eine Rechnung schreiben. Und die ist oft sogar rechtens.

    @FilmFan: Ich halte einen derartigen Missbrauch einer Abmahnung in der Tat für Erpressung! Es gibt ja auch Abmahnvereine, die nichts anderes machen, als in der Werbung oder in anderen Bereichen nach solchen kleinen Verstößen zu suchen und dann diese kostenpflichtigen Abmahnungen zu verschicken.

    Ursprünglich war das AFAIK mal so gedacht, dass ich als Geschädigter Dich als Verursacher dazu bringe, irgendwas zu unterlassen.

    Gag
     
  7. foo

    foo Wasserfall

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    Ja, das ist alles richtig. Bei den RIAA-Verklagten ist der Fall noch schlimmer. Da hat die RIAA auch gleich noch die Strafe selbst festgelegt, da sich angesichts der Horrorsummen kaum jemand traut überhaupt ein Gericht zu betreten.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Du verwechselst da schon wieder was winken Das ist ein Schadensersatz, den die RIAA fordert -- die Entschädigung für den ihnen entstandenen Schaden durch die Raubkopien.

    Die Strafe für die "Tat" ist wieder was anderes.

    Gag
     
  9. foo

    foo Wasserfall

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    Ich merke schon, Du reitest sehr stark auf Wörtern rum. Mir geht es hier eher um das Prinzip. Wenn zu mir jemand kommen kann und sagt "Du zahlst das jetzt, weil ich die Summe einfach mal so festgelegt habe oder wir machen Dich bis an Dein Lebensende fertig", dann darfst Du das nennen wie Du möchstest, ich nenne es eine Schweinerei.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Blödsinn.

    Wenn Vater Staat zu mir kommt und sagt: "Du hast gegen §08/15 verstoßen, das kosten 20 Fantastillionen Euro Strafe", dann habe ich mich dem zu fügen -- ist nunmal Gesetz, ich hab dagegen verstoßen, ich bin verurteilt und muss die Strafe zahlen.

    Wenn aber irgendwer zu mir kommt und mir ausrechnet "Du hast mir 63879 Fantastillionen Euro Schaden zugefügt, die will ich jetzt von Dir haben!", dann ist das schon was ganz anderes. Denn hier stellt sich die Frage, auf welcher realistischen Grundlage diese Berechnung erfolgt.

    Und der dritte Fall sind eben die Abmahner, die allein für die obige Auskunft eben noch eine Gebühr verlangen.

    Ich finde, das sind keine Wortklaubereien. Es kommt sehr darauf an, an wen ich bis an mein Lebensende und mit welcher Begründung zu bluten hab.

    Gag