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Peer-to-Peer Legal Defense Fund

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von foo, 2. Oktober 2003.

  1. foo

    foo Wasserfall

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    @Der Verkünder
    Es geht nicht um arm oder reich. Hab ich jemals das Wort "arm" oder "reich" gebraucht?
    Die Strafen sind allesamt phantasievoll, egal ob arm oder reich.
    Hast Du Dir den Text auf der Homepage wenigstens durchgelsen? Wenn nicht, dann versuche bitte nicht hier weiter zu argumentieren und falls ja, dann gehe bitte auf das wesentliche ein.
    Ich bin mal so frei und fasse das für Dich verständlich zusammen:
    Prinzipielle Strafe: OK
    Example statuieren: nicht OK
    Strafmaß: nicht OK
    generelle Vorgehensweise: nicht OK
    Das sind die Punkte um die es geht (da, wo "nicht OK" dahinter steht). Keine Kinderpornos, keine Festplatten und auch keine dicken PCs. Letzteres ist bei Alternate.de zu finden und worum es mir geht ist hier zu finden.

    <small>[ 05. Okober 2003, 01:01: Beitrag editiert von: foo ]</small>
     
  2. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Ach foo, das ganze um Kopf und Kragen Gerede deinerseits bringt doch nichts. Die Musikindustrie verkauft kommerzielle Produkte, ob gute oder schlechte laß ich mal jetzt außen vor, Tauschbörsenuser erschleichen sich diese Produkte in erheblichen Mengen, ohne dafür eine Gegenleistung an den Rechteinhaber zu entrichten. Dieses Treiben hat mittlerweile Dimensionen angenommen, daß von Seiten der Musikindustrie akuter Handlungsbedarf besteht. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, wärst du an der Stelle der Musikindustrie, würdest du genauso knallhart durchgreifen. Hier geht es einfach darum, daß Unternehmen um Miliarden geschädigt werden. Und erzähle mir jetzt nicht, daß Tauschbörsenuser die Sachen die sie downloaden, sharen oder weiß ich nicht was noch alles, nicht kaufen würden, weil sie ja sooooo schlecht sind. Wenn die so schlecht sind, wieso werden die dann mittlerweise Terrabyteweise gehortet?

    Aber wie du willst, entrichte ruhig deinen Obulus und mach dich weiter deiner Sammelaufforderung lächerlich. Im Gegensatz zu den Tauschbörsenusern, denen es jetzt an die Eier geht, hast du mein Mitleid breites_

    Der Verkuender
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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  4. foo

    foo Wasserfall

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    Ok, das hat dann keinen Sinn mehr mit Dir hier weiter zu diskutieren. Mag sein, dass für Dich eine Strafe von bis zu $150.000 / shared song ok ist und Du das vermutlich auch so machen würdest - ich finde das halt nicht ok. Neben mir machen sich noch viele andere mit der Bekanntmachung der Sammelaktion lächerlich - ich befinde mich damit in guter Gesellschaft, selbst die New York Times schreibt darüber und stellt auch die Verfahren in Frage.
    Aber ich bin nicht so verbohrt, dass ich keine andere Meinung gelten lasse - wenn Du so empfindest, dann akzeptiere ich das und belasse es dann auch dabei, wir denken halt in diesem Falle unterschiedlich.

    <small>[ 05. Okober 2003, 01:48: Beitrag editiert von: foo ]</small>
     
  5. foo

    foo Wasserfall

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    @Gag
    Was natürlich nicht in diesen Thread gehört winken
    Das Linux Thema geht hier weiter.

    <small>[ 05. Okober 2003, 01:46: Beitrag editiert von: foo ]</small>
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    @foo: Klar. Ich wollte nur mal einen kleinen Weg aufzeigen, wer jetzt auch Hilfe benötigt. Und ich mache da schon einen Unterschied, ob jemand verurteilt wird, weil er illegal Dinge angeboten hat oder ob jemand von einem Abmahn-Verein oder -Anwalt mit fadenscheinigen aber anscheinend rechtlich haltbaren Gründen abgezockt wird.

    Die Abmahn-Prozedur ist Verbraucherschützern schon seit Jahren ein Dorn im Auge, da hier ein unscheinbarer Passus -- nämlich dass der Abmahnende den Abgemahnten seine Kosten in Rechnung stellen darf -- offensichtlich dazu verwendet wird, um jede Menge Geld zu machen.
    Vor nicht allzu langer Zeit hatten die die zum Teil fehlerhaften Impressi* auf Web-Sites im Auge, jetzt durchforsten sie anscheinend E-Bay nach wettbewerbswidrigen Angeboten.

    Gag

    *) Ist das der Plural von "Impressum"? Ich hab da mal geraten... winken
     
  7. foo

    foo Wasserfall

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    @Gag
    Nur dass das natürlich was völlig anderes ist. Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung ob die Linux Klagen nun rechtsmäßig sind oder nicht.
    Um die Sache mit der RIAA zu vergleichen müßten der Linux-Kläger nun Strafen von 15.000 Euro dafür verhängen. Das Strafmaß liegt aber so bei 400-500 Euro. Das ist ärgerlich, bringt aber niemanden um.
    Würde die RIAA von den Tauschbörsenbenutzen eine Strafe von $500,- für das Ausstauschen der Songs verlangen, hätte ich diesen Thread niemals gestartet.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Du hast da was übersehen. Es geht hier um Strafen um Streitwerte von 10.000 und Ordnungsstrafen von 5.000 bei Verletzen der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die 500 Euro sind lediglich die "Gebühr" des Anwalts, dass man von ihm abgemahnt werden durfte. Das ist ja die Sauerei dabei. Man wird hier ja noch nicht einmal wegen irgend einer unrechtmäßigen Tat angezeigt und bestraft! Es verdienen andere ihr Geld damit, Dich um Unterlassung aufzufordern.
    Für sowas ist nach meinem Empfinden eigentlich die Exekutive und Judikative zuständig, aber nicht irgendwelche Privatleute -- und der Anwalt oder der Abmahnverein vertritt ausschließlich private Inetressen!

    Gag
     
  9. Commander Keen

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    Wird Zeit sich vom unnützen 3. Teil (Anwälte, Buchhalter...) der Bevölkerung zu trennen und ein grosses Archenschiff zu bauen, mit dem man diese dann irgendwo hinschickt...
     
  10. foo

    foo Wasserfall

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    @Gag
    Sorry, ich bin kein Jurist und habe bis jetzt auch noch nie ein Gericht von innen gesehen. Deshalb verstehe ich diese Zusammenhänge nicht ganz.
    Für mich war bis jetzt nur entscheident, was unterm Strich bezahlt werden muss. Bei den "RIAA Usern" waren es 15.000 oder mehr und bei Linux habe ich was von 500,- gelesen.
    Kommt auf die Linux-Verklagten denn noch mehr an Strafkosten zu oder ist es mit den 500,- ok?
    So wie ich das verstanden habe, ist nach dem Zahlen der Abmahung die Sache erledigt, ausser man macht mit dem Verkauf weiter.
    500,- Euro sind dabei die Unkosten, die die Abmahnung verursacht hat.
    Bei der RIAA läuft das ja ähnlich, die Leute die gezahlt haben, haben sich i.d.R. aussergerichtlich geeinigt und dennoch 15.000 hingeblättert. Der Streitwert liegt bei bis zu 150.000 pro Song(!). Kaum jemand hat die Mittel damit vor Gericht zu ziehen. Für die RIAA User heisst das: zahlen sonst machen wir Dich bis an Dein Lebensende fertig, weil sie mir nachgewiesen haben, dass ich vielleicht 10 Songs geshared habe und einen Streitwert von 1,5 Mio Dollar habe.
    Nur eine ältere Dame (61) ging vor Gericht und hat Recht bekommen, da es für Ihren Mac damals überhaupt keine P2P Programme gab und sie ausschließlich Klassik hört. Aber viele haben diese Energie und den finanziellen Background nicht. Deshalb heisst es für die meisten RIAA User einfach zahlen und (auf gut deutsch) die Fresse halten.
    Eine vorausgehende Abmahnung wie im Falle der Linux Verklagten wäre im Falle der RIAA ja schon als höfliches und faires Vorgehen zu bezeichnen. Dieser "Luxus" wurde den RIAA Verklagten jedoch nicht zu Teil.

    <small>[ 05. Okober 2003, 15:01: Beitrag editiert von: foo ]</small>